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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen Sie zu einer neuen Ausgabe unseres E-Mail-Rundschreibens, das wieder aktuelle Meldungen und Informationen beinhaltet.

Mit besten Grüßen

Ihr Landesinnungsverband
der Elektrotechnischen Handwerke
Berlin/Brandenburg

Der ZVEH informiert

Neue Informationen zur DL-InfoV
Der ZDH hat neue Informationen zur Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) erstellt und mit Schreiben vom 22.09.2010 der Handwerksorganisation zur Verfügung gestellt. Wir übersenden Ihnen diese Informationen beiliegend. Im kommenden Monat wird der ZVEH erneut zu diesem Thema - in der Projektion auf die Elektrohandwerke - Stellung nehmen.

Gefährdungen durch gesundheitsgefährdende Stäube bei der Elektroinstallation

Zusammen mit der Berufsgenossenschaft und anderen Verbänden gibt der ZVEH die Broschüre "Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten" und den Flyer "Staubarm arbeiten im Elektrohandwerk" heraus. In diesen Mitteilungen wird auf gesundheitsschädliche Gesteinsstäube hingewiesen, die bei Elektroinstallationsarbeiten entstehen können. Gleichzeitig werden Hinweise zu deren Reduzierung bzw. Vermeidung gegeben. Die Branchenregelung hilft, die Vorgaben aus der Gefahrstoffverordnung zu erfüllen.
Der Flyer (Bestell-Nr. S 033) kann kostenlos und die Branchenregelung (Bestell-Nr. S 032) für einen Unkostenbeitrag von 1 € bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln, bezogen werden.
Auch ist ein kostenloses Download von folgenden Internetseiten möglich: »Branchenregelung: www.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/s_032_a04-2010.pdf
»Flyer: www.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/s_033_a05-2010.pdf

Lohnsteuer: Maschinelles Anfrageverfahren (MAV)

Lohnsteuer: Maschinelles Anfrageverfahren (MAV) für Arbeitgeber zur Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer
Seit dem 2. August 2010 können im "ElsterOnline"-Portal die steuerlichen Identifikationsnummern von Arbeitnehmern abgefragt werden. Ziel dieses maschinellen Verfahrens ist es, dem Arbeitgeber eine Anfragemöglichkeit zur Erstversorgung mit den steuerlichen Identifikationsnummern der aktuell beschäftigten Arbeitnehmer bereitzustellen. Hierdurch wird beim Arbeitgeber eine aufwendige, manuelle und daher auch fehleranfällige Eingabe vermieden. Seit dem o. a. Termin steht den Arbeitgebern dieses maschinelle Verfahren gemäß § 22 a Abs. 2 EStG i. V.mit § 41 b Abs. 2 S. 5-8 EStG im "ElsterOnline"-Portal zur Verfügung (www.elster.de/arbeitgeber). Zugriffsberechtigt ist der nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifizierte Arbeitgeber (bzw. dessen beauftragter Dienstleister). Bitte beachten Sie: Die Möglichkeit der Anfrage ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet.

Ersatz der Lohnsteuerkarte / Lohnsteuer-Bescheinigungen / Lohnsteuer-Anmeldung

Bis Januar 2012 soll die bisherige Lohnsteuerkarte und das damit verbundene Verfahren vollständig durch ein neues, papierloses Verfahren mit elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ersetzt werden. Bereits in diesem Jahr entfällt die Zusendung einer neuen Lohnsteuerkarte für den Veranlagungszeitraum 2011 an die Einkommensteuerpflichtigen. Stattdessen behält die Lohnsteuerkarte 2010 für das Übergangsjahr 2011 ihre Gültigkeit. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerkarte 2010 daher aufzubewahren und die dort enthaltenen Eintragungen unabhängig vom Gültigkeitsbeginn einmalig auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrundezulegen. Nach dieser Übergangsphase stehen für die Arbeitgeber die ELStAM der Arbeitnehmer (u.a. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, andere Freibeträge) in der sog. Elster-Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf bereit. Der genaue Starttermin für den Abruf wird vom Bundesfinanzministerium (BMF) noch bekanntgegeben.

Reform der Rundfunkfinanzierung: Extreme Mehrbelastungen drohen!

„Die Politik hat offenbar noch nicht bemerkt, dass hier Hunderte Euro Mehrbelastung auf das einzelne Unternehmen zukommen können - für eine Leistung, die es häufig gar nicht in Anspruch nimmt. Die Betriebe werden geschröpft. Wir fordern die Bundesländer auf, die derzeit diskutierte Neuordnung der Rundfunkfinanzierung zu korrigieren“, so eine aktuelle Stellungnahme der Bundesvereinigung Bauwirtschaft.

HDTV kommt, Analog-TV geht

Jetzt noch schnell einsteigen, bevor es zu spät ist: HDTV kommt, Analog-TV geht - LIV startete im September 2009 die große IT SAT-Infokampagne bei Endkunden. Steigen Sie jetzt ein und nutzen auch Sie Ihre Umsatzchance! Es können noch wenige Restexemplare der IT SAT Marketing-Pakete bei uns angefordert werden. Nutzen Sie die Chance und greifen Sie zu!

Vorteile der Innungsmitgliedschaft

Neues von Renault
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Für den Renault "WIND" gibt es einen Nachlass in Höhe von 21 % und für den "Fluence" 24 %.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Modellen können Sie den hinterlegten Infoblättern entnehmen.

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