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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Leserin, lieber Leser,

 

wir sind trotz der Corona-Krise weiterhin für Sie telefonisch und per Mail erreichbar, um Sie zu informieren und Ihnen bei Fragen weiterzuhelfen.

 

Außerdem gibt es Neuigkeiten zum Zuschussprogramm der IBB, zu Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, zu bauvertraglichen Fragen, zur Anwendung des Vergaberechts und zum Vorgehen bei steuerlichen Maßnahmen.

 

Ab sofort im Newsletter neu: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund!

 

Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

Zuschussprogramm: Gemeinsame Antragstellung für Landes- und Bundesmittel ab heute

Ab heute, Freitag, den 27. März 2020, 12:00 Uhr ist bei der IBB die gemeinsame Antragstellung für das Zuschussprogramm aus Landes- und Bundesmitteln möglich.

 

Antragsberechtigt sind:
> gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz in Berlin,
> für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin.

Die Höhe der Soforthilfe beträgt:
> für Unternehmen bis 5 Beschäftigte 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln,
> für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln.

 

Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u. Ä. beantragt werden.
Wichtig: Anträge vor dem 27.03.2020, 12:00 Uhr werden nicht berücksichtigt.

 

>>> Hier geht es zur Internetseite der IBB, um Anträge zu stellen

Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag beschlossen - Entschädigungsleistungen infolge des Wegfalls der Kinderbetreuung

Der Bundestag hat am 25. März 2020 in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Das Gesetz wird bereits am Freitag im Bundesrat behandelt werden und am 30. März 2020 in Kraft treten. Sollte es in den Beratungen im Bundesrat noch zu Änderungen kommen, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Mit der Neuregelung des § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) soll der Verdienstausfall von Erwerbstätigen über einen Zeitraum von maximal 6 Wochen ausgeglichen werden, wenn diese wegen der Schließung von Schulen und Kitas die Betreuung ihrer Kinder unter 12 Jahren übernehmen müssen und daher nicht mehr arbeiten können. Die Neuregelung ist bis Ende des Jahres befristet.

 

Änderungen sind:

> Die Höhe des Entschädigungsanspruchs
> Die Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch
> Das Auszahlungsverfahren
> Die zuständige Behörde und Erstattungsformulare

 

>>> Hier finden Sie Details zu den Änderungen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: Corona-Pandemie Bauvertragliche Fragen

Mit Erlass vom 23. März 2020 hat das Bundesministeriums für Inneres, für Bau und Heimat (BMI) Regelungen zu bauvertraglichen Fragen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassen.

 

>>> Hier finden Sie das Rundschreiben und den Erlass des BMI

Information des Bundeswirtschaftsministeriums zur Anwendung des Vergaberechts bei der Beschaffung von Leistungen

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 19. März 2020 wichtige Informationen zum Rechtsrahmen bei dringlichen Vergaben von Leistungen in der Corona-Krise versandt.

 

>>> Eine Zusammenfassung der Informationen des BMWi finden Sie hier

>>> Das gesamte Schreiben des BMWi finden Sie hier

Einheitliches Vorgehen der Finanzbehörden bei steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie

Auf Weisung des Bundesfinanzministeriums haben sich die obersten Finanzbehörden der Länder auf ein einheitliches Vorgehen bei den steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verständigt.

 

>>> Hier finden Sie eine Zusammenfassung der steuerlichen Maßnahmen

>>> Die gesamten steuerlichen Maßnahmen finden Sie hier

>>> Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewebesteuerlichen Maßnahmen

Haben Sie in der aktuellen Lage zu viel oder zu wenig Arbeit?

Sind durch die Pandemie Aufträge weggebrochen? Oder haben Sie eine zu dichte Auftragslage?

Gerne wollen wir hier vermitteln!

 

Wenn Sie Unterstützung durch andere Betriebe benötigen oder freie Kapazitäten haben, schicken Sie eine Mail an Frau Ines Künzel (ik@eh-bb.de) und nennen Ihr kurz Folgendes:

> Was für ein Auftrag ist es?
Welches Know How wird gebraucht?

> Ort
Baustelle oder Wohnung
Für Berlin: welches Stadtbezirk
Für Brandenburg: welche Stadt/Region

> Für welchen Zeitraum wird Unterstützung gebraucht?
Ist es ein mehrtägiger/mehrwöchiger Auftrag, ist es ein Auftrag nur für ein paar Stunden?
Bitte, wenn möglich, eine genaue Datumsangabe nennen.

> Freie Kapazitäten
Anzahl der Mitarbeiter, Know How, Gerätschaften

 

Wir würden uns freuen, wenn unser Versuch der Vermittlung gelänge.

Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand auf unserer Covid-19 Informationsseite

>>> Hier geht es zur Informationsseite