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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Leser*innen,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Neue Corona Verordnung für das Land Brandenburg, aktuell geltende Corona Verordnungen in Berlin und Brandenburg, täglich kostenlose Coronatests für Berliner möglich, kostenlose Teststellen in Berlin und Brandenburg, gemeinsamer Bundesausschuss verlängert Telefon-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Wirtschaft begrüßt Eilantrag eines Berliner Unternehmens gegen „Testpflicht“, digitale Smart Home Fachtagung, Fachschulung für Mitarbeiter, LIV Jahrestagung am 9. und 10. September 2021, VDE Rabatt

 

Die vergangenen Monate haben uns extrem gefordert. In der Krise hat sich aber gezeigt, dass gerade die Soziale Marktwirtschaft mit der einzigartigen Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Spielräume eröffnet, die uns hoffen lassen.

Wenn wir bald geimpft sind, kommt die Phase des Wiedereinstiegs. Bis dahin appellieren wir miteinander verantwortungsvoll, umsichtig und sozial umzugehen. Nehmen wir weiterhin Rücksicht aufeinander und achten auf unsere Mitarbeiter. Im Team haben wir mehr Mut und Zuversicht und halten länger durch.

Für die Ostertage wünscht Ihnen das E-Team reichlich Gesundheit und Wohlergehen. Genießen wir die kommenden Feiertage.

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

Neue Corona Verordnung im Land Brandenburg – Pflicht zu Testangeboten und nächtliche Ausgangsbeschränkungen über Ostern

Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Brandenburger Kabinett eine Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen hat. Die Verordnung wurde am 30. März 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg verkündet und trat demnach am 31. März in Kraft.

 

>>> Lesen Sie hier die Zusammenfassung

>>> Lesen Sie hier die gesamte Corona-Verordnung

Aktuell geltende Corona Verordnungen für Berlin und Brandenburg

Die jeweils aktuell gültigen Infektionsschutzverordnungen finden Sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens immer

> hier für Berlin (gilt seit 31. März 2021)

> hier für Brandenburg (gilt seit 31. März 2021)

Jeder Berliner darf sich täglich kostenlos auf das Coronavirus testen lassen

Laut Tagesspiegel, BZ und RBB ist es Berlinern möglich, sich täglich kostenlos auf Covid-19 testen zu lassen.

In Berlin darf sich jeder täglich kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Das geht aus einem internen Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt. Grund dafür ist eine unklare Regelung des Bundes.

Dort wird jedem Bürger „mindestens ein Coronatest pro Woche“ versprochen, aber bislang kein Maximum definiert. Zurzeit will die Gesundheitsverwaltung mit dem Bundesgesundheitsministerium deshalb klären, wie man damit umgeht: Die privaten und landeseigenen Testzentren sind solange angewiesen, möglichst jeden zu testen, der einen Abstrich benötigt. Die Kosten für die Abstriche übernimmt ohnehin der Bund, weshalb sich etwa auch Brandenburger in Berlin testen lassen dürfen.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Kostenlose Coronateststellen in Berlin und Brandenburg

Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten einmal pro Woche kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen. Grundlage für dieses Angebot ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.

 

>>> Hier finden Sie eine Liste Berliner Teststellen

>>> Hier finden Sie eine Karte Brandenburger Teststellen

Gemeinsamer Bundesausschuss verlängert Telefon-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März 2021 die Corona-Sonderregeln für die Ausstellung von Krankschreibungen sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung über den 31. März hinaus um weitere drei Monate verlängert. Er reagiert damit auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen. Ziel ist es, Arztpraxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten.

Dazu im Einzelnen:
> Arbeitsunfähigkeit: Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. Gilt bis 30. Juni 2021.

> ASV: In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bleibt der Behandlungsumfang um die Möglichkeit zur telefonischen Beratung für alle Patientengruppen erweitert. Gilt bis 30. Juni 2021.

> Entlassungsmanagement: Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassungsmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für die Dauer von bis zu 14 Tagen häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen, insbesondere dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können die Verordnungsmöglichkeiten von Arzneimitteln bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler gehandhabt werden. Gilt bis Ende der epidemischen Lage.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Wirtschaft begrüßt Eilantrag eines Berliner Unternehmens gegen „Testpflicht“

Amsinck: „Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“

Heute hat ein mittelständisches Industrieunternehmen aus Berlin beim Verwaltungsgericht Berlin ein Eilverfahren gegen die in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelte "Testpflicht" für Unternehmen anhängig gemacht. Danach sind die Unternehmen in der Hauptstadt verpflichtet, allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice beschäftigt werden, zweimal in der Woche einen PoC-Antigen-Schnelltest anzubieten.

Die Tests sind zwar auch als Selbsttests zulässig, aber unter Aufsicht und damit in aller Regel im Betrieb durchzuführen. Auf Verlangen müssen die Betriebe den Beschäftigten Bescheinigungen über das negative Testergebnis aushändigen, die zum Besuch von z.B. Einzelhandels- oder Friseurgeschäften berechtigen sollen.

Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) begrüßen die Initiative des Unternehmens, das in einem Mitgliedsverband der UVB organisiert ist, ganz ausdrücklich. UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck erklärt dazu: "Gegen die vom Berliner Senat verordnete Testpflicht bestehen nach unserer Auffassung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das Interesse der Unternehmen, Infektionen aus den Betrieben fernzuhalten, wird ins Gegenteil verkehrt, denn die Pflicht, Selbsttests unter Aufsicht im Betrieb durchzuführen, führt zu vielen zusätzlichen Kontakten. Diese Kontakte wären vermeidbar, wenn die Selbsttests zuhause durchgeführt würden.

Schließlich erreicht uns seit Bekanntwerden der Verordnung eine nicht endende Flut von Anfragen und Beschwerden aus den Unternehmen, weil die Regelungen an vielen Stellen entweder unklar oder für die Unternehmen schlicht nicht umsetzbar sind. Wir hoffen, dass das Verwaltungsgericht Berlin schnell einen Termin anberaumt und sehen der Entscheidung des Gerichts mit großem Interesse entgegen."

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Digitale Smart Home Fachtagung am 22. April

Smart Home liegt im Trend.

Kunden schätzen die Sicherheit, den Komfort und die Energieeinsparungen, die hiermit verbunden sind. Der Trend wird sich fortsetzen. Der Markt ist in Bewegung. Die Elektroinnung Berlin und die Elektrogemeinschaft Berlin e.V. bieten in Zusammenarbeit mit der FEB GmbH deshalb ein Online-Seminar an, in dem führende Anbieter Anwendung und Funktionen verschiedener Systeme erläutern.

 

Termin:
22. April 2021
13.30 - 17.15 Uhr

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

 

>>> Hier finden Sie das Anmeldeformular sowie weitere Informationen

Fachschulung für Mitarbeiter am 16., 17. und 18. Juni

Der LIV Elektro- und Informationstechnische Handwerke Berlin/Brandenburg bietet in Zusammenarbeit mit der FEB GmbH auch in 2021 Tagesschulungen speziell für Mitarbeiter an. Ziel der Schulung ist die praxisnahe und auf Mitarbeiter von Elektrofachbetrieben zugeschnittene Vermittlung von Knowhow. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat der E-Akademie und der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) bestätigt.

 

Inhalt der Schulung
> Hygienemaßnahmen
> Neues aus der Arbeitssicherheit
> Wie verhalte ich mich in der Coronazeit gegenüber dem Kunden?

Firmenschulung – Die vernetze Produktwelt von Legrand:
> Einführung und Übersicht
> Polaritätsfreie 2-Draht-Sprechanlagentechnik – Sehen, Hören, sprechen und Schalten – mit nur 2-Drähten
> Die neue Schaltergeneration Valena Life/Allure mit Funktechnologie & Sprachsteuerung
> Konnektivität und Interoperabilität

 

Kommende Termine für die eintägige Mitarbeiterschulung, die speziell auf Elektro zugeschnitten ist:

> 16. Juni, Cottbus

> 17. Juni, Berlin

> 18. Juni, Fürstenwalde

 

>>> Hier finden Sie das Anmeldeformular

Jahrestagung im AHORN Seehotel Templin 9./10. September 2021

Die diesjährige Jahrestagung des Landesinnungsverbandes der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg findet im AHORN Seehotel Templin statt.


Ablauf

Donnerstag, 9. September 2021

11:00 – 12:00 Uhr                   Anreise und Mittagsimbiss                                                  
12:00 – 14:00 Uhr                   E | Konferenz - Obermeister und Vorstandsmitglieder -
14:00 – 15:00 Uhr                   Snackpause - auch für die Teilnehmer der Mitgliederversammlung -
15:00 – 18:00 Uhr                   Mitgliederversammlung                                
ab 19:30 Uhr                          Barbecue-Abend im AHORN Seehotel Templin

                                                  
Freitag, 10. September 2021                                  

10:00 – 15:00 Uhr                   Fachtagung - inkl. Mittagsimbiss -
anschließend                         Abreise


Donnerstag und Freitag finden Sie begleitend Aussteller in der Galerie.

Eine offizielle Einladung mit allen Details erhalten Sie in den nächsten Monaten. Bitte reservieren Sie schon heute den Termin.


Änderungen vorbehalten!

15 Prozent Rabatt für bestehendes VDE-Abonnement anfordern (nur für Innungsmitglieder)

Dank der Kooperation von VDE VERLAG und ZVEH erhalten Innungsmitglieder ab 2021 einen Rabatt auf ein Abonnement der Online-Version der VDE-Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk in der NormenBibliothek. Dabei gibt es erstmalig – neben dem bereits bestehenden Innungsvorteil, der eine Neuanschaffung der VDE-Auswahl betrifft – auch einen Rabatt, der auf den wiederkehrenden Abopreis angerechnet wird. Der Rabatt gilt, solange die Innungsmitgliedschaft besteht.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie die 15 Prozent Rabatt nur erhalten, wenn Sie wie folgt die Rabattierung beantragen:

Um den Rabatt zu beantragen, müssen sich Innungsmitglieder im Mitgliederbereich der E-Handwerke-Plattform einloggen (www.zveh.de/vde-rabatt). Eine Beantragung über den Verlag ist nicht möglich. Wichtig: Für den Antrag wird die Vertragsnummer des Abonnements benötigt. Diese ist zum Beispiel auf den Rechnungen des VDE VERLAGs zu finden.

 

> Bitte halten Sie für den Login auf www.zveh.de Ihre BE-Nummer bzw. BB-Nummer bereit.
> Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie unter dem Anmeldefeld bitte die "Sie haben Ihr Passwort vergessen?" Funktion, mit der Sie sich ein neues Passwort vergeben können. Hier erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link mit dem Sie sich ein neues Passwort erstellen können.
> Kommt keine Mail an? Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner.
> Falls Sie sich trotz der "Passwort vergessen" Funktion nicht einloggen können:
Kontaktieren Sie gerne Frau Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr):
Tel.: 030 859558-30
Mail: ik@eh-bb.de

 

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