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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Leserin, lieber Leser,

 

es gibt Neuigkeiten zum virtuellen E-Haus, zum Schutz vor Bränden, zu einem Umweltbonus Elektromobilität, zu Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten, zur Verlängerung der Sonderregelungen der Pflegezeiten, zur Verlängerung der telefonischen Krankschreibung, zu Kurzarbeit und zum Rahmenabkommen mit Dell.

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

Virtuelles E-Haus vorgestellt

Mit dem virtuellen E-Haus der Elektrohandwerke können sich Interessenten ab sofort ganz bequem von zuhause aus über intelligente Technologien informieren. Dank 360-Grad-Optik und 3D-Technik ist es möglich, sich frei in dem Gebäude zu bewegen und an verschiedenen interaktiven Touchpoints zusätzliche Informationen aufzurufen.

Draußen wird es immer ungemütlicher und auch Corona-bedingt ist zurzeit eher zuhause bleiben angesagt. Da kommt das virtuelle E-Haus der Elektrohandwerke gerade zur rechten Zeit. Denn mit der digitalisierten Version seines beliebten E-Hauses lädt der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) jetzt dazu ein, sich ganz bequem online über die Vorteile smarten Wohnens zu informieren. Intelligente Anwendungen für Wohnzimmer, Küche oder Bad, die das Leben für die Bewohner komfortabler und sicherer machen, lassen sich nun ganz bequem vom Sofa aus erleben. Das gilt auch für intelligent vernetzte Technologien, die dazu beitragen, die Energieeffizienz eines Gebäudes oder einer Wohnung zu verbessern.

 

>>> Weitere Informationen finden Sie hier

>>> Hier geht es zum virtuellen E-Haus

Schutz vor elektrisch gezündeten Bränden – Infopaket veröffentlicht

30 Prozent aller Brände in Gebäuden werden durch Fehlerlichtbögen verursacht. Dabei können elektrisch gezündete Brände mithilfe eines AFDD (Arc Fault Detection Devices) vermieden werden. Warum eine Installation sinnvoll ist und in welchen Bereichen sie nach Norm vorgeschrieben wird, darüber informiert ein Infopaket aus Leitfaden, Film und Präsentation.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Aktuelle Hinweise zum Umweltbonus - Elektromobilität

Aktuell gibt es einen erhöhten Umweltbonus (Innovationsprämie) für Elektromobile und andere alternative Antriebe sowie eine neue Kumulierungsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen.

 

>>> Hier finden Sie weitere Informationen

Einreisebeschränkungen aus Corona-Risikogebieten nach den aktuell gültigen Quarantäneverordnungen

Wir weisen Sie auf die entsprechenden Verordnungen der Länder Berlin und Brandenburg zu den geltenden strengen Quarantänevorschriften hin, die bei der Einreise aus Corona-Risikogebieten einzuhalten sind.

In den Verordnungen der Länder Berlin und Brandenburg werden dabei vier Fallkonstellationen unterschieden. Je nach Risikogruppe sind negative Tests oder mehrtägige Quarantänezeiten vorgeschrieben.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

>>> Hier finden Sie den Vordruck der "Bescheinigung der zwingenden Notwendigkeit der Tätigkeit"

Sonderregelungen zu Pflegezeit und Familienpflegezeit werden erneut verlängert

Die Sonderregelungen zu Pflegezeit (§ 9 PflegeZG) und Familienpflegezeit (§ 16 FPflZG) werden aus Anlass der COVID-19-Pandemie erneut verlängert. Der Bundestag hat am 26. November das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz - GPVG) in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die folgenden Sonderregelungen gelten befristet bis zum 31. März 2021 (anliegende BT-Drs. 19/24727, Art. 4b, 4c).

 

>>> Hier finden Sie eine Zusammenfassung

Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2021 verlängert

Angesichts der deutschlandweit anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um 3 Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Bei leichten Atemwegserkrankungen kann also auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch eine Krankschreibung für 7 Tage (mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 7 Tage) erfolgen.

 

>>> Lesen Sie hier weitere Informationen zur Krankschreibung

Vorrang von Urlaub vor Kurzarbeit 2021

Für das Jahr 2020 hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt, dass die Regelung gem. § 96 Abs. 4 Nr. 2 SGB III, nach der Urlaub zur teilweisen oder vollständigen Vermeidung der Beanspruchung von Kurzarbeitergeld primär zu nehmen ist, nicht angewendet wurde. Dies war allerdings nicht gesetzlich geregelt, sondern in einer Weisung der BA (siehe PDF unten).

Für das Jahr 2021 haben das BMAS und die BA nun beschlossen, dass diese Ausnahmeregelung nicht fortgesetzt wird. Für 2021 gilt also, dass Urlaub wieder gem. § 96 Abs.4 Nr. 2 SGB III vorrangig zu nehmen ist. Hintergrund ist die Schaffung eines Verdienstausfallersatzes in § 56 Abs. 1a IfSG für eventuelle Schließungen von Kitas und Schulen.

 

>>> Lesen Sie hier die Zusammenfassung

>>> Hier finden Sie die für 2020 geltende Weisung

Förderung der Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug

Umfassende Änderungen wurden hinsichtlich der Förderung der Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug beschlossen. Qualifizierungen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld nach § 106a SGB III (neu) werden durch eine hälftige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge gefördert, wenn die Weiterbildungsmaßnahme während des Bezugs von Kurzarbeitergeld begonnen wurde und eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

1. Die Weiterbildungsmaßnahme hat einen Mindestumfang von über 120 Stunden, und Träger und Maßnahme sind nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen. Oder:

2. Die Weiterbildungsmaßnahme bereitet auf ein Fortbildungsziel vor, das nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) förderfähig ist.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Rahmenabkommen mit Dell

In unserem Newsletter vom 19. November haben wir Sie bereits über das neue Rahmenabkommen mit Dell informiert.

Bei einer Anforderung eines Gutscheins ergab sich gelegentlich eine Browser-Fehlermeldung, die somit eine reibungslose Gutschein-Anforderung verhindert.
Um einen ungehinderten Ablauf gewährleisten zu können, wird die Webseite der Firma DELL aktualisiert. Die Aktualisierung tritt zum 14. Dezember 2020 in Kraft.



Interessierte Mitgliedsbetriebe müssen lediglich zu Ihrer hinterlegten E-Mail-Adresse noch ein Passwort in das entsprechende Feld eintragen.

Das einzutragende Passwort lautet ZVEHRabatt.

 

>>> Hier gelangen Sie zur Seite, um den Gutschein zu erhalten

Rabatt für bestehendes VDE-Abonnement anfordern (nur für Innungsmitglieder)

Der Rabatt in Höhe von 15 % gilt nur für das Abonnement der Erweiterten Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk in der NormenBibliothek und wird direkt auf künftige Abschlagzahlungen berechnet. Der Pauschalpreis für das Abonnement wird in Abschlagzahlungen im Februar, Juni und Oktober des Jahres berechnet.

Die Basisversion wird eingestellt. Mit dem Mitgliederrabatt bleibt aber die Jahrespauschale nahezu unverändert. Es erfolgt KEINE Nachberechnung für das Grundwerk. Ab Antragstellung erfolgt die Freischaltung aller Inhalte der Erweiterten Auswahl, das Abonnement wird entsprechend angepasst.

Es erfolgt keine rückwirkende Rabattierung – weder für das Grundwerk noch für das Abonnement. Weitere Produkte werden nicht rabattiert. Der Rabatt wird nur für die Zeit der Innungsmitgliedschaft gewährt. Die Adressdaten zur Innungsmitgliedschaft und beim VDE VERLAG müssen übereinstimmen.

 

> Bitte halten Sie für den Login auf www.zveh.de Ihre BE-Nummer bzw. BB-Nummer bereit.
> Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie unter dem Anmeldefeld bitte die "Sie haben Ihr Passwort vergessen?" Funktion, mit der Sie sich ein neues Passwort vergeben können. Hier erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link mit dem Sie sich ein neues Passwort erstellen können.
> Kommt keine Mail an? Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner.
> Falls Sie sich trotz der "Passwort vergessen" Funktion nicht einloggen können:
Kontaktieren Sie gerne Frau Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr):
Tel.: 030 859558-30
Mail: ik@eh-bb.de

 

>>> Mehr Informationen zum VDE-Rabatt hier

>>> Hier erhalten Sie den Rabatt

Relaunch des Werbeportals von Handwerk.de

Das Werbemittelportal des Handwerks wurde aktualisiert und erscheint in neuem Glanz und unter dem neuen Namen „Werbeportal.“

 

>>> Hier geht es zum Erklärfilm, der die Neuerungen zeigt

>>> Hier ist der direkte Link zum Werbeportal

Cocuun - Machen Sie mit bei LIV-Connect!

Für die interne Kommunikation der Mitglieder des Landesinnungsverbandes Berlin/Brandenburg möchten wir Ihnen gerne die Software „Cocuun“ vorstellen. Diese wird bereits in verschiedenen Gremien des Elektrohandwerks Berlin/Brandenburg genutzt. Hier können Sie sich mit Kolleg*innen austauschen und Informationen erhalten.

Cocuun ist vielseitig anwendbar und benötigt keine gesonderte Hardware. Cocuun funktioniert mit allen gängigen Geräten und Betriebssystemen. Jede Aktivität wird in Echtzeit synchronisiert, über alle Geräte hinweg, wo immer Sie sich befinden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.cocuun.net

 

>>> Hier finden Sie eine kurze Anleitung, wie Sie sich anmelden können

Sie sind auf der Suche nach Azubis?

>>> Hier finden Sie eine kurze Anleitung wie Sie kostenlos Ihre Azubistellenanzeige auf e-zubis.de erstellen können

 

Benötigen Sie Hilfe beim Erstellen der Stellenanzeige? Wir können gerne für Sie die Stellenanzeige erstellen.

Rufen Sie Frau Ines Künzel an (zwischen 9:00 und 15:00 Uhr) oder schreiben Sie ihr eine E-Mail:

Tel.: 030 859558-30

E-Mail: ik@eh-bb.de

Wir helfen Ihnen gerne!