www.edvschmidt.de
Sehr geehrte Mitglieder,

sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen zum aktuellen E-NEWSletter. 

Aus gegeben Anlass informieren wir heute noch einmal zum neuen Datenschutzrecht, dass seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.

Wir bitten dringend um Beachtung der u. a. E-NEWS.

Mit freundlichen E-GRÜßEN

Ihre Elektro-Innung Berlin
Landesinnung für Elektrotechnik

Abmahnungsfall für fehlende/nicht vollständige Datenschutzerklärung auf Webseite

Zu Ihrer Information: Gestern hat sich ein Mitgliedsbetrieb bei uns in der Geschäftsstelle der Elektro-Innung Berlin gemeldet, der eine Abmahnung aufgrund einer fehlenden/nicht vollständigen Datenschutzerklärung auf seiner Webseite erhalten hat. Das Schreiben ist datiert mit dem 25. Mai 2018. Absender ist ein Anwalt aus Augsburg, der sein Mandat in Auftrag eines Betriebs „Name Name Dienstleistungen“ aus der Nähe von Karlsruhe wahrnimmt. Wie seriös diese Abmahnung ist, wird noch geprüft.

Aus diesem gegebenen Anlass weisen wir erneut darauf hin, dass Sie eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite haben müssen, und dass es seit dem 25. Mai 2018 neue Anforderungen an eine solche Erklärung gibt.

Es gibt kostenfreie Generatoren im Internet zur Erstellung einer Datenschutzerklärung z. B.:

https://www.activemind.de/datenschutz/datenschutzhinweis-generator/

Mittlerweile sind auch auf vielen seriösen Seiten Datenschutzerklärungen vorhanden, die Hilfestellung bieten.

Nachstehend stellen wir Ihnen die Unterlagen der FG Bau zu diesem Thema als Download zur Verfügung:

Muster DS Webseite Datenschutzerklärung (docx-Datei)

Neues Datenschutzrechtab dem 25.05.2018 Teil IV - Websites Exkurs (pdf-Datei)

 

Nicht vergessen: Freitag, 1. Juni 2018 - Mitgliederversammlung der Elektro-Innung Berlin ab 09:30 Uhr und anschließend E-SOMMER-BRUNCH!