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Neue Verordnung für das Bundesland Berlin und Corona-Wirtschaftshilfen

 

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Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

Neue Verordnung für Berlin ab Mittwoch, 8. Dezember 2021

Folgende wesentliche Änderungen sieht die neue Verordnung vor:

> Zugang zu den Dienstgebäuden (z.B. Bürgeramt) des Landes Berlin für Besucher:innen beziehungsweise Kund:innen nur unter der 3G-Bedingung.

> Ergänzend zur 3G-Regel im ÖPNV, die in der vergangenen Woche auf Grundlage des veränderten Infektionsschutzgesetzes bundeseinheitlich in Kraft getreten ist, gilt die Verpflichtung entsprechend auch für die Bahnsteige und Fährterminals. Es gilt die Maskenpflicht.

> Senkung der grundsätzlichen Personenobergrenze bei Veranstaltungen auf höchstens 1.000 zeitgleich Anwesende bei Veranstaltungen im Freien und höchstens 200 zeitgleich Anwesende bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

> Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte im Privatbereich: Veranstaltungen im Familien-, Bekannten- oder Freundeskreis und private Zusammenkünfte sind nur im Kreise der Angehörigen eines Haushalts mit bis zu zwei Personen eines weiteren Haushaltes gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben unberücksichtigt.

> Weihnachtsmärkte dürfen nur unter der erweiterten 2G-Bedingung geöffnet werden. (Geimpft oder genesen und zusätzlich gilt eine Maskenpflicht.)

> Sport und nicht professioneller sportlicher Wettkampfbetrieb im Freien ist bei Unterschreitung des Mindestabstands nur unter der 3G-Bedingung, allein oder mit dem engsten Angehörigenkreis zulässig. (Kontaktfreier Sport im Freien, bei dem der Mindestabstand gewährleistet ist, bleibt ohne Auflagen zulässig.)

 

Die neue Verordnung gilt bis zum 2. Januar 2022.

 

>>> Lesen Sie hier weitere Änderungen

>>> Hier finden Sie die aktuell geltende Verordnung für das Land Berlin

Aktuell geltende Verordnung für Brandenburg (bis einschließlich 15. Dezember 2021)

Die aktuell Verordnung für Brandenburg gilt bis einschließlich 15. Dezember 2021.

 

>>> Hier finden Sie die Corona Infoseite des Landes Brandeburg

>>> Hier finden Sie die aktuell geltende Verordnung für das Land Brandenburg

Aktuelle Informationen zu den Corona-Wirtschaftshilfen

Im Zusammenhang mit der Ministerpräsidentenkonferenz am 02.12.2021 wurden einige Neuerungen bzgl. der Corona-Wirtschaftshilfen veröffentlicht.

> Fortführung der Überbrückungshilfe im Förderzeitraum 01.01. - 31.03.2022

> Anpassungen beim KfW-Sonderprogramm sowie KfW-Schnellkredit

> Verlängerung von Bürgschafts- und Garantieprogrammen

 

>>> Lesen Sie hier eine Zusammenfassung

>>> Term Sheet Überbrückungshilfe IV

>>> Anlage zum Term Sheet Überbrückungshilfe IV