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Sehr geehrte Mitglieder,

liebe Leser*innen,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Kostenloses Instagram for Business Online-Seminar am 7. Januar, Digitales Forum am 11. Januar 2022: Wärmepumpen und Energieeinsparung, Technische Schulungen im Februar 2022, Überarbeiteter Leitfaden ElektroG 2022, Kaufprämie für Elektroautos erhöht, DIE E-ZUBIS APP IST DA!, neue Corona Verordnungen für Brandenburg und Berlin, Krankschreibung per Telefon bis zum 31.03.2022 verlängert, VDE Rabatt

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihre Elektro-Innung Berlin

Kostenloses Instagram for Business Online-Seminar am 7. Januar

Die Elektrogemeinschaft Berlin (egb) organisiert gemeinsam mit Wenn Handwerk, dann Innung (WHdI) das Online-Seminar Instagram for Business.

Handwerker sind zwar im Internet vertreten, aber scheuen oftmals die sozialen Medien. Dabei ist klar zu erkennen, dass die junge Generation weder Google noch die Handwerkerportale nutzt, um einen Handwerker zu finden oder sich für einen Job oder eine Ausbildung zu bewerben.

 

Termin:
7. Januar 2022
13 bis 15 Uhr

 

>>> Hier geht es zur Anmeldung

Digitales Forum am 11. Januar 2022: Wärmepumpen und Energieeinsparung

Die Elektro-Innung Berlin und die Elektrogemeinschaft Berlin e.V. bieten in Zusammenarbeit mit der FEB GmbH folgendes Online-Seminar an, in dem führende Anbieter Anwendung und Funktionen verschiedener Systeme vorführen.

 

Digitales Forum:
Wärmepumpen und Energieeinsparung

Zukunftssichere Heizsysteme und ein nachhaltiger Umgang mit Energie sind aktuelle Themen des Elektrohandwerks.

In diesem Seminar erhalten Fachhandwerker Informationen zur fachgerechten Installation verschiedener Modelle.

Es werden Vorträge von Stiebel Eltron, Steinel, Theben und Schneider Electric gehalten.

 

Termin:
11. Januar 2022
14:00 - 15.30 Uhr

Teilnahme für Mitglieder kostenlos

 

>>> Hier geht es zur Anmeldung

Überarbeiteter Leitfaden ElektroG 2022

Mit Beginn des nächsten Jahres tritt die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Da es sich nunmehr um das dritte „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ handelt wird es auch als „ElektroG3“ bezeichnet.

 

>>> Hier finden Sie den überarbeiteten Leitfaden für 2022

Kaufprämie für Elektroautos erhöht

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte eine Kaufprämie erhalten, den "Umweltbonus". Eine zusätzliche Innovationsprämie verdoppelt den staatlichen Anteil. Auch das Bezahlen an Ladesäulen wird künftig einfacher und nutzerfreundlicher sein. Für reine E-Autos sollen deutlich mehr Schnellladestationen geschaffen werden.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

>>> Hier geht es zur Förderung

DIE E-ZUBIS APP IST DA! Das digitale Berichtsheft für das Elektrohandwerk

EINE FÜR ALLE

Die E-Zubis App ist die digitale Antwort auf das analoge Berichtsheft: Schnell, zeitgemäß, einfach zu bedienen und voller überzeugender Funktionen. Erfahren Sie hier, welche Vorteile sie bietet!

 

Jetzt kostenlos und unverbindlich testen!

Die E-Zubis App ist die neue und digitale Lösung für das altmodische Berichtsheft auf Papier. Einfach und überzeugend. Testen Sie kostenlos alle Vorteile, die Ihnen die E-Zubis App bietet.

 

Für technische sowie inhaltliche Fragen wenden Sie sich gerne an:
Andreas Habermehl
a.habermehl@zveh.de

 

>>> Hier finden Sie weitere Informationen

>>> Eine Einführung zu den Funktionsweisen finden Sie hier als Download

 

>>> Download über die Webseite

>>> Download über App Store (iPhone)

>>> Download über Play Store (Android)

Neue Corona Verordnung für Brandenburg seit 15. Dezember 2021

Die 2G-Regel gilt weiterhin unter anderem im Einzelhandel, in Gaststätten und Hotels, für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater oder bei körpernahen Dienstleistungen. Auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen gilt unverändert fort, u.a. Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen über Schwellenwert von 750.

Die Kontaktbeschränkungen werden im privaten und öffentlichen Raum verschärft. Clubs und Diskotheken müssen landesweit schließen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt. An Hochschulen kann die 2G-Regel und bei Veranstaltungen die 2G-Plus-Regel gelten. Für Versammlungen (Demonstrationen) gilt eine Personenobergrenze im Freien von 1.000 gleichzeitig Teilnehmenden.

An Silvester und am Neujahrstag sollen Ansammlungen von Personen und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf publikumsträchtigen Wegen, Straßen und Plätzen verboten werden. Details regeln die Landkreise und kreisfreien Städte per Allgemeinverfügungen. Für das Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester ist eine entsprechende Regelung des Bundes vorgesehen.

Bei der 2G-Zutrittsgewährung gibt es eine neue Altersgrenze: Statt wie bisher Kinder unter 12 Jahren haben ab dem 15. Dezember alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Testnachweis Zutritt zu 2G-Bereichen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind.

 

Die aktuell Verordnung für Brandenburg gilt bis einschließlich 11. Januar 2022.

 

>>> Hier finden Sie die Corona Infoseite des Landes Brandenburg

>>> Hier finden Sie die aktuell geltende Verordnung für das Land Brandenburg

Neue Corona Verordnung für Berlin ab Samstag, 18. Dezember 2021

Folgende wesentliche Änderungen sieht die neue Verordnung vor:

> Bei elektronischer Nachweisführung über die Impf- oder Genesenennachweise kann im Rahmen der Anwesenheitsdokumentation darauf verzichtet werden, die Vorlage dieser Nachweise zu dokumentieren.

> Kontaktbeschränkung im privaten Bereich auch für Geimpfte und Genesene: private Veranstaltungen und private Zusammenkünften, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen (ausgenommen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres), sind in geschlossenen Räumen nur mit bis zu 50 zeitgleich Anwesenden und im Freien nur mit bis zu 200 zeitgleich Anwesenden zulässig. Für private Veranstaltungen, an denen auch ungeimpfte Personen teilnehmen, gelten weiterhin die strengeren Kontaktbeschränkungen. Für besondere Veranstaltungen, z.B. Hochzeiten, gilt ebenfalls eine Personenobergrenze von 50 zeitgleich Anwesenden in geschlossenen Räumen und 200 zeitgleich Anwesenden im Freien, die 2 G-Bedingung gilt jedoch erst bei mehr als 20 Anwesenden.

> Selbstständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit körperlichen Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten haben, sind verpflichtet an jedem Tag der Tätigkeit eine Testung mittels Antigen-Schnelltest vornehmen zu lassen und hierüber ausgestellte Nachweise für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren.

 

Die neue Verordnung gilt bis zum 14. Januar 2022.

 

>>> Lesen Sie hier weitere Änderungen

>>> Hier finden Sie die aktuell geltende Verordnung für das Land Berlin

Krankschreibung per Telefon bis zum 31.03.2022 verlängert

Danach kann die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese und zwar im Wege der persönlichen ärztlichen Überzeugung vom Zustand der oder des Versicherten durch eingehende telefonische Befragung erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen festgestellt werden.

Wichtig: Nicht ausreichend ist eine AU-Bescheinigung die allein darauf beruht, dass der Versicherte nur einen Online-Fragebogen ausgefüllt hat und die Krankschreibung dann von einem Arzt ohne telefonische Befragung erfolgt ist.

15 Prozent Rabatt für bestehendes VDE-Abonnement anfordern (nur für Innungsmitglieder)

Dank der Kooperation von VDE VERLAG und ZVEH erhalten Innungsmitglieder ab 2021 einen Rabatt auf ein Abonnement der Online-Version der VDE-Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk in der NormenBibliothek. Dabei gibt es erstmalig – neben dem bereits bestehenden Innungsvorteil, der eine Neuanschaffung der VDE-Auswahl betrifft – auch einen Rabatt, der auf den wiederkehrenden Abopreis angerechnet wird. Der Rabatt gilt, solange die Innungsmitgliedschaft besteht.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie die 15 Prozent Rabatt nur erhalten, wenn Sie wie folgt die Rabattierung beantragen:

Um den Rabatt zu beantragen, müssen sich Innungsmitglieder im Mitgliederbereich der E-Handwerke-Plattform einloggen (www.zveh.de/vde-rabatt). Eine Beantragung über den Verlag ist nicht möglich. Wichtig: Für den Antrag wird die Vertragsnummer des Abonnements benötigt. Diese ist zum Beispiel auf den Rechnungen des VDE VERLAGs zu finden.

 

> Bitte halten Sie für den Login auf www.zveh.de Ihre BE-Nummer bzw. BB-Nummer bereit.
> Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie unter dem Anmeldefeld bitte die "Sie haben Ihr Passwort vergessen?" Funktion, mit der Sie sich ein neues Passwort vergeben können. Hier erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link mit dem Sie sich ein neues Passwort erstellen können.
> Kommt keine Mail an? Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner.
> Falls Sie sich trotz der "Passwort vergessen" Funktion nicht einloggen können:
Kontaktieren Sie gerne Frau Ines Künzel (montags bis freitags 9:00 - 15:00 Uhr):
Tel.: 030 859558-30
Mail: ik@eh-bb.de

 

>>> Hier finden Sie das Infoblatt

>>> Mehr Informationen zum VDE-Rabatt hier

>>> Lesen Sie hier die VDE Infobroschüre

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