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Sehr geehrte Damen und Herren,

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Wir wünschen Ihnen ein sonniges Pfingstfest.

Ihr Landesinnungsverband der Elektrotechnischen
Handwerke Berlin/Brandenburg

Kurzarbeit verlängert

In einer Pressemitteilung zu den Beschlüssen des Bundeskabinetts über die Auswertung des Kurzarbeitergeldes vom 20. Mai 2009 erklärt der Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz:
"Die Bundesregierung hat heute auf meinen Vorschlag deutliche Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. ..."

Rechtliche Klarstellung - § 35 a Einkommensteuergesetz

Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 wurde der Höchstbetrag der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen nach § 35 a EStG von 600,00 Euro auf 1.200,00 Euro angehoben. Die Presse diskutierte, ab wann der neue Höchstbetrag anzuwenden ist.
Nunmehr hat die Oberfinanzdirektion Münster/Westfalen in einer Verfügung vom 2. April 2009 klargestellt, dass die Neuregelung erstmals für Aufwendungen gilt, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet werden und deren zugrundeliegende Leistungen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sind.

Die Verfügung der OFD Münster/Westfalen vom 2. April 2009 hat folgenden Wortlaut:


§ 35 a EStG: Anwendungszeitpunkt der Gesetzesänderung zur Anhebung des Förderhöchstbetrags
 


Durch Gesetzesänderung wurde der Förderhöchstbetrag der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im Haushalt von 600 Euro auf 1.200 Euro angehoben (§ 35a EStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ vom 21.12.2008, verkündet zum 29.12.2008 (BGBl 2008 I S. 2896), geändert durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen vom 22.12.2008, verkündet zum 9.12.2008 (BGBl 2008 I S. 2955). Nach § 52 Abs. 50b Satz 5 EStG gilt die Neuregelung erstmals für Aufwendungen, die im VZ 2009 geleistet und deren zugrunde liegenden Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sind. Entgegenstehenden Meinungen und Presseberichten, wonach die Anhebung des Förderhöchstbetrags aufgrund einer „Gesetzespanne“ bereits ab dem VZ 2008 Anwendung finde, ist nicht zu folgen.

BBI - Auf zum Endspurt!

Der Bau des Großflughafens Berlin-Brandenburg-International (BBI) neigt sich langsam dem Ende zu. Die letzten Ausschreibungen werden getätigt. Unter dem Motto "BBI - Auf zum Endspurt!" lädt die IHK Cottbus am  8. Juni 2009 zu einer Informationsveranstaltung ein, um über die aktuellen und zukünftigen Geschehnisse rund um den Flughafenneubau zu berichten.

Vorteile der Innungsmitgliedschaft

Pick up

1. Rahmenvertrag 2009/10  mit NISSAN CENTER EUROPE GmbH

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Elektrohandwerke mbH (WFE) - handelnd im Auftrag des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) - hat für ein weiteres Jahr ein Rahmenabkommen für den Bezug von Nissan-Fahrzeugen abgeschlossen.

2. Rahmenvereinbarung mit Opel

Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass das Rahmenabkommen/Lieferabkommen (LD 60) für den Bezug von OPEL-Neufahrzeugen verlängert wurde und die Nachlässe zum Teil erheblich verbessert werden konnten.
Die Übersicht zu den neuen Konditionen sowie das Antragsformular für den Berechtigungsschein können Sie sich über nachstehenden Link aufrufen.

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