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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Lesende,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Aktionstag am 23.3.2022 - Frieden in der Welt - was können wir tun?, Technische Schulungen im März, Earth Hour 2022 am 26. März 2022, Azubi Akademie - Weitere Kurse ab April, Elektrotechnische Normung - Einladung zum DKE/ZVEH Onlineseminar am 12. April 2022, Einladung: Glasfasertag am 21. April 2022, Aufruf zur Teilnahme am Girls´Day, Boys´Day und Zukunftstag am 28. April 2022, Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab 20. März 2022, Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 16. März 2022, Neue Corona Verordnung für Brandenburg ab Freitag, 18. März 2022, Aktuell geltende Corona Verordnung für Berlin

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihre Elektro-Innung Berlin

Aktionstag am 23.3.2022 - Frieden in der Welt - was können wir tun?

Frieden in der Welt
Dies ist das Motto für den Aktionstag der Hein-Moeller-Schule

Wir alle zusammen sammeln für einen Aktionstag für Menschen aus der Ukraine, möchten dabei aber auch nicht die vielen anderen Menschen aus den Augen verlieren, die ebenfalls aufgrund von Krieg, Verfolgung oder des Klima- bzw. Wirtschaftswandels ihr Land verlassen mussten.

Den Unterricht lassen wir an diesem Tag nicht einfach ausfallen – wir machen das Thema Frieden und Krieg zum Gegenstand des Unterrichts und veranstalten verschiedene Workshops und Diskussionsrunden.

Bei einer Aktion können Schüler*innen, Kolleg*innen und Ausbildungsbetriebe gemeinsam unterstützen:

Spendenaktion:
Ein Lebensmittel / ein Hygieneartikel mehr!

Sie möchten unterstützen? Geben Sie Ihre Spenden über Ihren Auszubildenden an uns weiter oder schauen Sie persönlich vorbei.
Wir haben Vertreter von Hilfsorganisationen im Haus, die gern Sachspenden entgegennehmen.
Es ist Ihnen an diesem Tag nicht möglich – ab Montag, den 21. März 2022 werden wir die Sammelaktion starten.

 

Ort:
Hein-Moeller-Schule
Allee der Kosmonauten18
10315 Berlin

 

>>> Weitere Informationen finden Sie hier

>>> Eine Bedarfsliste finden Sie hier

Technische Schulungen im März

> Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte nach DIN VDE 0702 in Theorie und Praxis

29. März 2022
08:00 – 16:00 Uhr

>>> Hier geht es zur Anmeldung

Earth Hour 2022 am 26. März 2022

Am 26. März 2022 ist es wieder soweit: Um 20.30 Uhr Ortszeit ist Earth Hour. Millionen Menschen, Städte und Wahrzeichen auf der ganzen Welt schalten für eine Stunde das Licht aus und setzen so ein starkes Zeichen für den Klimaschutz und unseren lebendigen Planeten!

Machen Sie bei der Earth Hour mit!

 

>>> Weitere Informationen hier

Azubi Akademie - Weitere Kurse ab April

Das exklusive Programm für Auszubildende des Berliner Handwerks ist kostenlos!

 

Eine Auswahl der Kurse finden Sie hier:

> Das ABC der Ausbildung

> Berufsbildung ohne Grenzen - Auslandspraktika nach der Ausbildung

> Wie funktioniert der Nachteilsausgleich in der Prüfung?

 

Diese und weitere Kurse finden Sie online auf der Webseite der Azubi Akademie

 

>>> Hier geht es direkt zur Webseite

Elektrotechnische Normung - Einladung zum DKE/ZVEH Onlineseminar am 12. April 2022

Diese und weitere Themen werden vorgestellt:

> Normen.Machen.Zukunft. – Über die DKE und die elektrotechnische Normung

> „One standard, accepted everywhere“ – Struktur und Ziele der europäischen und internationalen Normung

> DIN VDE 0100: Die Normenreihe für elektrische Sicherheit bei Installationen im Elektrohandwerk

> Du fehlst, mach mit! – Die Next Generation DKE

> Zugriff auf Normen, die VDE-Schriftenreihe und Fachbücher erhalten – Vorstellung der online Normen-Bibliothek des VDE Verlags

Termin:
12. April 2022
13:00 Uhr – ca. 16:45 Uhr

Ort:
Online

 

Die Anmeldung ist bis zum 05. April 2022 möglich.

 

>>> Hier finden Sie das Programm

>>> Hier geht es zur Anmeldung

Einladung: Glasfasertag am 21. April 2022

Der Glasfasertag findet als Kooperation der Akademie der atene KOM mit der dibkom gGmbH statt.

Unten verlinkt finden Sie das Tagesprogramm und einen Hinweis zu den ausstellenden Unternehmen. Das Programm bietet sowohl ein Panel aus interessanten Vorträgen als auch einen praktischen Teil und Workshops.

Für Ihr leibliches Wohl ist selbstverständlich gesorgt.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das unten verlinkte Formular.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und folgende Ansprechpartner stehen Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung:

Michael Jahn: m.jahn@dibkom.net / 0171-7101697
Andreas Prestin: a.prestin@atenekom.eu

 

>>> Hier finden Sie das Tagesprogramm

>>> Hier finden Sie das Anmeldeformular

>>> Hier finden Sie eine Auswahl an Hotels in der Nähe des Veranstaltungsortes

Aufruf zur Teilnahme am Girls´Day, Boys´Day und Zukunftstag am 28. April 2022

Für Unternehmen bietet der Aktionstag eine Gelegenheit, auch unter den derzeit schwierigen Rahmenbedingungen, sich zu präsentieren und für ihre Berufe zu werben. Die Jugendlichen wiederum erhalten die Möglichkeit, sich in der betrieblichen Praxis über mögliche Berufsfelder zu informieren – auch und gerade abseits der etablierten Rollenbilder. Schülerinnen bzw. Schüler ab der 5. Klasse erhalten an diesem Tag jeweils Einblicke in Berufsfelder, in denen Frauen bzw. Männer bislang unterrepräsentiert sind. Bei Mädchen und jungen Frauen stehen dabei insbesondere Berufe im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) im Fokus, bei Jungen und jungen Männern Berufe im sozialen und erzieherischen Bereich.

 

Die online Info-Reihe im Januar 2022 für Sie als interessierten Betrieb zu den Themen "Wie gelingt ein Berufsorientierungsangebot?", "Fachkräfte für die Region gewinnen", und "Tipps zur Website" finden Sie >>> hier <<<

 

>>> Weitere Informationen zum Aktionstag finden Sie hier

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab 20. März 2022

Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022  einen Verordnungsentwurf für eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, der ab 20. März "Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz" in den Betrieben definiert. Die novellierte Verordnung soll bis 25. Mai 2022 gelten.

 

I.

Viele Regelungen aus der zuletzt geltenden Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bleiben in bekannter Form weitgehend unverändert erhalten:

> Auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung sind in einem Hygienekonzept die weiterhin noch erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen.

> Das betriebliche Hygienekonzept ist den Beschäftigten in geeigneter Weise in der Arbeitsstätte zugänglich zu machen.

> Den Mitarbeitenden ist es zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen.

 

II.

Andere bisher geltende Regelungen sind jetzt nicht mehr zwingend, sondern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens sowie tätigkeitsspezifischer Infektionsgefahren auf ihre Erforderlichkeit hin vom Arbeitgeber zu prüfen:

> Zu prüfen ist, ob den Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einmal pro Kalenderwoche kostenfrei ein Corona-Test angeboten werden soll.

> Um die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen zu reduzieren, ist zu prüfen, welche geeigneten Maßnahmen getroffen werden können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten diese in ihrer Wohnung ausführen können.

> Geprüft werden soll auch, ob die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken durch die Beschäftigten erforderlich ist.

 

Hinweis: Der Impfstatus darf beim Hygienekonzept nicht mehr berücksichtigt werden. Die Homeoffice-Pflicht sowie die 3-G (Geimpft/Genesen/Getestet)-Zugangsregelung am Arbeitsplatz laufen zum 19.03.2022 aus (s. § 28b Abs. 7 IfSG).

 

>>> Lesen Sie hier die gesamte neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 16. März 2022

Das bedeutet, dass alle Personen, die in den im Gesetz genannten Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, nach dem 15. März 2022 ihre erforderliche Impfung gegen das Corona-Virus nachweisen müssen.

 

Inwiefern können externe Dienstleister (z.B. Handwerker) zum Bestandspersonal zählen?

Die Vorschriften für das Bestandspersonal eines Unternehmens oder einer Einrichtung gelten auch für externe Dienstleister, die bereits vor dem 16. März 2022 für diese Einrichtung oder dieses Unternehmen regelmäßig tätig waren. Umgekehrt gelten die für Neueinstellungen geltenden Grundsätze auch für Dienstleister, die eine regelmäßige Tätigkeit in einer betroffenen Einrichtung oder in einem betroffenen Unternehmen neu aufnehmen.

 

>>> Hier finden Sie weitere häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Neue Corona Verordnung für Brandenburg ab Freitag, 18. März 2022

Übersicht der wichtigsten Corona-Regeln ab 18. März:

Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr für private Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum, auch nicht für ungeimpfte Personen.

Die Nachweispflicht entfällt (also kein 3G mehr) für körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsstätten, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge sowie für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter. 3G (statt 2G) gilt für sexuelle Dienstleistungen und Großveranstaltungen. Für Großveranstaltungen gibt es zudem keine Personenobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen mehr. Für Diskotheken, Clubs und Festivals gilt 2G (statt 2G-Plus). Für Besucherinnen und Besucher in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung.

 

>>> Hier finden Sie alle Neuerungen

>>> Hier finden Sie die Corona Infoseite des Landes Brandenburg

>>> Hier finden Sie die aktuell geltende Verordnung für das Land Brandenburg