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es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Technische Schulungen im Herbst, Preiserhöhungen und Lieferverzögerungen, Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne wird abgeschafft, neue EU-Batterieverordnung: Was sich 2022 ändert, Erstattung der Lkw-Maut ab 1. Oktober, Telefonischen Krankschreibung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, Aktualisiertes FAQ der BDA zur Corona-Arbeitsschutzverordnung und mobiles Arbeiten

 

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Medieninformation ZVEH: Preiserhöhungen und Lieferverzögerungen – fast jeder Betrieb ist betroffen

Seit dem Frühjahr sorgen Lieferengpässe bei wichtigen Bauteilen und Produkten dafür, dass elektrohandwerkliche Betriebe Aufträge verschieben oder sogar absagen müssen. Die zum Teil dramatischen Preissteigerungen wirken sich ebenfalls negativ auf die Geschäftssituation der Innungsbetriebe aus, da sie diese Mehrkosten nicht oder nur in begrenztem Ausmaß an ihre Kunden weitergeben können. Das ergab die im September durchgeführte Herbst-Konjunktur-Umfrage des ZVEH.

 

Materialverknappung und Preisanstieg
Seit dem Frühjahr sorgen Lieferschwierigkeiten bei bestimmten Produkten und Bauteilen dafür, dass elektrohandwerkliche Unternehmen Aufträge verschieben oder sogar absagen müssen. Mit der Materialverknappung – Engpässe gibt es unter anderem im Bereich Mikrochips, Kunststoffprodukte und dort, wo Kupfer, Aluminium und Holz verbaut sind – gehen zum Teil dramatische Preissteigerungen bei Produkten der Elektroindustrie einher.

 

Rund 95 Prozent klagen über außergewöhnliche Lieferverzögerungen
Auf die Frage, ob sie bei bestimmten Produkten außergewöhnliche Lieferverzögerungen registriert hätten, antworten denn auch 94,9 Prozent der befragten Betriebe mit „ja“. 90,8 Prozent gaben zudem an, mit außergewöhnlich hohen Preissteigerungen konfrontiert zu sein und 74,2 Prozent kommen, ihren Angaben zufolge, auf absehbare Zeit gar nicht an bestimmte Produkte heran. Insgesamt, so das Ergebnis der Umfrage, haben Lieferverzögerungen und -ausfälle Auswirkungen auf rund ein Drittel der Aufträge (33 %).

 

Lange Wartezeiten bei Elektrogeräten
Auch bei den Produkten, die nur mit außergewöhnlich langer Lieferzeit beschafft werden können, belegen Elektrogeräte – mit durchschnittlich rund 8,4 Wochen – den Spitzenplatz, gefolgt von Produkten aus dem Bereich „Erneuerbare Energien/Energiemanagement“ (7,9 Wochen). Bei Produkten für die Gebäudeautomation sowie für Licht/Beleuchtung beläuft sich die Verzögerung nach Angaben der von Lieferengpässen betroffenen Betriebe hingegen „nur“ auf 4,2 Wochen.

 

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Die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne wird abgeschafft

In den kommenden Wochen wird es für Ungeimpfte teuer: Die bislang kostenlosen Schnelltests werden ab 11. Oktober kostenpflichtig – und wer in Quarantäne muss, bekommt in der Regel keine Lohnfortzahlung mehr. Am Mittwoch einigten sich die Gesundheitsminister der Länder darauf, Ungeimpften spätestens vom 1. November an keinen Verdienstersatz mehr zu zahlen, wenn sie aufgrund von Quarantänepflichten nicht arbeiten können.

Nach dem Beschluss der Gesundheitsminister der Länder soll die neue Regel nun von November an bundesweit gelten.

 

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Neue EU-Batterieverordnung: Was sich 2022 ändert

Am 1. Januar 2022 soll eine neue EU-Batterieverordnung in Kraft treten. Ihr Ziel: mehr Ressourcenschonung und mehr Recycling. Dazu steigt die geforderte Mindestsammelquote von Altbatterien – allerdings langsamer als sie könnte. Was dahinter steckt und welche Änderungen die neue Verordnung im Detail bringen soll – ein Überblick.

 

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Erstattung der Lkw-Maut ab 1. Oktober

Die Lkw-Mautsätze wurden rückwirkend ab dem 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 geändert. Betroffene Unternehmen können sich die zu viel gezahlte Maut ab 1. Oktober erstatten lassen.

 

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Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Möglichkeit für die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese wegen der leichten Übertragbarkeit der Delta-Variante des Coronavirus und der noch zu geringen Impfung in der Bevölkerung nochmals um 3 Monate bis zum 31. Dezember verlängert.

Wer ist der G-BA?  Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland legt die konkreten Leistungen für Versicherte und Patienten rechtsverbindlich fest. Die Richtlinien des G-BA sind für GKV-Versicherte, für Anbieter von Gesundheitsleistungen und für Krankenkassen verbindliche Regelungen. Die Rechtsaufsicht über den G-BA hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

 

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Aktualisiertes FAQ der BDA zur Corona-Arbeitsschutzverordnung und mobiles Arbeiten (Stand 14.09.2021)

Die BDA hat ihren Fragen- und Antwortkatalog (FAQs) hinsichtlich der Neuerungen aktualisiert und Antworten bzw. Hinweise von Seiten des Bundesarbeitsministeriums zu oben genanntem Thema aufgenommen.

 

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