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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Lesende,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Entgelt ab 1. Januar 2022, Technische Schulung im Februar 2022, Neues Jahr – Neuer Start der E-Plattform der E-Handwerke, Masterplan Solarcity Berlin: Solardachbörse, SmartHome Deutschland Awards 2022 - Bewerben Sie sich jetzt!, 3 neue E-Marken-Partner – Compleo, homeway und TechniSat, Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020, Neue Corona Verordnungen für Berlin und Brandenburg, E-Zubis App, VDE Rabatt

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihre Elektro-Innung Berlin

Technische Schulung im Februar 2022

Es sind nur noch wenige Plätze verfügbar!

 

Klicken Sie auf den Termin, um zur Anmeldung zu gelangen:

>>> Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte nach DIN VDE 0702 in Theorie und Praxis
22. Februar 2022

Neues Jahr – Neuer Start der E-Plattform der E-Handwerke

Die E-Handwerke starten digital ins neue Jahr, denn die neue Plattform „Mein E-Handwerk“ (www.mein-ehandwerk.de) geht in einer ersten großen Stufe an den Start! Wer ab dem 11.01.2022 Informationen auf den internen Seiten seiner E-Handwerksorganisation, das heißt seines Landesinnungsverbandes, des ZVEH, der ArGe Medien im ZVEH und der Innung sucht, der wird bereits beim Log-in die erste Neuerung feststellen.

Das Portal „Mein E-Handwerk“ wird in den nächsten Monaten sukzessive ausgebaut und um viele Funktionen exklusiv für Innungsmitglieder erweitert. Eine App für Innungsmitglieder ist ebenso in Planung.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Masterplan Solarcity Berlin: Solardachbörse

Dach-Angebote
Sie besitzen freie und geeignete Dachflächen oder sind dabei, ein Gebäude zu planen bzw. zu bauen, welches über noch ungenutzte Dachflächen verfügt?
Mithilfe der Solardachbörse können Sie unter Angabe von Größe, Gebäudetyp, Bezirk, Dachuntergrund und Gebäudenutzung rasch und unkompliziert einen Partner finden, der ihre Dachfläche mit Photovoltaikanlagen ausstattet. Dadurch können Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

>>> Hier entlang zu den Dach-Angeboten

 

Dach-Gesuche
Sie haben Interesse, eine Solaranlage zu bauen und suchen nach geeigneten Dachflächen? Nutzen Sie die Dächer Anderer. Unter Angaben einiger Eckdaten, wie beispielsweise der Größe und den gewünschten Standorte, können Sie Ihr Gesuch mit Hilfe weniger Klicks aufgeben und so eine geeignete Dachfläche finden. So unterstützen Sie den Ausbau der Solarenergie in der Hauptstadt.

>>> Hier geht es zu den Dach-Gesuchen

SmartHome Deutschland Awards 2022 - Bewerben Sie sich jetzt!

Pünktlich zum Auftakt eines jeden neuen Jahres startet auch die Bewerbungsphase für die SmartHome Deutschland Awards 2022 - nun bereits zum 11. Mal!

Die SmartHome Deutschland Awards der SmartHome Initiative Deutschland zeichnen innovative und marktfähige Dienstleistungen, Produkte, sowie Lösungen und herausragende, realisierte Projekte rund um eine intelligente Heim- und Gebäudevernetzung aus.

 

Über das Online-Bewerbungsformular kann die Bewerbung ganz einfach eingereicht werden. Das Portal ist bis zum 31. März geöffnet.

 

>>> Hier geht es zur Bewerbung

3 neue E-Marken-Partner – Compleo, homeway und TechniSat

Zum Jahresauftakt 2022 kann das Qualitätsbündnis der E-Handwerke drei neue Partner begrüßen: Compleo Charging Solutions als Experten für Ladelösungen im Bereich E-Mobilität, homeway als Spezialist für Multimedia-Inhausnetze sowie TechniSat und seine Schwesterfirma TechniVolt, Hersteller von Satellitenempfangsprodukten, Digitalreceivern und Wallboxen. Die Zahl der E-Marken-Partner steigt damit auf 70.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020

Das Bundesamt für Justiz hat mitgeteilt, dass bei einem Verstoß gegen die Offenlegungspflicht von Rechnungslegungsunterlagen zum Stichtag 31. Dezember 2021 gegen die betroffenen Unternehmen vor dem 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.

Insoweit verbleibt den zur Offenlegung verpflichteten Unternehmen eine Schonfrist bis zum 7. März 2022, in der die Offenlegung nachgeholt werden kann. Von der Offenlegungspflicht sind insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), GmbH & Co KG (Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter) sowie haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften betroffen.

 

>>> Lesen Sie hier die Mitteilung des Bundesamt für Justiz

Neue Corona Verordnung für Berlin ab Samstag, 15. Januar 2022

Die Änderungsverordnung sieht unter anderem folgende Neuerungen vor:

> Im öffentlichen Personennahverkehr gilt für Fahrgäste eine FFP2-Maskenpflicht.

> In der Gastronomie gilt die 2G plus-Regel. Der Zutritt ist zusätzlich zur 2G-Bedingung nur mit tagesaktuellem, negativen Testergebnis oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) möglich.

> Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen dürfen nur unter 2G plus-Bedingungen stattfinden.

> Die Rechtsgrundlage für die Einführung flächendeckender (Lolli-)Tests in Kindertagesstätten wird geschaffen.

> Im Bereich der beruflichen Bildung ist bei jeder Präsenzveranstaltung ein negatives Testergebnis erforderlich.

> In kleinen Geschäften des Einzelhandels (bis 100 Quadratmeter) muss der 2G-Nachweis unverzüglich nach Betreten und nicht bereits am Eingang kontrolliert werden.

 

Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 11. Februar 2022 verlängert.

 

>>> Hier finden Sie die Berliner Infoseite zu Corona

>>> Hier finden Sie die aktuell geltende Verordnung für das Land Berlin

Neue Corona Verordnung für Brandenburg ab Montag, 17. Januar 2022

Mit der aktualisierten Verordnung soll festgelegt werden (wobei Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bei den einzelnen Punkten vorgesehen sind):

> Für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster") erhalten haben, gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen.

> Für Gaststätten, Bars und Kneipen soll die 2G-Plus-Regel eingeführt werden. Der Zutritt ist damit nur noch möglich, wenn man zweimal geimpft (bzw. genesen) ist und einen tagesaktuellen negativen Test vorlegt (für „Geboosterte" ist kein Testnachweis notwendig).

> Sofern Veranstalter z. B. von Kulturveranstaltungen vom optionalen 2G-Plus-Modell Gebrauch machen, ist auch dort für Personen mit Auffrischungsimpfung kein Testnachweis erforderlich.

> Künftig soll eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV gelten.

 

>>> Hier finden Sie die Corona Infoseite des Landes Brandenburg

>>> Hier finden Sie die aktuell geltende Verordnung für das Land Brandenburg

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Für technische sowie inhaltliche Fragen wenden Sie sich gerne an:
Andreas Habermehl
a.habermehl@zveh.de

 

>>> Hier finden Sie weitere Informationen

>>> Eine Einführung zu den Funktionsweisen finden Sie hier als Download

 

>>> Download über die Webseite

>>> Download über App Store (iPhone)

>>> Download über Play Store (Android)

15 Prozent Rabatt für bestehendes VDE-Abonnement anfordern (nur für Innungsmitglieder)

Dank der Kooperation von VDE VERLAG und ZVEH erhalten Innungsmitglieder ab 2021 einen Rabatt auf ein Abonnement der Online-Version der VDE-Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk in der NormenBibliothek. Dabei gibt es erstmalig – neben dem bereits bestehenden Innungsvorteil, der eine Neuanschaffung der VDE-Auswahl betrifft – auch einen Rabatt, der auf den wiederkehrenden Abopreis angerechnet wird. Der Rabatt gilt, solange die Innungsmitgliedschaft besteht.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie die 15 Prozent Rabatt nur erhalten, wenn Sie wie folgt die Rabattierung beantragen:

Um den Rabatt zu beantragen, müssen sich Innungsmitglieder im Mitgliederbereich der E-Handwerke-Plattform einloggen (www.zveh.de/vde-rabatt). Eine Beantragung über den Verlag ist nicht möglich. Wichtig: Für den Antrag wird die Vertragsnummer des Abonnements benötigt. Diese ist zum Beispiel auf den Rechnungen des VDE VERLAGs zu finden.

 

> Bitte halten Sie für den Login auf www.zveh.de Ihre BE-Nummer bzw. BB-Nummer bereit.
> Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie unter dem Anmeldefeld bitte die "Sie haben Ihr Passwort vergessen?" Funktion, mit der Sie sich ein neues Passwort vergeben können. Hier erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link mit dem Sie sich ein neues Passwort erstellen können.
> Kommt keine Mail an? Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner.
> Falls Sie sich trotz der "Passwort vergessen" Funktion nicht einloggen können:
Kontaktieren Sie gerne Frau Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr):
Tel.: 030 859558-30
Mail: ik@eh-bb.de

 

>>> Hier finden Sie das Infoblatt

>>> Mehr Informationen zum VDE-Rabatt hier

>>> Lesen Sie hier die VDE Infobroschüre

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