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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Leserin, lieber Leser,

 

rund um den Corona Virus gibt es Neuigkeiten zu einer Bescheinigung für Berufspendler, die ins Ausland pendeln sowie Maßnahmen des Bundes sowie Berlins, um betroffene Unternehmen finanziell zu entlasten und zu unterstützen.

 

Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

Corona-Virus: Anträge auf Liquiditätshilfen ab heute (19. März 2020) online möglich

>>> Pressemitteilung vom 18. März 2020

>>> Link zur Investitionsbank Berlin für Liquiditätsfonds

Maßnahmen des Bundes

1. Liquiditätshilfen

Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs werden bestehende Förderprogramme für Unternehmen und Freiberuflern ausgeweitet. Damit soll der Zugang zu günstigen Krediten erleichtert werden. Die Förderkonditionen und Förderhöhe richten sich nach der Unternehmensgröße und dem „Alter“ des Unternehmens. Um diese Programme zu nutzen, wenden sich bitte an ihre Hausbank bzw. an ihren Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten.

>>> Informationen zu den Programmen finden Sie hier auf der Webseite der KfW.

>>> Die Hotline der KfW lautet 0800 539 9001

 

2. Steuerstundungen

Finanzbehörden sollen leichter Stundungen von Steuerschulden gewähren. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das BMF eingeleitet. Gegenwärtig ist geplant:

> Die Möglichkeiten zur Senkung von Vorauszahlungen sollen verbessert werden.
> Bei unmittelbar vom Coronavirus betroffenen Unternehmen soll bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet werden.
> Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), soll den Steuerpflichtigen entgegengekommen werden. Die Generalzolldirektion ist entsprechend angewiesen worden. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist.

Noch in dieser Woche soll ein Schreiben des BMF veröffentlicht werden. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig den Kontakt zu Ihrem Finanzamt aufzunehmen.

Zudem sind weitere Maßnahmen zur Umsatzsteuer im Gespräch wie die Verlängerung von Abgabefristen für Umsatzsteuervoranmeldungen oder die generelle Umstellung zu quartalsweisen Voranmeldungen.

 

3. Exportkreditgarantien

Der Bund übernimmt auch weiterhin Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) für Exporte nach China beziehungsweise in Coronavirus-Risikogebiete.

>>> Weitere Informationen finden Sie hier

 

4. Zusätzliche Sonderprogramme

Die KfW wird Sonderprogramme für Unternehmen auflegen, die keinen Zugang zu bestehenden Förderprogrammen haben. Zur Umsetzung wird die Bundesregierung die KfW in die Lage versetzen, die Programme entsprechend auszustatten. Der Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro kann – sofern erforderlich – zeitnah um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.

 

5. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020

Die Verpflichtung, unmittelbar Insolvenz zu beantragen, wird ausgesetzt. Ziel ist es, Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Als Vorbild hierfür dienen Regelungen, die anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 getroffen wurden.

Maßnahmen de Landes Berlin

Zusätzlich zu den Bundesprogrammen hat das Land Berlin eigene Programme aufgelegt, um die regionale Wirtschaft zu unterstützen.

 

1. Überbrückungskredite

Dafür stellt das Land Berlin ein Volumen von 100 Mill. EUR über die IBB bereit. Diese Kredite erhalten jetzt auch Branchen wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs).

Ab heute nimmt die Investitionsbank Berlin (IBB) die Anträge für diese Liquiditätshilfen entgegen. In Kooperation mit weiteren Mittelgebern sind so genannte Rettungsdarlehen bis zu 0,5 Mill. EUR bzw. Umstrukturierungsdarlehen bis zu 1 Mill. EUR möglich. Rettungsdarlehen können zinslos gewährt werden. Die Laufzeiten betragen 6 Monate bzw. 5 Jahre (davon ggf. 2 Jahre tilgungsfrei).

Die Anträge können ausschließlich online auf dieser Webseite gestellt werden. Laut IBB soll die Bearbeitungszeit maximal drei Tage betragen. Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer (030) 2125 4747 bzw. per E-Mail unter wirtschaft@ibb.de.

Um die Bereitstellung der Überbrückungsfinanzierungen zu beschleunigen, sollten Sie zeitnah das Gespräch mit ihrer Hausbank oder Förderbank suchen. Zusätzlich können Überbrückungsfinanzierungen durch die Bürgschaftsbank besichert werden. Für das Gespräch mit den Banken sollten Sie eine Reihe von Unterlagen vorbereiten:

> Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen
> Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017, 2018 und 2019 (falls vorhanden)
> Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inkl. Summen- und Saldenliste)
> Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten zwölf Monate
> Selbstauskunft (das Formular finden Sie auf der Website Ihres Instituts)
> Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters

Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen. Mehr dazu unter www.kfw.de.

 

2. Expressbürgschaften

Das Land Berlin verdoppelt bei der Bürgschaftsbank den Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mill. Euro. Der Bund erhöht seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 %.

Im Rahmen des Bürgschaftsexpressprogramms kann die Bürgschaftsbank Entscheidungen über Bürgschaften ab sofort bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen. Auch bei Betriebsmittelkrediten kann der Bürgschaftsrahmen von 80 % ausgeschöpft werden.

Im Rahmen des Großbürgschaftsprogramms können Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mill. Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 % vom Bund abgesichert werden.

Informationen zu grenzüberschreitender Beschäftigung im Zusammenhang mit Corona

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Schließung von Grenzen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie führt auch bei grenzüberschreitender Beschäftigung zu praktischen Problemen.

Die Bundespolizei führt seit Montag bis auf weiteres Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen durch. Einreisen sind dadurch stark eingeschränkt. Weiterhin einreisen dürfen ausländische Berufspendler mit Arbeitsplatz in Brandenburg und Berlin zum Zwecke der Ausübung ihrer Beschäftigung. In Folge der verschärften Kontrollen haben Unternehmen in der Region bereits festgestellt, dass Mitarbeiter insbesondere aus Polen deshalb deutlich verspätet oder gar nicht zur Arbeit erscheinen.

Die Berufspendler müssen, neben Ausweisdokumenten, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Beschäftigung mitführen. Um ihren Mitarbeitern die Einreise zu erleichtern und Kontrollen der Bundespolizei zu beschleunigen, empfiehlt die Bundespolizei die Nutzung eines einheitlichen Vordruckes.

>>> Bescheinigung für Berufspendler

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