liebe Lesende,
es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:
Schulung zu Kupfer und Glasfaser, E-ZUBIS APP, Neues Logo E-Handwerk, ZVEH und E-Zubis, Arbeitshilfen zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie, Bundesförderung BEG neu angepasst, LIV Jahrestagung 2022: Niederschrift und Präsentation der Mitgliederversammlung ab jetzt verfügbar, Innungsvorteil: Betriebsärztliche Betreuung im Unternehmermodell, Produktionspause E-CHECK
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Freundliche Grüße
Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg
Die Datennetzwerktechnik rückt in unserer modernen Gesellschaft immer mehr in den Fokus. Erfahren Sie im Seminar Gemeinsam in die Zukunft – Datennetzwerktechnik im Fokus von den Experten von Draka Comteq und METZ CONNECT alles Wissenswerte rund um das Thema Kupfer- und Glasfaserverkabelung.
Themen:
Kupferverkabelung
> Norminatives Grundwissen
> Aufbau strukturierte Verkabelung
> Power over Ethernet zur Versorgung von Endgeräten
> Verlegehinweise und Brandverhalten von Datenkabel
> Erdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen
> Lösungsorientierte Produktempfehlungen für Büroumgebungen und auch im Wohngebäude
Glasfaserverkabelung
> Norminatives Grundwissen
> Aufbau von Glasfaserkabel und Steckern
> Einsatzbereiche von Glasfaserkabel und Steckern
> Konfiguratoren als Hilfstools
> Verlegung von Glasfaser im Wohnbereich FTTH
> Lösungsorientierte Produktempfehlungen
Workshop
Verarbeitung LWL Stecker OpDAT FAST Hybrid mit UC Home Fibre
Termin:
29. September 2022
08:30 – 17:00 Uhr
Ort:
BTZ (Großer Saal)
Mehringdamm 14
10961 Berlin
EINE FÜR ALLE
Die E-Zubis App ist die digitale Antwort auf das analoge Berichtsheft: Schnell, zeitgemäß, einfach zu bedienen und voller überzeugender Funktionen. Erfahren Sie hier, welche Vorteile sie bietet!
Für technische sowie inhaltliche Fragen wenden Sie sich gerne an:
Andreas Habermehl
a.habermehl@zveh.de
>>> Eine Einführung zu den Funktionsweisen finden Sie hier als Download
>>> Download über die Webseite
Elektro • Energie • Digital
Neue Unterzeile des Logos zeigt Leistungen der E-Handwerke
Elektro • Energie • Digital – das sind die Themen, mit denen sich die E-Handwerke tagtäglich beschäftigen. Handwerkerinnen und Handwerker bringen die Digitalisierung und Energiewende in die Gebäude. Um das auch verstärkt nach außen zu kommunizieren, wurden die Logos von ZVEH, E-Handwerk und E-Zubis aktualisiert.
Bereits Anfang des Jahres haben sich die E-Handwerke mit der Plattform „Mein E-Handwerk“ in der verbandsinternen Kommunikation neu aufgestellt. Nun zeigt auch das Logo auf den ersten Blick die facettenreichen Geschäftsfelder der E-Handwerke.
Alle neuen Werbemittel und Kommunikationsmaßnahmen werden sukzessive mit der Unterzeile bestückt. Werbemittel mit dem bisherigen Logo können weiterhin genutzt werden.
Die Logos E-Handwerk und E-Zubis sind im Marketingpool der ArGe Medien unter der Filtereinstellung „Werbemittel“ > „Logos“ zu finden:
Das einschlägige Gesetz zur Umsetzung der aktuellen Richtlinienvorgaben wurde am 23. Juni 2022 vom Bundestag verabschiedet und soll bereits zum 1. August 2022 in Kraft treten. Es sieht insbesondere im NachwG eine Erweiterung der arbeitgeberseitigen Pflichten zur schriftlichen Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen vor. Diese Veränderungen - fast ausschließlich Verschärfungen für die Arbeitgeber - waren nach Auffassung der EU notwendig, weil Nachweise von Beschäftigten zu selten eingefordert wurden und es zu geringe Auswirkungen nach sich zog, wenn Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig erbracht wurden.
Betroffen sind unter anderem die Angaben zur Arbeit auf Abruf, zu den Anforderungen an das bei einer Kündigung einzuhaltende Verfahren, zusätzliche Angaben im Zusammenhang mit Zeitarbeit, zur Vergütung von Überstunden, der Dauer und den Bedingungen der Probezeit sowie zu etwaigen Ansprüchen des Beschäftigten auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen. Weiter wurden Veränderungen in Bezug auf die Fristen, innerhalb derer die Nachweispflichten zu erbringen sind, vorgenommen. Ferner enthalten die neuen Regelungen Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Höchstdauer von Probezeiten, die Mindestvorhersehbarkeit der Arbeit, das Ersuchen eines Beschäftigten um einen Übergang in eine andere Arbeitsform (Arbeitnehmerüberlassung) sowie Pflichtfortbildungen.
Der ZDH hat Handlungshilfen zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie in das nationale Recht erarbeitet:
>>> ZDH-Praxis Arbeitsrecht: Nachweisgesetz
>>> Handlungshilfe für die Beratungspraxis
>>> ZDH-Praxis Arbeitsrecht: Begründungspflichten
>>> Information zur Betriebsrente durch Entgeltumwandlung und Nachweisgesetz
Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an:
Michaela Wetzel
030 859558-44
mw@eh-bb.de
Um den Klimaschutzeffekt zu stärken und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern, werden die BEG insgesamt und auch die BEG-Einzelmaßnahmen angepasst. Durch ein neues Austauschprogramm für fossile Heizungen wird die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl durch die Anpassung reduziert.
Die Anpassungen beziehen sich bei den Einzelmaßnahmen insbesondere auf zwei Bereiche: Erstens wird die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen (sog. Heizungs-Tausch-Bonus) eingeführt. Zweitens, werden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen angepasst, um eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis zu erhalten.
Im Mitgliederbereich unserer Webseite finden Sie nun die PDFs der Niederschrift und der Präsentation der Mitgliederversammlung vom 30. Juni 2022.
>>> Hier geht es direkt zum Mitgliederbereich
Haben Sie Probleme beim Login?
> Bitte halten Sie für den Login auf www.mein-ehandwerk.de Ihre BE-Nummer bzw. BB-Nummer bereit.
> Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie unter dem Anmeldefeld bitte die "Sie haben Ihr Passwort vergessen?" Funktion, mit der Sie sich ein neues Passwort vergeben können. Hier erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link mit dem Sie sich ein neues Passwort erstellen können.
> Kommt keine Mail an? Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner.
> Falls Sie sich trotz der "Passwort vergessen" Funktion nicht einloggen können:
Kontaktieren Sie gerne Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr):
Tel.: 030 859558-30
Mail: ik@eh-bb.de
Als qualifizierter Betriebsarzt nach § 2 Abs. 1 DGUV Vorschrift 2 übernimmt er die bedarfsorientierte Betreuung für Ihren Betrieb und wird ausschließlich im sogenannten Unternehmermodell als Betriebsarzt für Sie tätig.
In der Jahrespauschale sind insgesamt 15 Minuten individuelle Beratung enthalten sowie ein einmal jährliches Webseminar zu aktuellen arbeitsmedizinischen Themen. Es findet keine regelmäßige Betreuung vor Ort statt. Die Jahrespauschale beträgt bei einer Betriebsgröße bis zu 10 Mitarbeiter 150 € netto und bei einer Betriebsgröße zwischen 11-50 Mitarbeiter 250 € netto.
Bei Interesse kann ein „Vertrag über die betriebsärztliche Betreuung im Unternehmermodell“ in der Geschäftsstelle angefordert werden:
Telefon: 030 859 558-0
E-Mail: mail@eh-bb.de
Ab dem 22.08. bis einschließlich 13.09.2022 werden keine Plaketten produziert.
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