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BDA - Rundschreiben Nr. IV/106/12

Kurzarbeitergeld: Verlängerung der Bezugsdauer auf 12 Monate

Durch Verordnung des Bundesarbeitsministeriums wird die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von sechs auf zwölf Monate verlängert. Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2013 entstanden ist.

Die Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vom 7. Dezember 2012 wurde am 13. Dezember 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2012, Nr. 58, S. 2570) und trat am 14. Dezember in Kraft (vgl. Anlage).

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte sich im Vorfeld für die Verlängerung der Bezugsdauer eingesetzt und die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, da damit längerfristige Planungssicherheit geschaffen wird. Sie hat zudem weitere Änderungen bei der Kurzarbeit gefordert. Nachstehend erhalten Sie hierzu die Kurzstellungnahme der BDA vom 5. Dezember 2012 (mehr...).