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Sehr geehrte Damen und Herren,

auch in dieser Woche begrüßen wir Sie wieder zu einer neuen Ausgabe unseres aktuellen und informativen E-Mail-Rundschreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Landesinnungsverband
der Elektrotechnischen Handwerke
Berlin/Brandenburg

Das neue Batteriegesetz kommt...


Das Batteriegesetz (BattG) tritt zum 1. Dezember 2009 in Kraft und wird die jetzige Batterieverordnung ablösen. Neben zahlreichen Änderungen für Batteriehersteller und -importeure gibt es auch verschärfte Auflagen für „den Handel“. So wurden u. a. die Hinweispflichten verschärft. Die dem ZVEH gut bekannte Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien; www.grs-batterien.de) bietet dem Handel fortgesetzt gute Lösungskonzepte an.

Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die EU-Kommission hat den Nachweis für die Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vereinfacht. Das neue Online-Verfahren ist wichtig für alle Unternehmer, die umsatzsteuerfreie EU-innergemeinschaftliche Lieferungen durchführen und deshalb die USt-IdNr. ihrer Kunden verbindlich überprüfen müssen. Über die Online-Datenbank MIAS der Europäischen Kommission sind Anfragen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer möglich:


http://www.ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do


(Text in englischer Sprache, aber relativ leicht verständlich.) Die sofort erteilte Bescheinigung kann ausgedruckt werden und dient als Nachweis für die Gültigkeit einer USt-IdNr. Jede Anfrage nach der Gültigkeit einer USt-IdNr. geht direkt an den Mitgliedstaat, der die Nummer zugeteilt hat. Ist die vom EU-Kunden angegebene USt-IdNr. nicht korrekt, muss die Umsatzsteuer für die Lieferung ausgewiesen werden. Vorsorglich soll auch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass eine positive Bescheinigung den Unternehmer nicht entbindet, die üblichen kaufmännischen Überprüfungen vorzunehmen.

Lernvideo zur elektronischen Vergabe

Die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand wird mehr und mehr elektronisch abgewickelt. Das Projekt "Femme digitale" der Unternehmerfrauen im Handwerk hat in Kooperation mit dem ZDH ein Lernvideo produziert, um Handwerksbetriebe für das elektronische Vergabe-Verfahren fit zu machen. Über nachstehenden Link können Sie sich das Lernvideo direkt ansehen.

Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

Viele Branchen sind besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen, so auch die Baubranche. Dies hat weitreichende Folgen, wie Wettbewerbsverzerrungen, weil gesetzestreue Unternehmen Aufträge an Billiganbieter verlieren. Außerdem gehen sozialversicherungspflichtige Jobs verloren, die Sozialkassen und Fiskus haben Ausfälle in Milliardenhöhe und die Absicherungen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter sind mangelhaft.
Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Merkblatt herausgegeben. Es trägt den Titel "Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung in der Bauwirtschaft" und kann über den folgenden Link von Ihnen eingesehen werden: 

Neue JOBBÖRSE der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit hat eine moderne und benutzerfreundliche JOBBÖRSE, unter Berücksichtigung und Einbeziehung verschiedener Benutzerumfragen, nicht nur entwickelt, sondern auch verbessert. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, gezielt Bewerber für freie Stellen auszuwählen und Arbeitssuchende finden schnell eine Stelle oder einen Arbeitsplatz. Lernen Sie die neue JOBBÖRSE kennen! www.arbeitsagentur.de

Marketing mit IWeMa: Eine Qualitätsaussage, viele Gesichter!

Die neuen „Individuellen Werbemappen“ – kurz: IWeMa – sind hochwertige Kundenbroschüren, die vom E-Marken-Betrieb individuell ausgestattet werden können. Für Nutzer ist die IWeMa ein flexibles Marketinginstrument: Aus verschiedenen Bausteinen konfigurieren sie die Mappe passend zu ihrem betriebsspezifischen Produkt- und Dienstleistungsangebot. Ziel ist es, die E-Marken-Betriebe in ihrem Marketing zu unterstützen sowie die E-Marke als Qualitätsmarke in der Öffentlichkeit und bei den Kundenzielgruppen weiter bekannt zu machen.

Die IWeMa können im Internet über www.wfe-shop.de bestellt werden und bestehen aus einer Umschlagmappe und einzelnen Themenblättern. Beide sind im Coporate Design der neuen E-Marke gestaltet. Der E-Marken-Betrieb kann für die Zusammenstellung seiner individuellen Mappe sowohl für die „Hülle“ als auch für den „Inhalt“ verschiedene Bausteine wählen.

HDTV kommt, Analog-TV geht

Jetzt einsteigen, bevor es zu spät ist: HDTV kommt, Analog-TV geht - LIV startete im September 2009 die große IT SAT-Infokampagne bei Endkunden. Steigen Sie jetzt ein und nutzen auch Sie Ihre Umsatzchance!

Reformationstag in Brandenburg

Das Reformationsfest - am 31. Oktober - ist in Brandenburg - teilweise auch in den übrigen neuen Bundesländern - nicht jedoch in Berlin - gesetzlich geschützter Feiertag. Bei Entsendung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung außerhalb des Betriebssitzes gilt Folgendes:

1. Soweit Arbeitnehmer von Brandenburgischen Betrieben z. B. in Berlin eingesetzt werden, besteht für sie am 31. Oktober Arbeitspflicht. Ihre Arbeitszeit fällt wegen des gesetzlichen Feiertages in Brandenburg nicht aus. Für die öffentlich-rechtlichen Feiertagsvorschriften gilt das Territorialprinzip, also das Recht, das am Arbeitsort (Einsatzort) gilt.

2. Werden Arbeitnehmer von Berliner Betrieben in Brandenburg eingesetzt, gilt damit, dass für diese Arbeitnehmer keine Arbeitspflicht besteht. In diesen Fällen ist ein Anspruch auf Feiertagsbezahlung am 31. Oktober gegeben.


In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein Arbeitnehmer für den 31. Oktober auf einen Arbeitsplatz nach Berlin zurückberufen werden kann. Grundsätzlich beurteilt sich der Umfang des Direktionsrechts nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages. Die Ausübung des Direktionsrechts unterliegt jedoch den Regeln des § 315 BGB; danach darf die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz nicht willkürlich erfolgen. Die Umsetzung eines Arbeitnehmers nur für einen einzigen Arbeitstag ausschließlich zum Zwecke der Ersparnis der Feiertagsbezahlung dürfte als willkürlich anzusehen sein.

Seminare & Schulungen

1. Qualifizierungslehrgang zum IP-Netzwerktechniker

Sie möchten Ihr technisches Basiswissen der Netzwerktechnik erweitern und mehr über das praktische Handwerkszeug für eine erforderliche Auftragserteilung und Kundenberatung erfahren? Dann ist unser sechstägiger Qualifizierungslehrgang genau das Richtige für Sie! 

2. Tagesschulung "In-Home-BUS"

Das Seminar besteht überwiegend aus praktischen Übungen. Aus Ihrem technischen Wissen wird praktisches Können, um Türsprech- und Videoanlagen fachgerecht zu installieren, in Betrieb zu nehmen, Fehler zu lokalisieren und diese zu beseitigen. Nutzen Sie die Gelegenheit und melden sich alsbald zu dieser Veranstaltung am 28. Oktober 2009 an.

***Hinweis für Seminaranmeldungen***

Nutzen Sie die bequeme, schnelle und sichere Möglichkeit, sich direkt über unsere Internetseiten für Schulungen/Seminaren anzumelden. Einfach einen der folgenden Links aufrufen, das gewünschte Seminar auswählen und über den roten Pfeil (rechts) direkt zum Anmeldeformular gelangen. Daten entsprechend eintragen, bestätigen - erledigt.

www.elektroinnungberlin.de/index.php  -ODER-  http://www.eh-bb.de/index.php?id=17&no_cache=1

Vorteile der Innungsmitgliedschaft

1. VW - Nutzfahrzeug-Vertrieb

Wir berichteten bereits über das neue Branchenabkommen mit dem Nutzfahrzeug-Vertrieb der Volkswagen AG. Heute möchten wir die Informationen mit folgendem Nachtrag aktualisieren.

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