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Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen zur aktuellen und informativen Newsletter-Ausgabe. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Ihr Landesinnungsverband
der Elektrotechnischen Handwerke
Berlin/Brandenburg

Vergütung von Praktikanten

Häufig stellt sich unseren Mitgliedsbetrieben die Frage, ob ein dort tätiger Praktikant unter den Geltungsbereich der Tarifverträge und insbesondere unter den TV Mindestlohn fällt. Für die Beantwortung dieser Frage ist entscheidend, ob die im Betrieb tätige Person wirklich als Praktikant oder aber als Arbeitnehmer beschäftigt wird. Ein Praktikant hat im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf den Mindestlohn.

Neue Verfahrensordnung

Das vom Bundes-Installateurausschuss bestimmte Verfahren gilt für den Kenntnisnachweis der fachlichen Befähigung (Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz) von Antragstellern, die eine Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom des örtlich zuständigen Netzbetreibers beantragen und denen der geforderte Nachweis der fachlichen Befähigung fehlt. Anbei geben wir Ihnen die nunmehr auch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) verabschiedete Verfahrensordnung.

Für Sie im "ep" gelesen: Thermografie in Wartung und Instandhaltung

Thermografische Messungen an elektrischen Anlagen werden seit langem von den Energieversorgungsunternehmen durchgeführt, da diese eine berührungsfreie Untersuchung während des Betriebes ermöglichen. Regelmäßige Kontrollen mit leistungsfähigen Infrarotsystemen gewährleisten auch in der industriellen Produktion eine hohe Verfügbarkeit der elektrischen Anlagen und verhindern damit Produktionsausfälle.

Vorteile der Innungsmitgliedschaft

1. IKK-Pressemeldung
Beigefügt erhalten Sie eine aktuelle Presseinformation der IKK Brandenburg und Berlin zum Thema „Auszubildende und Zusatzbeiträge“.