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Sehr geehrte Mitglieder,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir begrüßen Sie recht herzlich zu unserem E|NEWSletter.

Die heutige Ausgabe enthält wieder aktuelle Meldungen aus dem E|HANDWERK-Geschehen, vor allem aber interessante Seminarangebote im September!

Viel Spaß beim Lesen unserer E|NEWS.

 

Mit spätsommerlichen Grüßen


Ihre Elektro-Innung Berlin
Landesinnung für Elektrotechnik

Nachrüstung von Diesel-Rußpartikelfilter

Der Einbau von Rußpartikelfilter in Diesel-Pkw und Dieselnutzfahrzeuge bis max. 3,5 t wird nur noch im Jahr 2016 gefördert.
Nach Auskunft des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfahrkontrolle (Bafa) ist noch bis zum 15. November 2016 eine Förderung der Nachjustierung mit Partikelfiltern für bestimmte Dieselfahrzeuge möglich. Das Fördervolumen ist noch nicht ausgeschöpft.

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Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hat am 8. Juli 2016 mit Verabschiedung durch den Bundesrat die letzte politische Hürde für den Start des Smart-Meter-Rollouts genommen. Kern dieses Mantelgesetzes ist das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz- MsbG) vom 29. August 2016, das – so das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – den Einsatz intelligenter Messsysteme sicher und kosteneffizient vorantreiben soll. Jetzt gilt es, den Rollout in der Praxis umzusetzen.

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde am 1. September 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am 2. September in Kraft.

Änderung im AGB-Recht zum 1. Oktober 2016

Das Ende der Schriftformklausel bei Erklärungen/Anzeigen von Verbrauchern

Am 1. Oktober 2016 tritt eine bedeutsame Änderung des AGB-Rechts in Kraft, die von sämtlichen Verwendern von AGB beachtet werden sollte.

Aufgrund der Änderungen des § 309 Nr. 13 Buchstabe b BGB müssen Schriftformklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spätestens ab dem zuvor genannten Datum angepasst werden, da ab diesem Zeitpunkt nur noch die sogenannte „Textform“ bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern zulässig ist.

Sofern über den zuvor genannten Zeitpunkt hinaus in AGB weiter Erklärungen und Anzeigen von Verbrauchern (bspw. Anzeige von Sachmängeln, Fristsetzungen, Schadensmeldungen, Rücktritts- oder auch Anfechtungserklärungen, Kündigungen) die Schriftform fordern, droht aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes Abmahngefahr.

Da die E-Handwerke auch vorformulierte Musterverträge, Formulare und andere Dokumente gegenüber Verbrauchern verwenden, die dem AGB-Recht unterliegen, sollte der erforderliche Anpassungsbedarf rechtzeitig geprüft und notwendige Änderungen vorgenommen werden.

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Seminare & Schulungen

»16. September 2016 | 09:00 - 16:00 Uhr

"Messkurs zu den VDE-Bestimmungen"

Ort: MEON Gewerbepark, Warener Straße 5, 12683 Berlin

»21. September 2016 | 16:00 - 18:00 Uhr 

"Betriebswirtschaft/Kalkulation kompakt"
Am Beispiel der Kalkulationshilfe (KFE) für die elektro- und informationstechnischen Handwerke

Ort: Villa Rathenau, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin

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»28. September 2016 | 16:00 - 20:00 Uhr

"Allstromsensitive Fehlerstromschutzschalter" (Doepke)

Ort: Villa Rathenau, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin

Vorteile Ihrer Innungsmitgliedschaft

RENAULT

Unser Rahmenvertragspartner RENAULT hat sein Angebot erweitert und bietet für den Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2016 eine neue LIMITED-AKTION an.