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Messzugangsverordnung

Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur leitet weiteren Schritt für mehr Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt ein


 

  » Wettbewerb im Mess- und Zählwesen erhält neue Impulse durch
     massengeschäftstaugliche und rechtssichere Rahmenbedingungen

  » Stellungnahme durch ZVEH wird von Beschlusskammern begrüßt



 

Die Bundesnetzagentur hat am 21. Juli 2009 einen Entwurf für die Festlegung von bundesweit einheitlichen Geschäftsprozessen im Mess- und Zählwesen für den Strom- und Gasmarkt veröffentlicht. Mit der Festlegung sollen die Voraussetzungen für einen diskriminierungsfreien Zugang von Wettbewerbern zum Messstellenbetrieb und zur Messung definiert werden. Zugleich ist beabsichtigt, konkrete Regeln für die standardisierte und rechtssichere Erhebung und Übermittlung von Messwerten zwischen den Marktbeteiligten vorzugeben. Dabei soll der Datenaustausch in einem weitestgehend automatisierten Verfahren und einem einheitlichen elektronischen Datenformat erfolgen.


"Der Wettbewerb um das Messen und Zählen des Strom- und Gasverbrauchs schafft dem Verbraucher größere Wahlmöglichkeiten und mehr Transparenz. Gleichzeitig belebt er den Markt durch neue Geschäftsmodelle und innovative Techniken. Gerade im Bereich Smart Metering eröffnen sich dem Verbraucher damit weitere Kosten- und Energieeinsparpotenziale“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, bei der Vorstellung der geplanten Regeln. „Wettbewerb im Mess- und Zählwesen setzt jedoch massengeschäftstaugliche und rechtssichere Rahmenbedingungen voraus. Mit dieser Festlegung schaffen wir die Basis für die zügige und verlässliche Abwicklung der Prozesse“, erläuterte Kurth die Bedeutung der geplanten Festlegung. Der Zugang zu Messstellenbetrieb und Messung müsse transparenten und formalisierten Grundsätzen folgen. Fehlerquellen und Konfliktpotenziale im Prozessablauf sollen ausgeschlossen werden.

Die Vorgaben für einheitliche Geschäftsprozesse im Mess- und Zählwesen werden bundesweit gelten und sollen für den Strom- und Gasbereich identisch sein. Damit können in Mehrspartenunternehmen Parallel- und Doppelarbeiten bei der Prozessimplementierung weitestgehend ausgeschlossen werden, eine effiziente Gestaltung des Prozesses ist möglich. Alle Marktbeteiligten haben Gelegenheit, bis zum 17. August 2009 zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Die zuständigen Beschlusskammern haben es ausdrücklich begrüßt, dass der ZVEH im Rahmen der öffentlichen Konsultationsrunden, die sowohl hinsichtlich der Geschäftsprozesse als auch hinsichtlich der Rahmenverträge gemäß der MessZV stattfinden, eine Stellungnahme abgeben will.

Der Festlegungsentwurf sowie nähere Einzelheiten zum Ablauf der Konsultation können auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

Quelle: ZVEH/Bundesnetzagentur