www.edvschmidt.de

Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Leser*innen,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Vortrag am 17. Februar über Suchtmittelkonsum im Betrieb, Online-Seminar E-Mobilität Förderungen am 18. Februar, Online-Seminar Photovoltaik am 18. März, Fachschulung für Mitarbeiter am 17. und 18. Juni, Weltfrauentag am 8. März gesetzlicher Feiertag in Berlin, Girls'Day, Boys'Day, Zukunftstag, neue Corona Verordnungen für die Länder Berlin und Brandenburg, neue ArbSchV, Verlängerung beim erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld, neue Coronavirus-Impfverordnung, Überbrückungshilfe III Beantragung

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

Vortragsreihe "Blickpunkt Ausbildung": 17. Februar 17 Uhr - Suchtmittelkonsum im betrieblichen Kontext

Mit ihrer neuen Veranstaltungsreihe unterstützt die Innung SHK Berlin Betriebe in Ausbildungsfragen. Am 17. Februar 2021 wird Marc Pestotnik, Referent der Fachstelle für Suchtprävention Berlin gGmbH, um 17 Uhr einen Vortrag halten über den „Umgang mit problematischem Suchtmittelkonsum im betrieblichen Kontext“.

Alkohol und andere Rauschmittel am Arbeitsplatz sind für Betriebe ein heikles Thema. Oft werden Signale nicht erkannt oder ignoriert. Es wird vor allem dann kompliziert, wenn es sich um zuverlässige und beliebte Mitarbeiter*innen handelt. Wie kann mit solchen Situationen umgegangen werden und was ist das angemessene Verhalten?

Dabei geht zum einen darum, arbeitsbezogene Risiko- und Schutzfaktoren für einen problematischen Konsum zu erkennen und damit umzugehen. Des Weiteren werden Rechte und Pflichten eines Betriebs erläutert und einige Handlungsempfehlungen gegeben. Außerdem erhalten Betriebe einen Überblick über die Angebote der Fachstelle.

 

Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung steht allen Gewerken offen und ist kostenfrei!

Bitte melden Sie sich bei Herrn Dr. Peter Biniok an (E-Mail: p.biniok@shk-berlin.de). Die Zugangsdaten werden Ihnen im Voraus per E-Mail zugesandt.

Förderung E-Mobilität Nutzfahrzeuge (Pkw und Leichtfahrzeuge) - Veranstaltungshinweis 18. Februar

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat kürzlich einen neuen Aufruf für die „Förderrichtlinie Elektromobilität“ aufgelegt, der insbesondere auf gewerblich und kommunal genutzte Leichtfahrzeuge und Pkw zielt und bis Ende März 2021 befristet ist.

Durch diesen Förderaufruf werden 20 Millionen Euro für die Neuanschaffung von batterieelektrischen oder mit Wasserstoffantrieb ausgestattete Pkw (M1) und Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e) und bestimmten Sonderfahrzeugen zur Verfügung gestellt, vorausgesetzt es handelt sich um Nutzfahrzeuge. Fahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 hingegen sind explizit ausgeschlossen.

Auch die Förderung von notwendiger Ladeinfrastruktur ist möglich, soweit sie „ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Förderaufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis steht“.

Pro Antragssteller und Vorhaben ist die Zuwendung auf maximal 2. Millionen Euro begrenzt. Für wirtschaftlich tätige Unternehmen liegt die Förderquote zwischen 40 % (große Betriebe) und 60 % (kleine Betriebe) der Investitionsmehrausgaben des Elektrofahrzeugs gegenüber einem vergleichbaren konventionellen Fahrzeug.

Weiterführende Informationen zu diesem Förderaufruf, der auch für E-Handwerksbetriebe von Interesse sein kann, sind dem Anhang und der darin enthaltenen Links zu entnehmen. Interessierte E-Handwerksbetriebe empfiehlt der ZVEH insbesondere die FAQs des Projektträger Jülich.

> Zudem wird darauf hingewiesen, dass dieser gemeinsam mit der NOW GmbH am 18. Februar 2021 von 14 – 15 Uhr zu diesem neuen Förderaufruf ein kostenfreies Online-Seminar anbietet.

 

>>> Hier finden Sie die Anmeldung zum Online-Seminar sowie weitere Informationen zur Förderung

Online-Seminar Photovoltaik: Fragen und Antworten für Elektrofachkräfte

Themen des Seminars sind:

> Photovoltaik: Ausbauziele und rechtliche Rahmenbedingungen in Berlin
> Photovoltaikanlagen: Grundlagen, Normen
> Installation und Netzanschluss: Do‘s and Don‘ts
> Worauf bei der Angebotserstellung zu achten ist – Checkliste
> Fragerunde mit Solarzentrums- und DGS-Experten

 

Das Seminar findet online statt.
Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie einige Tage vor Seminarbeginn.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.


Termin:
18. März 2021
14:00 – 18:00 Uhr

 

>>> Hier finden Sie das Anmeldeformular und weitere Informationen

Fachschulung für Mitarbeiter am 17. und 18. Juni

Der LIV Elektro- und Informationstechnische Handwerke Berlin/Brandenburg bietet in Zusammenarbeit mit der FEB GmbH auch in 2021 Tagesschulungen speziell für Mitarbeiter an. Ziel der Schulung ist die praxisnahe und auf Mitarbeiter von Elektrofachbetrieben zugeschnittene Vermittlung von Knowhow. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat der E-Akademie und der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) bestätigt.

 

Kommende Termine für die eintägige Mitarbeiterschulung, die speziell auf Elektro zugeschnitten ist:

> 17. Juni, Berlin

> 18. Juni, Fürstenwalde

 

>>> Hier finden Sie das Anmeldeformular

8. März gesetzlicher Feiertag in Berlin

Im Jahr 2019 ist mit dem Frauentag am 8. März ein neuer gesetzlicher Feiertag in Berlin eingeführt worden. Der 8. März ist ausschließlich in Berlin und nicht in den übrigen Bundesländern wie Brandenburg gesetzlich geschützter Feiertag.

 

>>> Lesen Sie hier weitere Informationen zur Arbeitspflicht am 8. März

Aufruf zur Teilnahme am Girls'Day, Boys'Day und Zukunftstag

Der diesjährige Girls'Day und Boys'Day in Berlin und der Zukunftstag in Brandenburg finden am 22. April 2021 statt.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

>>> Hier finden Sie den Leitfaden für ein individuelles, digitales Angebot zum Aktionstag 2021

Die neue ArbSchV und die Verlängerungen beim erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld

Praxisrelevant sind die zeitlichen Limitierungen in Bezug auf den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung, die zur Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG) verpflichtet.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

>>> Hier finden Sie die Mustergefährdungsbeurteilung

Neue Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht

Am 8. Februar 2021 wurde die neue Coronavirus-Impfverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ersetzt mit sofortiger Wirkung die Coronavirus-Impfverordnung vom 18. Dezember 2020.

Die Auswahlentscheidung, wer zuerst gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden soll, erfolgt nach bestimmten Priorisierungsvorgaben, die in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) beschrieben sind. Grundlage für die Reihenfolge ist die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Danach gilt, dass Personen, die in der Kritischen Infrastruktur, insbesondere in der Wasser- und Energieversorgung oder der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen, tätig sind, mit erhöhter Priorität (Gruppe 3) Anspruch auf Schutzimpfung haben (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 CoronaImpfV). Die Impfungen sind freiwillig.

Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen sowie alle Menschen über 80 gehören zur Gruppe 1 mit höchster Priorität. Nur Personen aus dieser Gruppe können derzeit eine Impfung erhalten.

Die Bundesländer sind für die Organisation der Impfung gegen Corona zuständig. Sie betreiben die Impfzentren und vergeben Termine.

>>> Hier finden Sie weitere Informationen der Bundesländer zur Corona-Impfung

 

Weiterführende Informationen zum Thema Impfen und Impfstoff finden Sie hier:

>>> COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (Robert Koch-Institut)

>>> Fragen und Antworten zum Stand der Impfstoffentwicklung (Bundesregierung)

>>> Häufig gestellte Fragen zum Thema Impfen und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut)

>>> Rundschreiben des ZDH vom 10. Februar 2021

>>> Neue Coronavirus-Impfstoffverordnung

Überbrückungshilfe III - Anträge ab jetzt möglich

Ab sofort können Unternehmen Anträge für die Überbrückungshilfe III stellen lassen; wie bisher über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Antragsberechtigt sind Unternehmen bis 750 Mio. EUR Jahresumsatz. Der monatliche Umsatzeinbruch im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 muss mindestens 30% gegenüber dem Vergleichsmonat betragen! Der monatliche Förderhöchstbetrag wurde auf 1,5 Mio. EUR deutlich erhöht.
Wertverluste für verderbliche Waren oder Saisonartikel bei Einzelhandelsunternehmen können als Kosten geltend gemacht werden.

Außerdem sind Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepte (auch rückwirkend) sowie zur Digitalisierung teilweise als Kosten erstattungsfähig.

Soloselbstständige können im Rahmen der Neustarthilfe einmalig eine Betriebskostenpauschale von maximal 7.500 EUR beantragen. Anträge können voraussichtlich noch im Februar direkt (ohne Steuerberater) über die Antragsplattform gestellt werden.

 

>>> Lesen Sie hier weiter