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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen Sie zu einer neuen Ausgabe unseres regelmäßigen E-Mail-Rundschreibens, das auch heute wieder interessante und aktuelle Themen beinhaltet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Elektro-Innung Berlin
-Landesinnung für Elektrotechnik-

EFRE-Tag für Berliner Unternehmen am 1. Oktober 2009 im Hotel Estrel


Wir möchten Sie auf die folgende, an Berliner Unternehmen gerichtete Veranstaltung hinweisen. Ziel ist die Vorstellung von Fördermöglichkeiten und -ergebnissen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2007-2013 im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.

Unternehmen können sich im Rahmen von Vorträgen und an Ausstellungsständen über Förderprogramme, deren Inanspruchnahme und Projektbeispiele informieren.

Nähere Informationen zur Veranstaltung sowie das Anmeldeformular finden Sie im beigefügtem Flyer. Alternativ dazu können Sie sich auch auf der folgenden Webseite anmelden: www.berlin.de/efre/veranstaltung.

Vorteile der Innungsmitgliedschaft

1. Neues Branchenabkommen mit der  VW AG für Nutzfahrzeuge

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass eine neue Rahmenvereinbarung mit der Volkswagen AG, Bereich Vertrieb von Nutzfahrzeugen, abgeschlossen wurde. Das Interessante hierbei ist, dass Sie nicht nur von dem beinhalteten 2-Stufen-Exklusiv-Angebot profitieren, sondern dass Sie zusätzlich beim Kauf eines VW-Nutzfahrzeuges in einer Filiale der BEROLINA Autohaus GmbH durch das bestehende Rahmenabkommen zusätzliche Sonderkonditionen erzielen können.

2. all in com

Unser Partner all in com hält noch bis zum 30. September 2009 verschiedene Messeangebote für Sie bereit.

Warnung vor dem "Gewerbeverzeichnis des Bundes"

In der Ausgabe Nr. 71 vom 24. September 2009 heißt es:

Mit Schreiben vom 16.09.09 schrieb ein sogenanntes "Gewerbeverzeichnis des Bundes", Postfach 906002, in 51126 Köln zahlreiche Handwerksbetriebe an und teilte diesen mit, dass ein Datenabgleich aus den Datenbanken zwischen Handwerks- und Handelskammern sowie des Gewerbeamtes ergeben hätte, dass der angeschriebene Betrieb nicht in das Gewerbeverzeichnis des Bundes (GVZB) eingetragen sei.

Das "Gewerbeverzeichnis des Bundes" fordert die Betriebe auf, ihren angeblichen Verpflichtungen aus der Gewerbeordnung nachzukommen und sich in dem Gewerbeverzeichnis des Bundes für 178,37 Euro eintragen zu lassen, da ansonsten empfindliche Bußgelder drohen würden.

Gemäß der Gewerbeordnung ist jeder Gewerbetreibende verpflichtet, die Aufnahme seiner Tätigkeit und Änderungen der zuständigen Behörde mitzuteilen. Zuständig ist hier allerdings das Bezirksamt des Betriebssitzes. Eine (zusätzliche) Eintragung in ein sogenanntes "Gewerbeverzeichnis des Bundes" ist nicht erforderlich. Die Existenz eines solchen Verzeichnisses ist uns auch nicht bekannt.

Wir haben daher den Vorgang dem Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität gemeldet und um Prüfung der Einleitung wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Schritte gebeten.

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