Sehr geehrte Mitglieder,


liebe Leser*innen,

 

es gibt Neuigkeiten zu folgenden Themen:

Fachschulung für Mitarbeiter im Juni, neuer Azubi Radio-Spot, neues Energielabel ab März 2021, neue Energieeffizienzanforderungen bei Lampen, Verdienstausfall bei Kinderbetreuung, Gesundheitsschutz für Beschäftigte, Corona Gewerbesteuer-Vorauszahlung Anwendungserlass, Unterstützung bei der Beantragung von Wirtschaftshilfen

 

Webversion: Bitte beachten Sie den Link am Ende dieses Newsletters, falls die Darstellung in Ihrem E-Mail Programm nicht korrekt ist. Der Link führt Sie zu der Webversion des Newsletters.

 

Freundliche Grüße

Ihr E-HANDWERK
Berlin/Brandenburg

Fachschulung für Mitarbeiter am 17. und 18. Juni

Der LIV Elektro- und Informationstechnische Handwerke Berlin/Brandenburg bietet in Zusammenarbeit mit der FEB GmbH auch in 2021 Tagesschulungen speziell für Mitarbeiter an. Ziel der Schulung ist die praxisnahe und auf Mitarbeiter von Elektrofachbetrieben zugeschnittene Vermittlung von Knowhow. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat der E-Akademie und der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) bestätigt.

 

Kommende Termine für die eintägige Mitarbeiterschulung, die speziell auf Elektro zugeschnitten ist:

> 17. Juni, Berlin

> 18. Juni, Fürstenwalde

 

>>> Hier finden Sie das Anmeldeformular

(Neue) Ausbildungsmöglichkeiten im Elektrohandwerk: Neuer Radio-Spot der Elektrohandwerke online

Die Ausbildungsberufe und der Berufsalltag eines Elektronikers sind nicht nur abwechslungsreich, sondern man kann damit auch etwas bewegen. Das Klima schützen zum Beispiel. Was der neue Ausbildungsberuf des/der Elektronikers/-in für Gebäudesystemintegration mit der Energiewende zu tun hat und für wen der Ausbildungsberuf am besten geeignet ist, ist Thema im neuen Radio-Spot.

Der Spot wurde bereits auf 30 Radiosendern abgespielt und konnte eine Stundennettoreichweite von 709.000 Hörern erzielen.

Anbei senden wir Ihnen, zum freien Weiterversand an Ihre Mitgliedsbetriebe, ein Infomailing zu.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

>>> Hier können Sie sich direkt den Radio-Spot herunterladen

Neues Energielabel für Hausgeräte und Fernseher gilt ab März 2021

Seit den 1990er Jahren können sich Verbraucherinnen und Verbraucher anhand des europäischen Energielabels über wichtige Eigenschaften von Hausgeräten und Fernseher informieren. Der rasante technische Fortschritt hat jedoch zu einer Konzentration des Angebots in den oberen Energieeffizienzklassen geführt. Die Europäische Union entschloss sich deshalb für eine grundlegende Überarbeitung der Energielabel. Ab dem 1. März 2021 zuzüglich einer kurzen Übergangsfrist von 14 Arbeitstagen wird das neue Etikett in den Verkaufsstellen zu sehen sein, zunächst für die Produktgruppen Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte sowie für Fernseher.

Die Reform des Energielabels bringt erhebliche Änderungen mit sich, insbesondere die Streichung der gewohnten Klassen A+++, A++, A+ und damit die Rückkehr zur ursprünglichen Energieeffizienzskala von A bis G. Als Konsequenz kommt es zu einer sehr deutlichen Reskalierung. Alle Geräte der zunächst betroffenen Produktgruppen werden mit Einführung der neuen Skala herabgestuft, teilweise sehr deutlich.

Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher: Nur die Klasseneinstufung der Geräte ändert sich dabei, nicht aber deren Effizienz und Energieverbrauch. Ein hocheffizientes Gerät der Klasse A+++ kann sich ab März durchaus in der Klasse B, C oder niedriger wiederfinden. Da sich außerdem zeitgleich die standardisierten Verfahren ändern, mit denen die Labelangaben gemessen und berechnet werden, sind die auf dem neuen und alten Label gezeigten Energieverbrauchswerte nicht miteinander vergleichbar.

 

>>> Der ZVEI hat alle Informationen rund um das neue Energielabel in einer Broschüre zusammengefasst

Neue Energieeffizienzanforderungen bei Lampen: Ausphasungs-Fortsetzung 2021 und 2023

Ab dem 1. September 2021 werden die bisherigen europäischen produktbezogenen Ökodesign-Anforderungen durch die neue EU-Produktverordnung für Lichtquellen und Betriebsgeräte (2019/2020/EU) aufgeboben.

Daraus resultiert die Fortsetzung der Ausphasung von weiteren Lampen, die in zwei Etappen erfolgt. Wichtige Stichtage, die E-Handwerksbetriebe sich notieren sollten, sind dabei der 1. September 2021 und 2023.

Anhand der Kurzinformation „Neue Energieeffizienzanforderungen bei Lampen – Ausphasungs-Fortsetzung in 2021 und 2023“, die wir gemeinsam mit Licht.de – einer Initiative des ZVEI Fachverbandes Licht – und Lightcycle erstellten, erhalten die Unternehmen der E-Handwerke auf einen Blick die wichtigsten Informationen, um auf Fragen von Kunden vorbereitet zu sein.

Grundsätzlich empfehlen wir den elektrohandwerklichen Betrieben, insbesondere bereits bei der Planung von neuen Beleuchtungsanlagen, die Auswirkungen der neuen Energieeffizienzanforderungen zu berücksichtigen.

 

>>> Lesen Sie hier weiter

Verdienstausfall bei Kinderbetreuung

Selbstständige, die einen Verdienstausfall erleiden, weil sie wegen geschlossener Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen ihre Kinder selbst beaufsichtigen müssen, können eine Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten.

 

>>> Weitere Informationen finden Sie hier

Gesundheitsschutz für Beschäftigte

Das Infektionsgeschehen ist unvermindert hoch. Deshalb wurden die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für Beschäftigte bis zum 15. März 2021 erweitert. Erläuterungen liefern Ihnen die Fragen und Antworten zu dieser Verordnung.

 

>>> Informieren Sie sich hier beim Bundesministerium für Arbeit uns Soziales

>>> Hier finden Sie weitere Informationen

Corona Gewerbesteuer-Vorauszahlung Anwendungserlass

In gleichlautenden Erlassen habe die obersten Finanzbehörden der Länder zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus am 25. Januar 2021 gewerbesteuerlichen Maßnahmen bei der Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge für Zwecke der Vorauszahlungen bekannt gegeben.

Einzelheiten hierzu – unter anderem die Antragsfrist (Fristende 31. Dezember 2021) zur Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags – sind den beiden untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.

Grundsätzliche ZVEH-Empfehlung: Bei steuerlichen Themen sollten die betroffenen Steuerpflichtigen sich stets durch einen fachkompetenten Steuerberater unterstützen lassen.

 

>>> BVB-Rundschreiben

>>> Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder

Unterstützung bei der Beantragung von Wirtschaftshilfen

Sie benötigen Hilfe bei der Beantragung von November-, Dezember- sowie Überbrückungshilfe III? Die Steuerberaterkammer Berlin bietet Ihnen online eine Liste mit den Kontaktdaten von Kanzleien, die hilfesuchende Unternehmen bei der Beantragung unterstützen. Die Liste wird dort regelmäßig aktualisiert.

 

>>> Hier finde Sie die Kontaktliste