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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Leserin, lieber Leser,

 

es gibt Neuigkeiten zu einem neuen Portal für E-Mobilität, zur telefonischen Krankschreibung, zu häufigen Fehlern beim Beantragen von Kurzarbeitergeld und zur Azubisuche.

 

Ab sofort im Newsletter neu: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

„Deutschland tankt Strom“ geht an den Start: Verbraucherportal zum Thema Elektromobilität

Mit der Internetseite „Deutschland tankt Strom“ bieten die Elektrohandwerke Verbrauchern ab sofort eine neue Plattform, um sich umfassend zum Thema Elektromobilität zu informieren. Das E-Mobilitäts-Portal wartet mit grundlegenden Informationen und Begriffserklärungen rund ums Thema E-Mobilität auf. Die E-News bieten aktuelle Nachrichten zu unterschiedlichen E-Mobilitätsaspekten. Über die E-Ladekarte sind öffentlich zugängliche Ladestationen in ganz Deutschland aufrufbar, ein „WALLBOXikon“ erklärt Begriffe von „Adapter“ bis „Zyklenfestigkeit“, und eine E-Historie lädt gar dazu ein, sich über die Entwicklung der Elektromobilität schlau zu machen – von Michael Faradays ersten elektromagnetischen Versuchen 1821 über den bereits 1899 entwickelten ersten Elektrorennwagen bis hin zur verstärkten Entwicklung von Elektroautos ab 1990.

>>> Hier geht es direkt zur Internetseite

>>> Hier finden Sie weitere Informationen zum Verbraucherportal

Integrierte Cloud-Services für das Handwerk – ICoS – Handwerksbetriebe gesucht!

Wir suchen interessierte Handwerksbetriebe, die sich als Entwicklungspartner aktiv in ein vom Bundesforschungsministerium gefördertes Projekt einbringen wollen. Entwickelt werden digitale Dienstleistungen und Online-Services, die von den beteiligten Handwerksbetrieben mitentwickelt, getestet und genutzt werden können.

>>> Hier finden Sie weitere Informationen

>>> Hier können Sie sich eine Visualisierung des Projekts ansehen

 

Bitte füllen Sie bei Interesse folgende Unterlagen aus:

>>> Erklärung zur Beteiligung des Betriebs

>>> Angaben zum Betrieb

>>> Grobkalkulation (Hinweis: Bitte nur in weißen Feldern Eintragungen vornehmen. Grau hinterlegte Felder enthalten Formeln.)

 

ACHTUNG! Wer Interesse hat, bitte schnell die Unterlagen an Dr. Kania (Kania@hwk-berlin.de) schicken!

Sonderreglung telefonische Krankschreibung endet zum 31.5.

Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ist aufgrund der derzeitigen Einschätzung der Gefährdungslage letztmalig bis einschließlich 31. Mai 2020 verlängert worden. Den entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einstimmig am Donnerstag in Berlin. Ab dem 1. Juni 2020 gilt dann wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

>>> Hier finden Sie weitere Informationen

Häufige Fehler bei Anträgen und im Kontext von Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld und Krankengeld

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Hinweise zu häufig auftretenden Fehlern bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld (KuG) gegeben.

Außerdem wurde vom GKV-Spitzenverband darauf hingewiesen, dass es vermehrt zu Fehlern bei der Beantragung und Abrechnung von Krankengeld in Höhe von KuG kommt.
Dies betrifft insbesondere die Abgrenzung von Ansprüchen auf Krankengeld und Kurzarbeitergeld. Aktuell werden viele Anträge bei Krankenkassen gestellt, bei denen eigentlich die Arbeitsagenturen zuständig wären.

Der GKV-Spitzenverband weist zudem darauf hin, dass eine gesonderte einheitliche Liste für die Abrechnung der Arbeitgeber mit den Krankenkassen derzeit nicht abgestimmt ist.

Zudem hat die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg für Arbeitgeber und Steuerbüros eine Checkliste für die Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt, die Sie in der Anlage finden.
Diese Checkliste soll Ihnen das Ausfüllen des Antrags erleichtern.

Häufig erstellen Steuerbüros die Abrechnungsunterlagen für die Betriebe: Damit die Unterlagen nicht jedes Mal vom Arbeitgeber unterschrieben werden müssen, reicht es aus, mit dem ersten Antrag
eine Vollmacht, die sich auf Kurzarbeitergeld bezieht, für das Steuerbüro einzureichen. Ein Muster ist der Checkliste beigefügt.

 

>>> Hier finden Sie das Rundschreiben

>>> Hier können Sie sich die Checkliste sowie die Vollmacht herunterladen

Vorteile der Innungsmitgliedschaft

Der ZVEH und Web4Business bieten Ihnen zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre eigene Webseite einfach und schnell selbst erstellen können.

 

>>> Hier erfahren Sie mehr

Haben Sie durch die aktuelle Corona-Krise zu viel oder zu wenig Arbeit?

Sind durch die Pandemie Aufträge weggebrochen? Oder haben Sie eine zu dichte Auftragslage?

Gerne wollen wir hier vermitteln!

 

Wenn Sie Unterstützung durch andere Betriebe benötigen oder freie Kapazitäten haben, schicken Sie eine Mail an Frau Ines Künzel (ik@eh-bb.de) und nennen ihr kurz Folgendes:

> Um was für eine Art der Arbeit handelt es sich?
Welches Know-How wird gebraucht?

> Ort
Baustelle oder Wohnung
Für Berlin: welcher Stadtbezirk
Für Brandenburg: welche Stadt/Region

> Für welchen Zeitraum wird Unterstützung gebraucht?
Ist es ein mehrtägiger/mehrwöchiger Auftrag, ist es ein Auftrag nur für ein paar Stunden?
Bitte, wenn möglich, eine genaue Datumsangabe nennen.

> Freie Kapazitäten
Anzahl der Mitarbeiter, Gerätschaften

 

Wir freuen uns über eine positive Resonanz!

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