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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Lesende,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Schulung: Messen und Prüfen elektrischer Anlagen am 3. April, Deutschen Handballbund (DHB) Spiel am 30. April - Betrieb zur Repräsentation der E-Handwerke gesucht!, DKE/ZVEH Onlineseminar für elektrotechnische Normung am 27. April 2023, Strompreis- und Gaspreisbremse - Die wichtigsten Informationen, Schwerbehindertenanzeige und Ausgleichsabgabe - Frist für die Meldung und Zahlung endet am 31. März 2023, Der Fiskus sieht alles - Ebay & Co: Fallen Handwerker unter die neue Meldepflicht?

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

Kurzfristig Plätze frei geworden: Messen und Prüfen elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 A1 in Theorie und Praxis

Das Seminar vermittelt der Elektrofachkraft die notwendigen Grundlagen zur Durchführung von Prüfungen an elektrischen Anlagen nach dem Stand der Technik und den einschlägigen Bestimmungen. Die erforderlichen Prüfschritte und Messverfahren werden theoretisch erklärt und vom Dozenten vorgeführt. Für die praktischen Übungen stehen den Teilnehmern mehrere Anlagensimulationsplätze und moderne Messgeräte für Messübungen und Fehlerermittlungen zur Verfügung.

Ebenso können von den Teilnehmern eigene Messgeräte mitgebracht und verwendet werden.

 

Seminarinhalte:
> Rechtliche Grundlagen zur Durchführung von Prüfungen an elektrischen Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschrift DGUV V 3
> Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen nach TRBS 1203
> Schutz gegen elektrischen Schlag nach DIN VDE 0100-410
> Dokumentation von durchgeführten Prüfungen / Prüfprotokolle
> Prüfen von Niederspannungsanlagen nach DIN VDE 0100-600
> Wiederkehrende Prüfungen von Niederspannungsanlagen nach DIN VDE 0105-100/A1

 

Termin:
3. April 2023
08:00 – 16:00 Uhr

 

>>> Hier geht es zur Anmeldung

Deutschen Handballbund (DHB) Spiel am 30. April - Betrieb zur Repräsentation der E-Handwerke gesucht!

Am 30. April 2023 findet das Länderspiel der Herrennationalmannschaft (Deutschland - Spanien) in der Max-Schmeling-Halle in Berlin statt. Wir suchen aktuell einen Innungsfachbetrieb für die Betreuung vor Ort, der die E-Zubis und damit die E-Handwerke vertreten möchte.

 

Nach wie vor besteht mit dem Deutschen Handballbund (DHB) eine Partnerschaft, die es u.a. ermöglicht, während der Spiele für unsere Berufe zu werben.

 

Der Betrieb, der diese Gelegenheit vor Ort zur Nachwuchswerbung nutzen möchten, erhält von uns folgende Unterstützung:
> Bereitstellung des E-Zubis Roll-Up
> Werbemittel: Nachwuchsbroschüren, Z-Cards, Give-Aways sowie T-Shirts für die Standbesatzung
> Gewinnspiel mit attraktiven Preisen: Original-Trikot und -Handball mit den Unterschriften des Nationalteams

 

Zusätzlich kann der Betrieb bis zu drei kostenfreie VIP-Karten erhalten, um das Spiel und weitere Annehmlichkeiten in der VIP-Lounge genießen zu können.

 

>>> Haben Sie Interesse? <<<

Kontaktieren Sie bis 20. März:
Ines Künzel
030 / 859 558 30
ik@eh-bb.de

DKE/ZVEH Onlineseminar für elektrotechnische Normung am 27. April 2023

Am 27. April 2023 findet die 2. Ausgabe unseres DKE/ZVEH Onlineseminars für elektrotechnische Normung statt.

Die Anmeldung ist bis zum 17. April 2023 möglich.

 

Termin:
27. April 2023
13:00 – 16:45 Uhr
online

 

>>> Hier finden Sie das Programm

>>> Hier geht es zur Anmeldung

Strompreis- und Gaspreisbremse - Die wichtigsten Informationen

Basisversorgung zu günstigeren Preisen

Die Bundesregierung entlastet Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit den Strom- und Gaspreisbremsen von den stark gestiegenen Energiekosten. Die Basisversorgung wird damit günstiger. Strom- und Gaskunden, Mieterinnen und Mieter müssen nichts tun: Energieversorger und Vermieter berücksichtigen die Entlastungen in ihren Abrechnungen. Die wichtigsten Informationen.

 

>>> Klicken Sie hier für eine vergrößerte Darstellung der Grafik oben

>>> Hier finden Sie eine Übersicht zu wichtigsten Informationen zu den Preisbremsen

>>> Die häufigsten Fragen (FAQ) zum Thema Strompreisbremse finden Sie hier

 

Ihre Fragen zu den geplanten Energiehilfen beantworten Ihnen gerne:

Dr. Martin Peters
Referatsleiter Innovation und Umwelt
Tel. +49 30 259 03 - 460
peters@hwk-berlin.de

Schwerbehindertenanzeige und Ausgleichsabgabe - Frist für die Meldung und Zahlung endet am 31. März 2023

§ 154 Abs. 1 SGB IX verpflichtet Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen bis 31. März 2022 der Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Beschäftigungsdaten (Anzahl ihrer schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter) anzuzeigen und bei Nichterreichen der Beschäftigungsquote die Ausgleichsabgabe an die Integrations- und Inklusionsämter zu zahlen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch. Hierfür ist die kostenfreie Software IW-Elan freigeschaltet.

 

Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im letzten Jahr von Kurzarbeit betroffen waren. Ob und in welchem Umfang im Betrieb kurzgearbeitet wurde, wirkt sich nicht auf die Zahl der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze aus.

 

Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Seit dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich.

 

Sollten Papierformulare benötigt werden, können diese ebenfalls über den genannten Bestellservice angefordert werden. Es ist zu beachten, dass für die Anzeige der Arbeitgeber/-innen ausschließlich die mit IW-Elan erstellten Ausdrucke oder die amtlichen Vordrucke zu verwenden (§ 163 Absatz 6 SGB IX) sind. Formulare, die nicht den amtlichen Vordrucken entsprechen, können nicht erfasst und bearbeitet werden.

 

Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht (ausreichend) nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann diese ebenso über die Software berechnet werden.

Der Fiskus sieht alles - Ebay & Co: Fallen Handwerker unter die neue Meldepflicht?

Sie bieten auf Plattformen wie Ebay, Etsy oder Vinted Leistungen oder Waren an? Solche Transaktionen hat der Fiskus ab sofort genauer im Blick.

Seit dem 1. Januar 2023 sind die Betreiber von Online-Plattformen dazu verpflichtet, ihre Verkäufer und deren Verkäufe dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

 

>>> Lesen Sie hier weiter