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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Leser*innen,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

ZVEH Merkblatt: Materialpreissteigerungen, DSGVO Online Seminar am 1. Juni, Fachschulung für Mitarbeiter am 16., 17. und 18. Juni, Kurzarbeitergeld Online-Seminar am 19. Mai, Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei Ausgangsbeschränkungen, neue Corona Verordnung für Berlin, neue Corona Verordnung für Brandenburg, VDE Rabatt

 

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Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

Neues ZVEH-Merkblatt: Materialpreissteigerungen

Hier erhalten Sie das neue ZVEH-Merkblatt zum Thema Materialpreissteigerungen.

Hier werden die rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten auf außerordentliche Preissteigerungen aufgezeigt, wie wir sie auch derzeit in vielen Handwerksbereichen erleben.

Das Merkblatt basiert teilweise auf einem entsprechenden Merkblatt des ZVDH, dem wir an dieser Stelle für die Überlassung danken.

 

>>> Lesen Sie hier das ZVEH Merkblatt

Online-Praxis-Seminar (DSGVO) am 1. Juni

Mit Geltung der DSGVO ist das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ein absolut elementarer Bestandteil zur Erfüllung der gesetzlichen Basisanforderungen.

Das Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Grundlagen, um den Aufbau und die Fortführung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gemäß der gesetzlichen Vorgaben und zur Erfüllung der Rechenschaftspflichten zu begleiten.

Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und Checklisten für die erfolgreiche Umsetzung.

Sie werden in die durch die DSGVO erweiterten Dokumentationspflichten eingeführt und erlangen einen klaren Überblick, wie das VVT als Fundament einer Datenschutzorganisation
eingesetzt werden kann.

 

Termin:
01. Uhr 2021
14:00 – 15:30 Uhr

 

Kosten:
Für Mitglieder 25,00 € (zuzüglich 19% MwSt)

 

>>> Melden Sie sich hier an

>>> Hier finden Sie weitere Informationen

Fachschulung für Mitarbeiter am 16., 17. und 18. Juni

Der LIV Elektro- und Informationstechnische Handwerke Berlin/Brandenburg bietet in Zusammenarbeit mit der FEB GmbH auch in 2021 Tagesschulungen speziell für Mitarbeiter an. Ziel der Schulung ist die praxisnahe und auf Mitarbeiter von Elektrofachbetrieben zugeschnittene Vermittlung von Knowhow. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat der E-Akademie und der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) bestätigt.

 

Inhalt der Schulung
> Hygienemaßnahmen
> Neues aus der Arbeitssicherheit
> Wie verhalte ich mich in der Coronazeit gegenüber dem Kunden?

Firmenschulung – Die vernetze Produktwelt von Legrand:
> Einführung und Übersicht
> Polaritätsfreie 2-Draht-Sprechanlagentechnik – Sehen, Hören, sprechen und Schalten – mit nur 2-Drähten
> Die neue Schaltergeneration Valena Life/Allure mit Funktechnologie & Sprachsteuerung
> Konnektivität und Interoperabilität

 

Kommende Termine für die eintägige Mitarbeiterschulung, die speziell auf Elektro zugeschnitten ist
(klicken Sie auf das Datum, um zur Anmeldung weitergeleitet zu werden):

> 16. Juni, Cottbus

> 17. Juni, Berlin

> 18. Juni, Fürstenwalde

 

>>> Hier finden Sie weitere Informationen

Kurzarbeitergeld: BDA konkret - Online-Praxisseminar zu "Abschlussprüfungen" am 19. Mai 2021

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein virtuelles Praxisseminar zum Thema Abschlussprüfungen zum Kurzarbeitergeld an.

Das Online-Seminar findet am
19. Mai 2021
von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr

statt.

Frau Anke Eidner, Fachbereichsleiterin Arbeitgeberleistungen, Leistungsmissbrauch der BA wird zusammen mit ihrem Team das Verfahren der Abschlussprüfungen zum Kurzarbeitergeld vorstellen und gerne Ihre Fragen beantworten.

Das Online-Seminar will vor allem praktisch relevante Themen der Unternehmen bei den anstehenden Abschlussprüfungen zum Kurzarbeitergeld aufgreifen.

 

>>> Für die Teilnahme klicken Sie hier

 

Bitte nutzen Sie als Web-Browser Google Chrome. Sollte Ihre technische Ausstattung über keine Kamera und kein Mikrofon verfügen, wählen Sie sich zusätzlich telefonisch ein unter
+4969667781663 (Konferenzkennung: 154273023#).

Gerne können fachliche Fragen vorab möglichst bis zum 14. Mai 2021 per E-Mail an arbeitsmarkt@arbeitgeber.de gestellt werden.

Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei Ausgangsbeschränkungen

Am 21.04.2021 verabschiedete der Dt. Bundestag das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, welches am 23.04.2021 in Kraft getreten ist.

Mit dem Gesetz wird § 28b in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt, der die bundesweit bis zum 30. Juni 2021 geltende sogenannte „Corona-Notbremse“ regelt. Die dort enthaltene Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr gelangt zur Anwendung, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die nach § 28a Abs. 3 S. 13 IfSG durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100 überschreitet.

Für den Fall, dass Arbeitnehmer*innen in den oben genannten Zeiten zur Arbeitsleistung verpflichtet sind, können die Unternehmen den jeweiligen Mitarbeitern eine sog. Arbeitsbescheinigung erstellen. Diese Bescheinigung können Sie im Falle einer Kontrolle durch Ordnungs- oder Polizeibehörden vorlegen.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

>>> Lesen Sie hier die "Kurzinformation zur Durchreise bei Ausgangssperre" vom Deutschen Bundestag

>>> Hier finden Sie ein Muster für eine Arbeitgeberbescheinigung gemäß § 28 IfSG

Neue Corona Verordnung für Berlin

Am 27.04.2021 beschloss der Berliner Senat u.a. folgende Änderungen der Corona Verordnung, die teils strenger als die Bundes-Notbremse sind:

> Ausweitung der Ausnahmeregelung für Geimpfte und Genesene im Bereich der Testpflicht durch einen neuen § 6c: Von der Testpflicht befreit sind Personen, die vollständig geimpft sind – deren (zweite) Impfung gegen Covid-19 also mindestens 14 Tage zurückliegt –, Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind und die eine Impfung gegen Covid-19 erhalten haben, sowie Personen, die in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren und genesen sind. Für Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen einschließlich ambulanter Pflegedienste gelten abweichende Regelungen.

> Etablierung von Leitlinien für die Kontaktpersonenquarantäne im neuen § 21b: Grundsätzlich von der Absonderungspflicht aufgrund eines engen Kontaktes zu einer positiv auf Covid-19 getesteten Person befreit sind Personen, die vollständig geimpft sind, Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind und die eine Impfung gegen Covid-19 erhalten haben, sowie Personen, die in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren und genesen sind. Ausnahmen gelten bei Virusvarianten, die in Berlin nicht dominant sind, bei Vorliegen von Symptomen, im Krankenhausbereich. Für den Pflegebereich sind bei hoher Durchimpfungsrate weitergehende Befreiungen von der Absonderungspflicht geregelt.

> Sicherstellung der Möglichkeit einer analogen Anwesenheitsdokumentation durch Klarstellung in § 5, dass mindestens die Möglichkeit einer Anwesenheitsdokumentation ohne Nutzung digitaler Anwendungen vorgehalten werden muss.

 

Die neue Corona Verordnung für Berlin tritt am 1. Mai in Kraft und gilt bis zum 16. Mai 2021.

 

>>> Lesen Sie hier weitere Änderungen

 

Achtung: Wenn eine Verordnung auf Länderebene schärfere Maßnahmen als die bundesweite Notbremse vorsieht, gilt die schärfere Maßnahme auf Länderebene.

Die jeweils aktuell gültigen Infektionsschutzverordnungen finden Sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens immer

> hier für Berlin

Aktuelle Corona Verordnung für Brandenburg

Die aktuell geltende Corona Verordnung für Brandenburg gilt bis einschließlich 16. Mai 2021.

 

>>> Klicken Sie hier für eine größere Darstellung der oben dargestellten Grafik

 

Achtung: Wenn eine Verordnung auf Länderebene schärfere Maßnahmen als die bundesweite Notbremse vorsieht, gilt die schärfere Maßnahme auf Länderebene.

Die jeweils aktuell gültigen Infektionsschutzverordnungen finden Sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens immer

> hier für Brandenburg

15 Prozent Rabatt für bestehendes VDE-Abonnement anfordern (nur für Innungsmitglieder)

Dank der Kooperation von VDE VERLAG und ZVEH erhalten Innungsmitglieder ab 2021 einen Rabatt auf ein Abonnement der Online-Version der VDE-Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk in der NormenBibliothek. Dabei gibt es erstmalig – neben dem bereits bestehenden Innungsvorteil, der eine Neuanschaffung der VDE-Auswahl betrifft – auch einen Rabatt, der auf den wiederkehrenden Abopreis angerechnet wird. Der Rabatt gilt, solange die Innungsmitgliedschaft besteht.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie die 15 Prozent Rabatt nur erhalten, wenn Sie wie folgt die Rabattierung beantragen:

Um den Rabatt zu beantragen, müssen sich Innungsmitglieder im Mitgliederbereich der E-Handwerke-Plattform einloggen (www.zveh.de/vde-rabatt). Eine Beantragung über den Verlag ist nicht möglich. Wichtig: Für den Antrag wird die Vertragsnummer des Abonnements benötigt. Diese ist zum Beispiel auf den Rechnungen des VDE VERLAGs zu finden.

 

> Bitte halten Sie für den Login auf www.zveh.de Ihre BE-Nummer bzw. BB-Nummer bereit.
> Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie unter dem Anmeldefeld bitte die "Sie haben Ihr Passwort vergessen?" Funktion, mit der Sie sich ein neues Passwort vergeben können. Hier erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link mit dem Sie sich ein neues Passwort erstellen können.
> Kommt keine Mail an? Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner.
> Falls Sie sich trotz der "Passwort vergessen" Funktion nicht einloggen können:
Kontaktieren Sie gerne Frau Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr):
Tel.: 030 859558-30
Mail: ik@eh-bb.de

 

>>> Hier finden Sie das Infoblatt

>>> Mehr Informationen zum VDE-Rabatt hier

>>> Lesen Sie hier die VDE Infobroschüre

>>> Hier erhalten Sie den Rabatt