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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Leserin, lieber Leser,

 

rund um den Corona Virus gibt es Neuigkeiten zu einer aktualisierten Version der Arbeitgeberbescheinigung unserer Erstvariante aus dem Newsletter vom 22. März, die Möglichkeit der Stundung von Unfallversicherungsbeiträgen bei Berufsgenossenschaften, einen Erlass zum Bauvertragsrecht und eine Unverzichtbarkeitserklärung.

 

Ab sofort im Newsletter neu: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

Achtung! Verbesserung der Arbeitgeberbescheinigung ZVEH

Hier finden Sie die aktualisierte Version unserer Arbeitgeberscheinigung. Sehen Sie diese als Ergänzung zu unserer Erstvariante an.

>>> Aktualisierte Version (als Word Datei)

 

Bitte tragen Sie Sorge, dass Ihre Mitarbeiter eine Arbeitgeberbestätigung ausgestellt bekommen. Falls Ihre Mitarbeiter angehalten werden, dann können Sie damit bestätigen, ob Sie auf dem Weg zur Arbeit sind oder zu Kunden im Einsatz. Wichtig ist richtiges Firmenbriefpapier und Unterschrift und Stempel.

Sollten wider Erwarten Ordnungskräfte (Polizei, Ordnungsamt) Ihnen den Betrieb untersagen, lassen Sie sich dieses schriftlich bestätigen und die Rechtsgrundlage dafür nennen, um dann eine Grundlage für Ihre sich hieraus ergebenden Ansprüche zu haben. Bitte tragen Sie außerdem jederzeit einen Lichtbildausweis bei sich.

Unverzichtbarkeitserklärung zur Betätigung als betriebsnotwendiger und unverzichtbarer Dienstleister zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen (gemäß BSI-Kritisverordnung vom 22. April 2016)

Das beigefügte ZVEH-Schreiben nebst der Unverzichtbarkeitserklärung zur Betätigung als betriebsnotwendiger und unverzichtbarer Dienstleister zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen (gemäß BSI-Kritisverordnung vom 22. April 2016) hat heute der Zentralverband an das Bundeswirtschaftsministerium gesandt.

Das Ziel ist die Klärung/Sicherstellung der Bewegungsfreiheit von Personal der E-Handwerksbetriebe bei gebietsbezogenen Ausgangs- und Zugangssperren (Mitarbeiter der Unternehmen als Dienstleister).

 

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beiden folgenden PDFs:

>>> Anfrage zu KRITIS an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

>>> Unverzichtsbarkeitserklärung ZVEH

Bundesministerium des Inneren: Erlass Bauvertragsrecht

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat am Montag, 23. März 2020, einen Erlass zur Fortführung der Baumaßnahmen, Handhabung von Bauablaufstörungen sowie zum Umgang mit Zahlungen herausgegeben (vgl. PDFs unten zum Download).
 
Der Erlass gilt mit sofortiger Wirkung und die Fachaufsicht führenden Ebenen sind dazu angehalten, diesen Erlass unverzüglich an die baudurchführenden Ebenen weiterzugeben.

Einzelheiten zum Erlass entnehmen Sie bitte den beiden folgenden PDFs:

>>> Presseschreiben zum Erlass

>>> Erlass Bauvertragsrecht Corona

Erleichterte Stundung von Unfallversicherungsbeiträgen bei vielen Berufsgenossenschaften möglich

Damit die Handwerksbetriebe infolge der Corona-Krise nicht zu starke Liquiditätseinbußen erleiden, sind schnelle und unbürokratische Hilfen notwendig. Vor diesem Hintergrund hat etwa die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) angekündigt, die Stundung und Ratenzahlung von Unfallversicherungsbeiträgen für die Betriebe der Bauwirtschaft zu erleichtern, die durch das Corona-Virus außergewöhnlich belastet sind.

Wir empfehlen daher, den vom Corona-Virus finanziell besonders belasteten Betrieben bei Bedarf eine entsprechende Stundung der Beiträge bei ihrer Berufsgenossenschaft zu beantragen.

 

Hier finden Sie die entsprechenden Pressemitteilungen:

>>> BG BAU

>>> BG ETEM

Handwerksrelevante aktuelle politische Vorhaben - Sachstand und weiteres Verfahren

Zentrale Themen sind:

> Kurzarbeitergeld

> "Sozialschutz-Paket"

> Liquiditätszuschüsse für Kleinbetriebe zur Abfederung von Mietkosten

> Liquiditätshilfen der Bürgschaftsbanken

> Förderprogramme der KfW

> Steuerrecht

> Nachtragshaushalt

> Europäischer Rahmen für Hilfestellungen

> Gewerbeförderungsspezifische Flexibilisierungen und Hilfsmaßnahmen

> Schutzschild für Bildungseinrichtungen

> Zivilrecht

> Insolvenzrecht

> Handwerksorganisationsrecht – Gremienbeschlüsse

> Vorgaben zur Minimierung sozialer Kontakte

 

>>> Hier finden Sie das Schreiben des ZDH

Produktpräsentationen der GMC-I Messtechnik GmbH bequem am Computer

Liebe Prüfgeräte-Interessenten,

 

die GMC-I Messtechnik GmbH ist weiterhin erreichbar und es können Produktpräsentationen auch per TEAM-VIEWER-Software durchgeführt werden. Die Bedienoberflächen der Prüfgeräte lassen sich dabei, und das ist einzigartig, „live“ bei Ihnen (z.B. auf Ihrem Bildschirm) darstellen. Wichtig ist, dass Ihr Rechner einen Mail-Account hat. Vorteilhaft ist ein Head-Set, alternativ funktioniert auch das im PC eingebaute Mikrofon für Rückfragen. Dafür muss dieses Programm bei Ihnen nicht installiert sein. Die GMC-I Messtechnik GmbH lädt Sie per Mail mit dem Link ein. Klicken Sie diesen an, haben Sie kurz darauf ein Live-Bild vom Bildschirm der GMC-I Messtechnik GmbH und den Messgeräten und Sie können sofort anfangen.

Bei Interesse kontaktieren Sie Günter Greh:
Mail: guenter.greh@gossenmetrawatt.com
Telefon: +49 351 4015861

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