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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Lesende,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Arbeitsschutz: Aktualisierte DIN-Normen für Verbandkästen im Betrieb, Bearbeitung und Produktion E-CHECK Plaketten - Ende Februar bis Anfang März, Neue Corona Verordnung für Berlin ab Freitag, 18. Februar 2022, Aktuelle Corona Verordnung für Brandenburg seit dem 9. Februar 2022

 

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Freundliche Grüße

Ihre Elektro-Innung Berlin

Arbeitsschutz: Aktualisierte DIN-Normen für Verbandkästen im Betrieb

Die DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten) wurden aktualisiert und mit dem Ausgabedatum 11/2021 veröffentlicht. Unternehmen müssen den Inhalt bis Ende April ergänzen.

Im Vergleich zu den DIN Versionen 2009 hat sich wenig geändert. Es sind keine Erste-Hilfe-Materialien entfallen. Neu hinzugekommen sind, vor dem Hintergrund der pandemischen Lage, Gesichtsmasken (mindestens Typ I, nach DIN EN 14683). Auch Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut wurden aufgenommen. Zu den meistverbrauchten Verbandmaterialien zählen Pflaster; die Aktualisierung der Normen wurden genutzt, um deren Menge zu erhöhen.

 

Vorhandene Verbandkästen können ohne großen Aufwand der neuen Normen entsprechend ergänzt werden.

 

>>> Hier finden Sie die aktualisierten DIN Normen

>>> Hier finden Sie eine Inhaltsliste mit farblicher Hervorhebung der Änderungen

Bearbeitung und Produktion E-CHECK Plaketten - Ende Februar bis Anfang März

Die E-CHECK Produktionspause findet ab Montag, 28.02. bis einschließlich Freitag, 04.03.2022 statt.

Am Faschingsdienstag, 01.03.2022 ist die META geschlossen, ab Mittwoch sind wir aber wieder zu unseren regulären Geschäftszeiten zu erreichen.

 

>>> Hier geht es zum META Shop

Neue Corona Verordnung für Berlin ab Freitag, 18. Februar 2022

Die Änderungsverordnung sieht unter anderem folgende Neuerungen vor:

> Im Einzelhandel wird die 2G-Bedingung aufgehoben, dafür wird für Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt.

> Auch in Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie im Zoologischen Garten einschließlich des Aquariums, des Tierparks Berlin Friedrichsfelde und des Botanischen Gartens Berlin besteht in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht. Die 2G-Bedingung wird auch hier aufgehoben.

 

Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 17. März 2022 verlängert.

 

>>> Hier finden Sie alle Neuerungen auf einen Blick

>>> Hier finden Sie die Berliner Infoseite zu Corona

>>> Hier finden Sie die aktuell geltende Verordnung für das Land Berlin