liebe Lesende,
es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:
Technische Schulung am 16. September: Messen und Prüfen, neuer Arbeitsvertrag verfügbar!, Melden Sie uns Ihre freien Ausbildungsplätze!, Aktualisierte Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), Elektronische Übermittlung der Entgeltabrechnungsdaten ab 01.01.2023, Aktualisiertes Rahmenabkommen mit Nissan
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Freundliche Grüße
Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg
Für Arbeitsverhältnisse ab dem 01. August 2022 sind die geänderten Anforderungen des Nachweisgesetzes zu beachten.
Hinweis: Der Arbeitsvertrag ist schriftlich auszuhändigen. D.h. ausdrucken, unterschreiben und übergeben.
Es genügt nicht, dem Arbeitnehmer eine digitale Version zukommen zu lassen.
Sie finden ein angepasstes Vertragsmuster im Mitgliederbereich.
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Kontaktieren Sie gerne Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr):
Tel.: 030 859558-30
Mail: ik@eh-bb.de
Das Seminar vermittelt der Elektrofachkraft die notwendigen Grundlagen zur Durchführung von Prüfungen an elektrischen Anlagen nach dem Stand der Technik und den einschlägigen Bestimmungen. Die erforderlichen Prüfschritte und Messverfahren werden theoretisch erklärt und vom Dozenten vorgeführt. Für die praktischen Übungen stehen den Teilnehmern mehrere Anlagensimulationsplätze und moderne Messgeräte für Messübungen und Fehlerermittlungen zur Verfügung.
Ebenso können von den Teilnehmern eigene Messgeräte mitgebracht und verwendet werden.
Seminarinhalte:
> Rechtliche Grundlagen zur Durchführung von Prüfungen an elektrischen Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschrift DGUV V 3
> Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen nach TRBS 1203
> Schutz gegen elektrischen Schlag nach DIN VDE 0100-410
> Dokumentation von durchgeführten Prüfungen / Prüfprotokolle
> Prüfen von Niederspannungsanlagen nach DIN VDE 0100-600
> Wiederkehrende Prüfungen von Niederspannungsanlagen nach DIN VDE 0105-100/A1
Termin:
16. September 2022
08:00 – 16:30 Uhr
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Der Fragen- und Antwortkatalog (FAQ) der Bundesvereinigung der dt. Arbeitgeberverbände (BDA) zur Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde aktualisiert.
Betriebe müssen ab dem 1. Januar 2023 ihre Entgeltabrechnungsdaten elektronisch an die gesetzliche Rentenversicherung übermitteln; eine Ausnahme kann auf Antrag bis zum 31. Dezember 2026 gewährt werden.
Seit 01.07.2022 bestellbar:Der Nissan Qashqai erhält mit Nissan e-POWER ein neues und einzigartiges Hybrid-Antriebssystem.
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