www.edvschmidt.de

Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Lesende,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Online-Seminar am 5. Juli: So geht wirkungsvolles Azubi-Bonding, Hinweise zur 300 Euro Energiepauschale, Information über das Umsetzungsgesetz zur europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie, Aktualisiertes ZDH-Praxis Recht zu Steigerungen von Material-, Rohstoff- und Energiekosten, Preissteigerungen bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben, Notfallplan Gas – Daten und Fakten zur Alarmstufe, Melden Sie uns Ihre freien Ausbildungsplätze!

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihre Elektro-Innung Berlin

Online-Seminar am 5. Juli: So geht wirkungsvolles Azubi-Bonding

Vielleicht haben Sie das auch schon erlebt: Der Ausbildungsvertrag ist abgeschlossen, noch ein paar Monate gehen ins Land, der erste Ausbildungstag ist da, doch Ihr Azubi nicht! Bewerber:innen haben in Zeiten des Fachkräftemangels die Wahl und die nutzen sie auch. Ein wichtiges Kriterium ist das Empfinden, ob man sich bei einem Betrieb gut aufgehoben und sicher fühlt.

Im Webinar erfahren Sie, wie Sie mit einem strukturierten Pre- und Onboarding, zukünftige Auszubildende an Ihr Unternehmen binden und langfristig in Ihrem Unternehmen halten.

 

Termin:
Dienstag, 5. Juli 2022
15:00 bis 16:30 Uhr

 

>>> Hier geht es zur Anmeldung

Hinweise zur 300 Euro Energiepauschale

Steigende Energiepreise machen den Deutschen zu schaffen. Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, gewährt die Regierung allen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Diese Spielregeln müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Information über das Umsetzungsgesetz zur europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Vorgaben der bis zum 2. August 2022 in nationales Recht zu überführenden EU-Vereinbarkeitsrichtlinie. Er beinhaltet Vorschriften, die Eltern und pflegenden Angehörigen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern sollen:

> Arbeitgeber, die einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen wollen, haben die Ablehnung künftig zu begründen.

> In Kleinbetrieben, in denen bisher kein Anspruch auf Pflegezeit (aktueller Schwellenwert: idR. bis zu 15 Beschäftigte) oder Familienpflegezeit (aktueller Schwellenwert: idR. bis zu 25 Beschäftigte) besteht, sollen Beschäftigte die Möglichkeit bekommen, im Wege eines Antragsverfahrens eine Pflege- oder Familienpflegzeitgesetz zu vereinbaren – im Gegensatz zum bestehenden Anspruchsverfahren in Unternehmen oberhalb der Schwellenwerte. Arbeitgeber werden verpflichtet, den Antrag innerhalb von vier Wochen zu bescheiden. Im Falle einer Ablehnung muss diese begründet werden. Während einer solchen Freistellung gilt u.a. ein besonderer Kündigungsschutz für die Beschäftigten.

> Beschäftigte, die der Ansicht sind, aufgrund der Beantragung oder Inanspruchnahme ihrer Rechte als Eltern oder pflegende Angehörige benachteiligt worden zu sein, sollen sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden können.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Aktualisiertes ZDH-Praxis Recht zu Steigerungen von Material-, Rohstoff- und Energiekosten

Das ZDH-Praxis Recht zum Thema Kostensteigerungen wurde aktualisiert zum Thema Steigerungen von Material-, Rohstoff- und Energiekosten.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

>>> ZDH Praxis Recht

>>> Erlass: Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs

>>> Formblatt 225a: Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1

>>> Hinweis zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel nach Formblatt 225a

Preissteigerungen bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben

Die Bundeserlasse des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zu Lieferengpässen und Preissteigerungen wurden zuletzt bis Ende des Jahres verlängert und modifiziert. Diese betreffen die Beschaffung von Bauleistungen beim Bundeshoch- und Verkehrswegebau.

 

Nunmehr hat auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Hinweisschreiben zum Umgang mit Preissteigerungen bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben herausgegeben (siehe verlinktes Dokument). Das Schreiben greift bereits bekannte Ausführungen zu Instrumenten der Vertragsanpassung (Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB und Veränderung von Verträgen nach § 58 BHO) nochmals auf und gibt Hinweise zur Anwendung von § 132 GWB. Zudem stellt das Schreiben noch einmal klar, dass bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben Preisgleitklauseln grundsätzlich nur sehr dosiert und nicht flächendeckend anzuwenden sind.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Notfallplan Gas – Daten und Fakten zur Alarmstufe

Der Bundeswirtschaftsminister hatte Ende vergangener Woche die Alarmstufe ausgerufen. Diese zweite Stufe des Notfallplans Gas wurde u.a. aufgrund der drastisch verringerten russischen Gaslieferungen durch die Ostsee-Pipeline Nordstream 1 notwendig. Die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet, massive Preisentwicklungen auf dem Gasmarkt aber sind zu erwarten.

Im hier verlinkten Dokument finden Sie die wichtigsten Daten und Fakten zum Notfallplan Gas und zu den Auswirkungen der Alarmstufe zusammengefasst.

 

>>> Daten und Fakten zum Notfallplan Gas

#seiDUAL: Jetzt freie Praktikums- und Ausbildungsplätze aktualisieren

Nutzen Sie den erhöhten Traffic auf #seiDUAL – Die Onlineplattform: Aktualisieren Sie jetzt Ihr #seiDUAL-Profil mit freien Praktikums- und Ausbildungsstellen, um Schüler*innen auf sich aufmerksam zu machen!

 

>>> Hier geht es zu Ihrem Profil

Aktualisierte Anleitung für E-Zubis Ausbildungsplätze

Sie sind auf der Suche nach Auszubildenden?

Loggen Sie sich einfach auf unserem Dashboard ein und folgen Sie der Anleitung.
In drei Schritten sind Ihre freien Ausbildungsplätze online!

 

>>> Hier geht es zum Dashboard

>>> Hier finden Sie die aktualisierte Anleitung, wie Sie freie Ausbildungsstellen in Ihrem Betrieb bewerben können

>>> Hier sind offene Ausbildungsstellen

 

Haben Sie Probleme beim Login?
> Bitte halten Sie für den Login auf www.mein-ehandwerk.de Ihre BE-Nummer bzw. BB-Nummer bereit.
> Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie unter dem Anmeldefeld bitte die "Sie haben Ihr Passwort vergessen?" Funktion, mit der Sie sich ein neues Passwort vergeben können. Hier erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link mit dem Sie sich ein neues Passwort erstellen können.
> Kommt keine Mail an? Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner.
> Falls Sie sich trotz der "Passwort vergessen" Funktion nicht einloggen können:
Kontaktieren Sie gerne Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr):
Tel.: 030 859558-30
Mail: ik@eh-bb.de