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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Lesende,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Neue Tarifverträge ab 01.01.2023 für die Elektrohandwerke Berlin-Brandenburg
Der Tarifkommission des Landesinnungsverbandes ist es in einer von den aktuellen wirtschaftlichen Ereignissen geprägten Tarifrunde 2022 gelungen, angemessene Tarifverträge abzuschließen.

 

Die neuen Tarifverträge stehen Ihnen ab sofort im Mitgliederbereich der Webseiteseite zur Verfügung.

>>> Hier geht es zu den neuen Tarifverträge

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

1. Entgelte

Beim Abschluss des Entgelttarifvertrages konnten wir unterhalb der Forderungen der IGM bleiben und den Interessen der Innungsbetriebe Geltung verschaffen, die mit diesem Abschluss Planungssicherheit in Bezug auf die Entwicklung der Löhne und Gehälter vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 gewinnen.

Das Eckentgelt in der E 6 erhöht sich ab 01.01.2023 auf 17,25 € /h und in einem zweiten Schritt ab 01.01.2024 auf 18,02 €/h.

Die Entgeltgruppe E 1 beträgt ab 01.01.2023 13,40 €/h und ab dem 01.01.2024 13,95 €/h. Durch die Angleichung der Entgelthöhe in der E 1 an das bundesweite Branchenmindestentgelt kann die Entgeltgruppe E 1 in Berlin und Brandenburg wieder angewendet werden.

 

Entsprechend dem Entgeltgruppenschlüssel ergeben sich für die einzelnen Entgeltgruppen folgende Werte:

>>> Klicken Sie hier für eine höhere Auflösung der Entgelttabelle 2023

>>> Klicken Sie hier für eine höhere Auflösung der Entgelttabelle 2024

2. Arbeitsbedingungen

Die Beschreibung des persönlichen Geltungsbereichs wurde modernisiert und um eine genderneutrale Formulierung erweitert.

 

Die wichtigsten Neuerungen sind:

a. Manteltarifvertrag

Die Kündigungsfristen wurden nochmals abgestuft. Vom 12. Jahr der Beschäftigung an beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsschluss. Dementsprechend ist vom 16. Jahr der Beschäftigung an eine Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsschluss einzuhalten.

Aufgrund der Erfahrungen in der Coronazeit wurde die Regelung zur Arbeitsverhinderung und Entgeltfortzahlung verdeutlicht, um Quarantänezahlungen der Betriebe zu verhindern.

Um Missbräuche zu verhindern, haben Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach den Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.

 

b. Tarifvertrag zur Regelung des Urlaubs

Der tarifliche Mindesturlaub wurde auf 27 Arbeitstage erhöht und an die Urlaubsdauer anderer Branchen angepasst als Maßnahme zur Fachkräftegewinnung. Ab dem 2., 4., und 6. Jahr der Betriebszugehörigkeit kommt jeweils ein weiterer Arbeitstag als Treueurlaub hinzu, so dass die Betriebstreue nun früher belohnt wird.

Der Urlaubsanspruch, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, kann nun unter Hinweis auf den Tarifvertrag für jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12 gekürzt werden, sofern der Arbeitnehmer keine Teilzeit leistet.

 

c. Tarifvertrag zur Regelung von Auswärtstätigkeiten

Die pauschale Erstattung für Verpflegungsmehraufwand richtet sich nach der Höhe der vom Arbeitgeber maximal steuerfrei erstattbaren Beträgen.

3. Auszubildende

Die Ausbildungsvergütung wird für jedes Ausbildungsjahr um 50,00 € zum 01.09.2023 und zum 01.09.2024 angehoben:

 

Die Ausbildungsvergütung beträgt monatlich ab 01.09.2022

- im 1. Lehrjahr (Ausbildungsjahr)     800,00 €
- im 2. Lehrjahr (Ausbildungsjahr)     900,00 €
- im 3. Lehrjahr (Ausbildungsjahr)  1.000,00 €
- im 4. Lehrjahr (Ausbildungsjahr)  1.100,00 €

 

Die Ausbildungsvergütung beträgt monatlich ab 01.09.2023

- im 1. Lehrjahr (Ausbildungsjahr)     850,00 €
- im 2. Lehrjahr (Ausbildungsjahr)     950,00 €
- im 3. Lehrjahr (Ausbildungsjahr)  1.050,00 €
- im 4. Lehrjahr (Ausbildungsjahr)  1.150,00 €

 

Die Ausbildungsvergütung beträgt monatlich ab 01.09.2024

- im 1. Lehrjahr (Ausbildungsjahr)       900,00 €
- im 2. Lehrjahr (Ausbildungsjahr)    1.000,00 €
- im 3. Lehrjahr (Ausbildungsjahr)    1.100,00 €
- im 4. Lehrjahr (Ausbildungsjahr)    1.200,00 €

 

Die Urlaubsdauer für Auszubildende ist an die Urlaubsdauer der Gesellen im ersten Jahr angeglichen worden und beträgt nun einheitlich mindestens 27 Arbeitstage.

Downloadbereich: Neue Tarife ab 1. Januar 2023

>>> Tarifvertrag für Auszubildende

>>> Entgelttarifvertrag