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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Leserin, lieber Leser,

 

es gibt Neuigkeiten zu Corona-Sonderzahlungen für Arbeitnehmer, zur Einreise aus Risikogebieten, zur Corona-Musterdokumentation, zu einem neuen E-Marken-Partner, zu einem Erlass über elektronische Anlagen in öffentlichen Gebäuden, zu einem Verbot für Kunststofftragetaschen und zu einer neuen Verbandsinitiative.

 

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Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

Corona-Sonderzahlungen für Beschäftigte bis 1.500 Euro steuerfrei nur noch im Dezember möglich

Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten noch im Dezember 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.

Erfasst von der Regelung werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Eine Entgeltumwandlung ist demnach ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten hat die Finanzverwaltung in einem umfangreichen FAQ-Katalog dargestellt.

 

>>> Hier finden Sie den FAQ-Katalog

Einreise aus Risikogebiet nach Weihnachtsurlaub

Rund um die Weihnachtsfeiertage herum machen viele Beschäftigte Gebrauch von Ihrem Jahresurlaub und nutzen diesen mitunter auch für Familienbesuche im Ausland. In Zeiten von Corona gilt es hier Folgendes zu beachten: Beschäftigte müssen sich nach der derzeit geltenden Berliner Infektionsschutzverordnung in Quarantäne begeben, sofern sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Wichtig: Beschäftigte, die nach dem Urlaub in einem Risikogebiet in Quarantäne müssen, haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz oder einen sonstigen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

 

>>> Hier finden Sie entsprechende Textpassage in der Berliner Infektionsschutzverordnung

Corona-Musterdokumentation

Zwischenzeitlich haben sich wichtige neue Aspekte ergeben, die in einer Corona-Dokumentation festgehalten werden sollten. Hierzu zählen neben der sog. November und Dezemberhilfe auch das Überbrückungsgeld III sowie die Neustarthilfe für die Solo-Selbständigen.

Weiterhin sind die unterschiedlichen regionalen coronabedingten Beschränkungen von besonderer Wichtigkeit. Hierzu zählen u.a. die unterschiedliche Regelung hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen in Kosmetik- und Nagelstudios in den einzelnen Bundesländern, welche zu abweichenden Auswirkungen auf die Möglichkeit der Erzielung von Einnahmen führen. Regional begrenzte bedeutende Regelungen sind insbesondere die Ausgangsbeschränkungen (z. B. in Passau und Nürnberg).

 

>>> Hier finden Sie weitere Informationen

>>> Hier können Sie sich die Musterdokumentation herunterladen

Paulmann wird 65. E-Marken-Partner

Die E-Marken-Partnerschaft wächst weiter: Mit der Paulmann Licht GmbH aus Springe bei Hannover kommt zum 1. Januar 2021 ein weiterer Licht-Spezialist hinzu. Damit verzeichnet das Qualitätsbündnis der Elektrohandwerke insgesamt 65 E-Marken-Partner. Mit dem Beitritt intensiviert Paulmann die Zusammenarbeit mit den Elektrohandwerken.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Erlass über die Anwendung der AMEV-Empfehlung "Planung und Bau von elektrischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden"

Auch wenn Mittel- und Niederspannungsanlagen in Liegenschaften und Gebäuden nicht ständig im Fokus der Öffentlichkeit stehen, haben diese Versorgungsanlagen eine hohe Bedeutung für die Gesellschaft. Jedem Verbraucher wird diese Tatsache spätestens bei dem nächsten Stromausfall bewusst. Eine stabile, sichere und wirtschaftliche Stromversorgung ist daher nicht zuletzt auch eine wesentliche Forderung an die Planung, den Bau und die Unterhaltung von elektrischen bzw. baulichen Anlagen.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

>>> Hier finden Sie die Broschüre Nr. 159 von EltAnlagen 2020

Verbot von Kunststofftragetaschen: Zustimmung des Bundestages

Der Bundestag hat dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes zugestimmt. Das darin enthaltene Verbot von Kunststofftragetaschen (zwischen 15 und 50 Mikrometern Wandstärke) soll laut Entwurf ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Geplant ist das Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung zu Beginn des kommenden Jahres.

Betroffene Unternehmen der E-Handwerker – insbesondere diese Betriebe, welche über ein Ladengeschäft verfügen – sollten die vom Gesetzgeber voraussichtlich gewährte Übergangsfrist nutzen, um Lagerbestände von künftig verbotenen Kunststofftragetaschen abzuverkaufen.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

>>> Hier finden Sie Beschlussempfehlung des Bundestages

Elektroindustrie bringt „Plattform Gebäude“ an den Start – Daniel Hager als Vorsitzender

Die deutsche Elektroindustrie bündelt ihre Kräfte zu allen gebäuderelevanten Themen in einer Verbandsinitiative. Sie stellt sich damit auf eine für Deutschland prognostizierte und dringend nötige Renovierungswelle ein. „Wir haben aktuell die Chance, das schnell voranschreitende Zusammenwachsen von elektrischer und digitaler Welt aktiv zu gestalten. Dies geht nur mit vereinten Kräften“, erklärt Daniel Hager, Vorsitzender der neu gegründeten „Plattform Gebäude“ unter dem Dach des ZVEI. Die Initiative bringt die innerhalb des ZVEI organisierten gebäuderelevanten Branchen Elektroinstallation, Licht, Sicherheit, Elektrohauswärme- und Speichertechnik, Energietechnik, Elektrohausgeräte, Consumer Electronics, Satellit und Kabel sowie E-Ladung von Fahrzeugen zusammen.

 

>>> Lesen Sie hier die gesamte Pressemitteilung

Innungsvorteil: Hartmann - KFZ Stückprämien

Die Hartmann Gruppe bietet Innungsmitgliedern KFZ-Stückprämien sowie einen Versicherungs-Check-Up an.

 

>>> Hier finden Sie den aktuellen Flyer

Rabatt für bestehendes VDE-Abonnement anfordern (nur für Innungsmitglieder)

Der Rabatt in Höhe von 15 % gilt nur für das Abonnement der Erweiterten Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk in der NormenBibliothek und wird direkt auf künftige Abschlagzahlungen berechnet. Der Pauschalpreis für das Abonnement wird in Abschlagzahlungen im Februar, Juni und Oktober des Jahres berechnet.

Die Basisversion wird eingestellt. Mit dem Mitgliederrabatt bleibt aber die Jahrespauschale nahezu unverändert. Es erfolgt KEINE Nachberechnung für das Grundwerk. Ab Antragstellung erfolgt die Freischaltung aller Inhalte der Erweiterten Auswahl, das Abonnement wird entsprechend angepasst.

Es erfolgt keine rückwirkende Rabattierung – weder für das Grundwerk noch für das Abonnement. Weitere Produkte werden nicht rabattiert. Der Rabatt wird nur für die Zeit der Innungsmitgliedschaft gewährt. Die Adressdaten zur Innungsmitgliedschaft und beim VDE VERLAG müssen übereinstimmen.

 

> Bitte halten Sie für den Login auf www.zveh.de Ihre BE-Nummer bzw. BB-Nummer bereit.
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Kontaktieren Sie gerne Frau Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr):
Tel.: 030 859558-30
Mail: ik@eh-bb.de

 

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Cocuun - Machen Sie mit bei LIV-Connect!

Für die interne Kommunikation der Mitglieder des Landesinnungsverbandes Berlin/Brandenburg möchten wir Ihnen gerne die Software „Cocuun“ vorstellen. Diese wird bereits in verschiedenen Gremien des Elektrohandwerks Berlin/Brandenburg genutzt. Hier können Sie sich mit Kolleg*innen austauschen und Informationen erhalten.

Cocuun ist vielseitig anwendbar und benötigt keine gesonderte Hardware. Cocuun funktioniert mit allen gängigen Geräten und Betriebssystemen. Jede Aktivität wird in Echtzeit synchronisiert, über alle Geräte hinweg, wo immer Sie sich befinden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.cocuun.net

 

>>> Hier finden Sie eine kurze Anleitung, wie Sie sich anmelden können

Sie sind auf der Suche nach Azubis?

>>> Hier finden Sie eine kurze Anleitung wie Sie kostenlos Ihre Azubistellenanzeige auf e-zubis.de erstellen können

 

Benötigen Sie Hilfe beim Erstellen der Stellenanzeige? Wir können gerne für Sie die Stellenanzeige erstellen.

Rufen Sie Frau Ines Künzel an (zwischen 9:00 und 15:00 Uhr) oder schreiben Sie ihr eine E-Mail:

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