Die fachgerechte Lampen- und Leuchtenentsorgung im E-Handwerk ist ein wichtiger Beitrag für die Umwelt. Bei dem Austausch ausgedienter Lampen und Leuchten ist der Letztbesitzer entsorgungspflichtig. Eine Rücknahmepflicht für Vertreiber für Altgeräte, die unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) fallen, richtet sich nach § 17 ElektroG. Notwendig ist im stationären Einzelhandel beispielsweise eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern. Unter das ElektroG fallen auch Lampen (genauer stabförmige Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen, Leuchtstofflampen, Entladungslampen (einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen), Niederdruck-Natriumdampflampen oder LED-Lampen). Die klassische Glühlampe fällt nicht unter das ElektroG und wird im Restmüll entsorgt. Nimmt ein Betrieb eine Lampe freiwillig bei einem Kunden zurück, muss diese richtig entsorgt werden.
Um ihren Kunden aus Handwerk, Industrie und öffentlicher Hand eine einfache Entsorgung von Altlampen anbieten zu können, haben sich in den letzten Jahren viele Elektro-Fachgroßhändler dem Rücknahmesystem von Lightcycle angeschlossen.
Einige Großhändler bieten unter bestimmten Bedingungen auch die Abholung der Altlampen vom Handwerker, Nutzer oder der Anfallstelle an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Großhändler nach diesem Service!
>>> Übersichtsliste der Elektrogroßhändler, die eine Lampen-Rücknahme
>>> Online-Sammelstellensuche von Lightcycle