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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Lesende,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Veranlagungsbogen 2022, 8. März gesetzlicher Feiertag in Berlin, Technische Schulungen im März, 1. ZVEH Digitaltage am 16. + 17. März 2022, Einladung: Glasfasertag am 21. April 2022, Kostenlose Telefonie und SMS in die Ukraine, Neue Corona Verordnung für Berlin und Brandenburg ab Freitag, Vattenfall Rahmenabkommen

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihre Elektro-Innung Berlin

Veranlagungsbogen 2022

Sehr geehrte Mitglieder,

 

aufgrund der zahlreichen positiven Rückmeldungen im vergangenen Jahr auf den Versand des Veranlagungsbogens per E-Mail, werden wir diesen auch in diesem Jahr per E-Mail (als Dateianhang) an Sie versenden.

 

Die E-Mail wird am 16. März 2022 von Frau Braunsdorff (ab@eh-bb.de) versandt. Bitte schauen Sie ggf. auch in Ihren Spam-Ordner.

 

Sollten Sie dazu Fragen haben, steht Ihnen Frau Braunsdorff gern per E-Mail zur Verfügung.

8. März gesetzlicher Feiertag in Berlin

Im Jahr 2019 ist mit dem Frauentag am 8. März ein neuer gesetzlicher Feiertag in Berlin eingeführt worden. Der 8. März ist ausschließlich in Berlin und nicht in den übrigen Bundesländern wie Brandenburg gesetzlich geschützter Feiertag.

 

>>> Lesen Sie hier weitere Informationen zur Arbeitspflicht am 8. März

Technische Schulungen im März

> Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte nach DIN VDE 0702 in Theorie und Praxis

29. März 2022
08:00 – 16:00 Uhr

>>> Hier geht es zur Anmeldung

 

> Messen und Prüfen elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 A1 in Theorie und Praxis

30. März 2022
08:00 – 16:30 Uhr

>>> Hier geht es zur Anmeldung

1. ZVEH Digitaltage am 16. + 17. März 2022 jeweils von 9:00 - 12:30 Uhr

Unter dem Motto "Virtuell planen - real profitieren" möchten wir Sie recht herzlich zu den 1. ZVEH-Digitaltagen am 16. + 17. März 2022 einladen. Wir haben zwei spannende Pakete zum Thema „Digitalisierung“ geschnürt.

16. März 2022 - 9:00 - 12:30 Uhr
Am ersten Tag möchten wir Ihnen anhand von Praxisbeispielen zeigen, wie die digitalen Services der E-Handwerke die Umsetzung Ihrer Projekte auf ein neues Level heben. Begleiten Sie uns bei der Reise durch den digitalen Entstehungsprozess eines E-Projekts - von der Planung über die Umsetzung bis hin zu Betrieb und Service und lassen sich für Ihr eigenes Unternehmen inspirieren.

17. März 2022 - 9:00 - 12:30 Uhr
Am zweiten Tag möchten wir Sie in die digitale Welt der Informationsgewinnung und Kundenansprache entführen. Das neue Dashboard "Mein E|Handwerk" bringt alle für Mitgliedsbetriebe relevanten Themen präzise auf den Punkt. Unser "Netzwerk Digitalisierung" ermöglicht den direkten und schnellen Austausch untereinander. Außerdem präsentieren wir Ihnen die vielfältigen Marketingkonzepte der ArGe Medien.

 

>>> Hier finden Sie das Programm

>>> Hier geht es zur Anmeldung

Einladung: Glasfasertag am 21. April 2022

Gerne möchten wir Sie hiermit zu unserem Glasfasertag in der Akademie der atene KOM in Kooperation mit der dibkom gGmbH und des Landesinnungsverbandes Berlin-Brandenburg einladen.

Unten verlinkt finden Sie das Tagesprogramm und einen Hinweis zu den ausstellenden Unternehmen. Das Programm bietet sowohl ein Panel aus interessanten Vorträgen als auch einen praktischen Teil und Workshops.

Für Ihr leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das unten verlinkte Formular.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und folgende Ansprechpartner stehen Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung:

Michael Jahn: m.jahn@dibkom.net / 0171-7101697
Andreas Prestin: a.prestin@atenekom.eu

 

>>> Hier finden Sie das Tagesprogramm

>>> Hier finden Sie das Anmeldeformular

>>> Hier finden Sie eine Auswahl an Hotels in der Nähe des Veranstaltungsortes

Netzbetreiber unterstützen die Ukrainer, ihre Familien und Freunde in Deutschland

Telekom, Vodafone und o2 haben alle Verbindungen ihrer Privat- und Geschäftskunden in die Ukraine und aus dem Land heraus auf kostenfrei umgestellt. Telefonie und SMS in die Ukraine sind vom Festnetz und vom Handy jetzt kostenlos. Für Kunden, die sich in der Ukraine aufhalten, fallen ebenfalls keine Roaming-Kosten an.

Gültig ist diese Regelung vorerst bis 31.03.2022.

Neue Corona Verordnung für Berlin ab Freitag, 4. März 2022

Die Änderungsverordnung sieht unter anderem folgende Neuerungen vor:

Private Treffen, an denen nur geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, sind ohne Beschränkung der Personenanzahl möglich. Kinder unter 14 Jahren müssen nicht geimpft oder genesen sein, um an privaten Treffen ohne Personenobergrenze teilnehmen zu können. Sofern auch nur eine Person teilnimmt, die nicht geimpft oder genesen ist, gilt weiterhin die Beschränkung auf einen Haushalt und bis zu zwei Personen aus einem anderen Haushalt.

 

Großveranstaltungen dürfen unter Berücksichtigung weitgehender Infektionsschutzmaßnahmen wieder mit mehr Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden:
> Es gilt die 2G-Bedingung zuzüglich Test („2G plus“) und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch am fest zugewiesenen Platz. Für geboosterte Personen entfällt die Testpflicht.

 

3G-Bedingung in folgenden Bereichen:
> Veranstaltungen (in geschlossenen Räumen mit 11 bis 2000 Personen, im Freien mit 1001 bis 2000 Personen; in beiden Fällen gilt FFP2-Maskenpflicht auch am festen Platz)
> Dienstleistungen, z.B. in Friseurbetrieben, Kosmetikstudios, Massagepraxen
> Gastronomie
> Übernachtungsangebote
> Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Musikschulen, Jugendverkehrsschulen, Fahrschulen, Flugschulen und ähnlichen Einrichtungen
> Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitnessstudios, Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen
> Hallenbäder, Saunen und Thermen

 

Die Sportausübung im Freien ist auch bei Unterschreiten des Mindestabstands ohne Beschränkungen möglich.

 

Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) dürfen unter der 2G-Bedingung zuzüglich Test („2G plus“) wieder öffnen. Hierbei gilt die Besonderheit, dass die Testpflicht auch für Personen, die eine Auffrischimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben, frisch geimpft oder frisch genesen sind, gilt.

 

Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, benötigen unter der 2G-Bedingung nur noch einen Antigen-Test (statt wie zuvor einen PCR-Test).

 

Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 19. März 2022 verlängert.

 

>>> Hier finden Sie alle Neuerungen auf einen Blick

>>> Hier finden Sie die Berliner Infoseite zu Corona

>>> Hier finden Sie die aktuell geltende Verordnung für das Land Berlin

Neue Corona Verordnung für Brandenburg ab 4. März 2022

Ab dem 4. März 2022 gilt in Brandenburg neu:

3G-Regel

> In der Gastronomie

> Für sämtliche Beherbergungsstätten (z.B. Hotels)

> Sportanlagen innen

> Spaß- und Freizeitbäder, Saunen, Thermen

> Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter

> Theater, Konzerthäuser, Kinos

 

2G-Plus:
Diskotheken, Clubs, Festivals

 

Großveranstaltungen
An Großveranstaltungen können deutlich mehr Personen teilnehmen (2G-Regel, in geschlossenen Räumen: FFP2-Maskenpflicht für Gäste).

In geschlossenen Räumen höchstens 1.000 Personen zuzüglich höchstens 60 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung

Unter freiem Himmel höchstens 1.000 Personen zuzüglich höchstens 75 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung.

 

Schule: Ab 7. März gilt grundsätzlich wieder die Präsenzpflicht für alle

Die Testfrequenz für Schülerinnen und Schüler wird reduziert. Nach der Eindämmungsverordnung müssen Schülerinnen und Schüler sich an mindestens drei Tagen pro Woche testen. Von dieser Testpflicht befreit sind vollständig Geimpfte und Genesene.

 

Die verbindliche Testpflicht an Kitas (zweimal wöchentlich) bleibt unverändert bestehen. Ebenso bleibt die Maskenpflicht in Schulen und Horten bis auf Weiteres bestehen.

 

>>> Alle Neuerungen finden Sie hier

>>> Hier finden Sie die Corona Infoseite des Landes Brandenburg

>>> Hier finden Sie die aktuell geltende Verordnung für das Land Brandenburg

Vattenfall Rahmenabkommen: Neue Konditionen ab 1. März 2022

Ab 1. März 2022 gelten neue Bedingungen bei dem Rahmenabkommen für Vattenfall.

Innungsmitglieder erhalten Profi Natur12 Partner Strom mit einer Vergünstigung 0,5 Cent pro kWh.

 

Nutzen Sie die neuen Konditionen!

 

>>> Hier finden Sie das Infoblatt

>>> Hier finden Sie die neuen Konditionen als zip Datei, die ab 1. März 2022 gelten

 

Haben Sie Fragen zu diesem oder weiteren Rahmenabkommen?

Kontaktieren Sie gerne:
Frau Niehls
rn@eh-bb.de
030 859 558 32