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liebe Leserin, lieber Leser,

 

es gibt Neuigkeiten zur Umsatzsteuersenkung, zum Kurzarbeitergeld, zu Urlaubsrückkehrern in der Coronazeit und zu einem kostenlosen Online-Seminar zum Thema Ausbildung.

 

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Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

Umsatzsteuersenkung: Weitere Informationen

Seit 1. Juli 2020 gilt das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“, das unter anderem die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % beinhaltet.

Im Wesentlichen enthält das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz folgende Regelungen:

> Umsatzsteuersenkung
> Steuerliche Verlustverrechnung
> Degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter
> Verlängerung der Reinvestitionsfristen
> Erhöhung des Ermäßigungsfaktors nach § 35 EStG
> Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer
> Steuerliche Forschungszulage
> Dienstwagenbesteuerung
> Einfuhrumsatzsteuer
> Unterstützung von Familien

 

>>> Hier können Sie alle Regelungen nachlesen

>>> Anwendungsschreiben „Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020“

>>> Hilfestellung zu steuerlichen Ausführungen und Hinweise zum Umgang mit den Steuersatzänderungen in Handwerksverträgen

>>> Häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuersenkung

>>> ZDH-Themenseite „Umsatzsteuer-Senkung vom 01.7.2020 bis 31.12.2020“

Umsatzsteuersenkung Ergänzung: Pfandgeld

Das BMF hat mit Schreiben vom 2. Juli 2020 mitgeteilt, dass Pfandgeld im Zeitraum nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 mit 16 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet werden kann, wenn sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer mit dem Steuersatz von 16 Prozent korrigiert und diese Abrechnungsmethode auch für Pfandgelder ab dem 1. Januar 2021, dann mit dem Steuersatz von 19 Prozent, angewendet wird.

Bitte berücksichtigen Sie, dass dieses Schreiben das BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020 zur Steuersatzsenkung ergänzt (dort Tz. 31) und lediglich für Pfandgelder innerhalb der Unternehmerkette anwendbar ist. Für alle übrigen Fälle gelten die Regelungen des BMF-Schreibens vom 30. Juni 2020 unverändert fort.

 

>>> Lesen Sie hier das BMF Schreiben zu Pfandgeld

Hinweise für schnelle Auszahlung von Kurzarbeitergeld

Um eine schnellstmögliche Auszahlung des Kurzarbeitergeldes zu gewährleisten, weist die Bundesagentur für Arbeit auf folgende Sachverhalte hin, die zu einer Verzögerung der Auszahlung führen:

> Fehlende Angabe der Gesamtbeschäftigtenzahl im Kurzarbeitergeldantrag
> Fehlerhafte Angabe zu Gesamtbetrieb/Betriebsabteilung
> Fehlende Anzeige für Kurzarbeit
> Keine fristgerechte Anzeigenstellung durch den Arbeitgeber
> Unvollständig ausgefüllte Antragsunterlagen, z.B. keine Angabe der Bankverbindung
> Fehlende Unterschrift auf den Antragsunterlagen
> Verwendung veralteter Antragsunterlagen
> Angabe von Gesellschafter-Geschäftsführern in der Abrechnungsliste ohne Nachweis der Gesellschafteranteile
> Angaben im Antrag nicht leserlich
> Unvollständige Einreichung der Unterlagen, z.B. fehlende Abrechnungsliste, fehlende Vollmacht für das Steuerbüro

 

>>> Kurzantrag

>>> Abrechnungsliste

 

Die Übergabe der Anträge und fehlender Unterlagen ist jetzt auch ohne Registrierung online über die Kurzarbeit-App oder über den UPLOAD Service der Bundesagentur für Arbeit möglich:

>>> Hier geht es direkt zur Kurzarbeiterseite der Bundesagentur für Arbeit

>>> Weitere Informationen zu den häufigsten Fehlern bei der Beantragung erhalten Sie hier

Urlaubsrückkehr in Zeiten von Corona

Die Urlaubszeit hat begonnen. Viele Arbeitnehmer fahren trotz der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in sog. Risikogebiete. Nach den Regelungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sind aber Personen, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne (sog. Absonderung) zu begeben.

Die BDA hat zu den sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf das Arbeitsleben eine Informationsbroschüre herausgebracht.

 

>>> BDA: Informationsbroschüre

>>> Liste der Risikogebiete

Kostenloses Online-Seminar: Digitale Azubi-Gewinnung auf dem Prüfstand

Das Angebot richtet sich an Berliner Unternehmen und alle ausbildenden Fachkräfte und Personalverantwortliche in der betrieblichen Praxis.

Für viele Unternehmen stellt sich gerade unter den aktuellen Bedingungen die Frage, wie sie sich gegenüber möglichen Auszubildenden gut präsentieren und für die eigene Ausbildung im Internet erfolgreich werben können: Welche Infos über Betrieb und Ausbildung sollten unbedingt genannt werden und wie kann ich so meine Chancen auch als kleines Unternehmen gegenüber den großen Ausbildungsbetrieben erhöhen?

In dem 90-minütigen Online-Seminar unterstützen wir Sie dabei, den eigenen Web-Auftritt noch rechtzeitig vor dem kommenden Ausbildungsstart auf den Prüfstand zu stellen, um die Besonderheiten und Stärken Ihrer Ausbildung zu identifizieren.

 

Folgende Fragen und Aspekte werden behandelt:
> Was macht mich zu einem attraktiven Ausbildungsbetrieb und wie kann ich meine Stärken gut darstellen?
> Welche Informationen benötigen Bewerberinnen und Bewerber, um sich für einen Ausbildungsplatz zu entscheiden?
> Tipps und Infos zu Suchmaschinenoptimierung, Stellenbörsen und Online-Messen
> Austausch und Diskussion

Wann: Donnerstag, 9. Juli 2020 | 14.00 – 15.30 Uhr

 

>>> Zur Anmeldung

Sie sind auf der Suche nach Azubis?

>>> Hier finden Sie eine kurze Anleitung wie Sie kostenlos Ihre Stellenanzeige auf e-zubis.de erstellen können

 

Haben Sie Ihre Benutzerdaten, wie Benutzernamen und Passwort, nicht zur Hand oder benötigen Sie Hilfe beim Erstellen der Stellenanzeige?

Gerne hilft Ihnen Frau Ines Künzel weiter (zwischen 9:00 und 15:00 Uhr):

Tel.: 030 859558-30

E-Mail: ik@eh-bb.de