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Ihre Elektro-Innung Berlin
-Landesinnung für Elektrotechnik- 

Gewährleistungsrecht : Entscheidung des Bundestages vom 14. Juni 2013 / Haftungsübernahme-Vereinbarungen

Zum o.a. Thema hat der ZVEH bereits mehrfach Stellung genommen, zuletzt geschehen während der Tagung des Fachbereiches Wirtschaft unter der Leitung von Herrn Hefer anlässlich der Jahrestagung 2013 des ZVEH in Erfurt. Am 23. Mai 2013 wurde in Erfurt eine Haftungsübernahme-Vereinbarung (HÜV) mit GIRA unterschrieben. Im Verbandsorgan „de“ berichteten wir. Im Fortgang der Projektführung wird in diesen Tagen eine Folge-Vereinbarung mit Stiebel Eltron unterzeichnet. Weitere Verhandlungen des Fachbereiches Wirtschaft mit namhaften Herstellern stehen bevor und sind bereits terminiert worden. Zum Thema HÜV bietet der ZVEH demnächst einen umfangreicher Leitfaden an. Die o.a. Folge-Vereinbarung mit Stiebel Eltron ist sodann mit eingeschlossen. Bezug wird dabei auch genommen auf die aktuelle Entscheidung des Bundestages vom 14. Juni 2013. Entgegen der Bewertung des Bundesrates wurde am 14. Juni 2013 beschlossen, eine handwerks- und mittelstandsentlastende Gesetzesänderung im Gewährleistungsrecht – wie u.a. vom ZVEH massiv gefordert – im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in deutsches Recht nicht vorzunehmen. Damit zeigt sich erneut das Erfordernis, das Ziel einer spürbaren, finanziellen Entlastung der E-Innungsbetriebe auf anderen Wegen zu erreichen. Die bestehenden Angebote des ZVEH, die sog. kleine Lösung (Sofort-Materialtausch über den Großhandel) und die große Lösung über HÜV, verdeutlichen, dass nachhaltiges Bemühen dennoch zum Erfolg führt.

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Ab sofort gibt es einen Innungsrabatt für smart-Fahrzeuge. Den Nachlass bekommen Sie für den smart fortwo Coupé und den smart fortwo Cabrio.

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Die WFE hat auch für dieses Jahr ein Rahmenabkommen für den Bezug von Nissan Neufahrzeugen abschließen können.

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