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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Lesende,

 

der Tarifvertrag für Auszubildende wurde allgemeinverbindlich erklärt. Weitere Informationen finden Sie in diesem Newsletter.

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

AVE-Bekanntmachung Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken in Berlin und Brandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Tarifvertrag für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken der Länder Berlin und Brandenburg vom 17. Oktober 2022 wurde für allgemeinverbindlich erklärt.

 

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages bewirkt, dass dessen Normen auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Erfasst werden grundsätzlich alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den räumlichen, betrieblich-fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Einbezogen werden organisierte und nicht-organisierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.

 

Damit gelten die Mindestausbildungsvergütungen und die Urlaubsbestimmungen rückwirkend für alle Ausbildungsverhältnisse des Elektro- und Informationstechnischen Handwerks unabhängig von der Tarifbindung zum 01. September 2023.

 

Unter dem nachstehenden Link können Sie die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken der Länder Berlin und Brandenburg vom 17. Oktober 2022 aufrufen:

> Bekanntmachung für das Land Berlin

> Bekanntmachung für das Land Brandenburg

> Den Tarifvertrag für Auszubildende finden Sie hier

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterin für Arbeits- und Tarifrecht:
Leonie Reuschel
lr@eh-bb.de