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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Lesende,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

BG ETEM Seminare im Dezember, Technische Schulung E|MOBILITÄT Fachbetrieb im Januar, Minijob-Grenze steigt voraussichtlich auf 538 Euro ab 1. Januar 2024, Seit 1. November 2023: Erleichterter Zugang durch neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Jahreszahlen-Umstellung E-CHECK Plaketten für 2024, Dell: Innungsrabatte auf Computertechnik und zusätzlich sparen mit den Black Friday-Angeboten!, Innungsrabatte für Tankkarten von Esso und TotalEnergies, Innungsrabatte für Renault und Dacia bei Autohaus König, Innungsrabatte für verschiedene NISSAN Modelle

 

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Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

BG ETEM Seminare im Dezember

Grundseminar im Rahmen des Unternehmermodells

Montag, 11. Dezember 2023

>>> Anmeldung

 

Aufbauseminar im Rahmen des Unternehmermodells - Elektrotechnik

Dienstag, 12. Dezember 2023

>>> Anmeldung

8. + 9. Januar 2024: Technische Schulung E|MOBILITÄT Fachbetrieb

Seminarinhalte:
> Einführung in das Geschäftsfeld Elektromobilität
> Elektrofahrzeuge und Antriebsarten
> Ladesysteme und Ladekomponenten
> Steckverbindungen und Ladekabel
> Basiskommunikation mit dem Fahrzeug
> Chancen für das Elektrohandwerk
> Normative Vorgaben
> Planung und Installation von Ladepunkten
> Inbetriebnahme und Prüfungen

 

Termin:
8. + 9. Januar 2024
08:30 – 16:00 Uhr

 

Ort:
EUREF-Campus
Haus 10
10829 Berlin

 

>>> Hier geht es zur Anmeldung

Minijob-Grenze steigt voraussichtlich auf 538 Euro ab 1. Januar 2024

Der gesetzliche Mindestlohn soll gemäß der vierten Mindestlohnanpassungsverordnung - MiLoV4 (§ 11 Abs. 2 MiLoG) in zwei Schritten angehoben werden:
> zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto und
> zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

 

Mit der Anpassung des Mindestlohns wird damit aber auch die Geringfügigkeitsgrenze für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) steigen, sofern die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen wird.

 

Hintergrund:

Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
Seit dem 1. Oktober 2022 entwickelt sich die Geringfügigkeitsgrenze, die bis dahin konstant bei 450,00 Euro lag, dynamisch und orientiert sich an der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Sie soll eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von bis zu zehn Stunden zum Mindestlohn auch dann unverändert ermöglichen, wenn der Mindestlohn steigt.

 

Berechnungsformel für die Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze wird daher seit 1. Oktober 2022 nicht mehr über einen fixen Betrag, sondern über eine Formel definiert (§ 8 Abs. 1a SGB IV): Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen orientiert sich seitdem an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Die neue Formel zur Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze lautet:

Mindestlohn x 130 : 3 = Minijob-Grenze (auf volle Euro aufgerundet)

Nach dem neuen § 8 Abs. 1a SGB IV wird die so berechnete Geringfügigkeitsgrenze zudem auf volle Euro aufgerundet.

 

Was steckt hinter der Formel?
Um Wochenwerte in Monatswerte umzurechnen, wird in der Sozialversicherung die Formel „Wochenwert x 13 Wochen : 3 Monate“ angewendet, weil circa 13 Wochen drei Monaten entsprechen. Daraus leitet sich auch die seit letztem Jahr geltende Formel für die Geringfügigkeitsgrenze ab. Die Zahl 130 entspricht dabei der Arbeitszeit in 13 Wochen (= drei Monate) mit einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden.

Aufgrund der Anhebung des Mindestlohns ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Arbeitsstunde ergibt sich unter Zugrundelegung der Berechnungsformel der derzeit gültige monatliche Wert von 520 Euro, bis zu dem Arbeitnehmende in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung durchschnittlich verdienen dürfen.

Seit 1. November 2023: Erleichterter Zugang durch neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

 Das neue Gesetz baut auf bestehenden Regelungen für Hochschulabsolventen wie der Blauen Karte EU auf, erweitert sie teilweise und ermöglicht die Suche nach Arbeitsplätzen mit einer neuen Chancenkarte.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

>>> Weitere Infos finden Sie hier

Jahreszahlen-Umstellung E-CHECK Plaketten für 2024

Wie jedes Jahr steht der Dezember vor der Tür und damit auch die Zeit des Jahreszahlenwechsels für unsere E-CHECK Plaketten. Merken Sie sich bereits jetzt den 4. Dezember 2023 vor, denn ab diesem Datum werden ausschließlich Plaketten mit dem Anfangsjahr 2024 produziert.

Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich frühzeitig mit den neuesten Plaketten auszurüsten und sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Prüfungen im kommenden Jahr.

 

Produktionspause:
22. Dezember 2023 bis einschließlich 7. Januar 2024.

Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Bedarfsplanung zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig mit unseren Produkten versorgt sind.

 

>>> Hier bestellen

Dell: Innungsrabatte auf Computertechnik und zusätzlich sparen mit den Black Friday-Angeboten!

WHdI e.V. hat nun einen starken Partner an Bord, der Ihre Technologie nahtlos betreut – von Rechnern bis zu Services. Genießen Sie exklusive Rabatte von Dell Technologies, einem Team, das KMUs kostenfrei berät und ihr Wachstum fördert, maßgeschneiderte Lösungen bietet und eng mit Ihnen zusammenarbeitet.

 

Welche Rabatte erhalten Sie aktuell? (Alle Angaben ohne Gewähr)
> 12% auf Latitude, Optiplex und Precision Desktops & Notebooks
> 7% auf PowerEdge Server (Kann mit jedem anderen PowerEdge Coupon kombiniert werden)
> 5% auf Vostro Desktops & Notebooks
> 10% auf XPS Desktops & Notebooks
> 10% auf Alienware Laptops und Desktop-PCs
> 5% auf Dell Gaming
> 5% auf Inspiron Desktops & Notebooks
> 5% Rabatt auf alle Dell Monitore der Alienware und G Serie
> 10% Rabatt auf alle Dell Monitore SE, S, U, C, E und P Serie
> 5% auf alle Alienware Zubehör
> 20% auf Dell Zubehör (ohne Displays)

 

>>> Holen Sie sich hier Ihre Gutscheincodes

>>> Black Friday-Angebote - Sparen Sie vom 6.11. bis 3.12.2023

Innungsrabatte für Tankkarten von Esso und TotalEnergies

TotalEnergies
> Dieselkraftstoff Nachlass
3,50Cent pro 1 Liter inklusive MwSt.
> Ottokraftstoff Nachlass
2,00Cent pro 1 Liter inklusive MwSt.
> AdBlue® Nachlass
5,00Cent pro 1 Liter inklusive MwSt.
> Autowäsche Nachlass
20% auf den aktuellen Tankstellenpreis an automatischen Portalwasch-Anlagen
> Schmierstoffe Nachlass
30% auf den aktuellen Tankstellenpreis

>>> Hier finden Sie das Infoblatt

>>> Hier finden Sie den Antrag

 

ESSO
> Für die ersten 6 Monate:
Diesel: 5,00 €ct/l (inkl. MwSt.) beim Tanken ab dem 1. Liter an allen ESSO-Tankstellen
Benzin: 2,00 €ct/l (inkl. MwSt.) beim Tanken ab dem 1. Liter an allen ESSO-Tankstellen
> Ab 7. Monat:
Diesel: 3,00 €ct/l (inkl. MwSt.) für das Tanken ab dem 1. Liter an allen ESSO-Tankstellen Benzin: 1,00 €ct/l (inkl. MwSt.) für das Tanken ab dem 1. Liter an allen ESSO-Tankstellen
> Nach 12 Monaten:
Diesel: 1,50 €ct/l (inkl. MwSt.) für das Tanken ab dem 1. Liter an allen ESSO-Tankstellen Benzin: 1,00 €ct/l (inkl. MwSt.) für das Tanken ab dem 1. Liter an allen ESSO-Tankstellen

>>> Hier finden Sie das Infoblatt

>>> Hier finden Sie den Antrag

Innungsrabatte für Renault und Dacia bei Autohaus König

Die Sonderkonditionen unseres Rahmenabkommens mit dem Autohaus König sind aktualisiert worden. Nur Innungsmitglieder sind berechtigt diese Sonderkonditionen in Anspruch zu nehmen.

 

>>> Rahmenvereinbarung mit Autohaus König (gültig bis zum 31.12.2023)

>>> Gewerbe-Flyer: Nachlass-Sondervereinbarungen für Renault und Maxus (gültig bis 31.12.2023)

>>> Angebot: Renault Master, Express und Deliver 9 + E-Roller geschenkt

>>> Angebot: Renault Captur

>>> Angebot: Renault Kangoo, Dacia Spring

 

Ihren Abrufschein fordern Sie bitte in unserer Geschäftsstelle an:
Regina Niehls
030 859558-32
mail@eh-bb.de

Innungsrabatte für verschiedene NISSAN Modelle

Die Sonderkonditionen unseres Rahmenabkommens mit der NISSAN CENTER EUROPE GmbH sind aktualisiert worden. Nur Innungsmitglieder sind berechtigt diese Sonderkonditionen in Anspruch zu nehmen.

Diese Konditionen sind gültig bis 31.12.2023. Die Zulassung kann später erfolgen.

 

>>> Sehen Sie hier die Angebote

 

Ihren Abrufschein fordern Sie bitte in unserer Geschäftsstelle an:
Regina Niehls
030 859558-32
mail@eh-bb.de