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Sehr geehrte Mitglieder,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir begrüßen Sie recht herzlich zu unserem E|NEWSletter.

Die heutige Ausgabe enthält wieder aktuelle Meldungen aus dem E|HANDWERK-Geschehen.

Viel Spaß beim Lesen unserer E|NEWS.

Genießen Sie eine schöne Sommer-Ferien-Zeit!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Landesinnungsverband Elektrotechnische
Handwerke Berlin/Brandenburg

Der ZVEH informiert...

Mindestentgelte im E-Handwerk allgemeinverbindlich

Durch die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrags zwischen den Elektrohandwerken und der IG Metall gelten die Mindestentgelte ab dem 1. August 2016 auch gegenüber nichttarifgebundenen E-Handwerksunternehmen in Deutschland.

Lesen Sie hier die gesamte ZVEH-Mitgliederinformation vom 1. August 2016...

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Gesetzgebungsverfahren zur Einführung manipulationssicherer elektronischer und computergestützter Kassensysteme.

Zwischenzeitlich erhielten wir seitens des ZDH die Information, dass die Verabschiedung des Gesetzes abermals verschoben wurde. Zudem sind deutliche Tendenzen zu erkennen, dass die aktuell bedeutendste ZDH-Forderung, die wir als ZVEH ausdrücklich unterstützen, „Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung der sog. Kassenrichtlinie 2010 über den 31. Dezember 2016 hinaus“, nicht verlängert wird. Demnach müssen ab 1. Januar 2017 sämtliche Unternehmen der E-Handwerke, die elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen einsetzen, prüfen, ob deren Geräte die GoBD-Anforderungen bereits erfüllen oder durch technische Maßnahmen für die Zukunft erweitert werden können. Sofern letzteres nicht möglich ist, sind die betroffenen E-Handwerksbetriebe gezwungen, in ein neues GoBD-konformes Gerät zu investieren. Mit Blick auf die ablaufende Übergangsfrist zum Jahresende und die erforderlichen Vorlaufzeiten – insbesondere zur Prüfung, Bestellung und Implementierung von neuen Geräte – haben wir die nachstehenden Dokumente erarbeitet:

Wir empfehlen den Unternehmen der E-Handwerke dieses Thema dennoch mit einem Steuerberater und dem jeweiligen Kassenhersteller zu erörtern.

Vorteile Ihrer Innungsmitgliedschaft

all in com

Pünktlich zur Ferien- und Urlaubszeit hat all in com, unser Partner in Sachen Telekommunikation, ein neues Infoblatt mit dem Titel "Telefonieren uns mobile Datennutzung im Ausland" erstellt.